Tod+Nachlass 1611 in Schöckingen

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  • Ferdix
    Erfahrener Benutzer
    • 24.11.2018
    • 386

    [gelöst] Tod+Nachlass 1611 in Schöckingen

    Quelle bzw. Art des Textes: Nachlassregelung ?
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1611
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schöckingen (bei Ditzingen, Württemberg)
    Namen um die es sich handeln sollte: Hanß Herman

    Leider kann ich einzelne Wörter nicht richtig entziffern. Vielleicht könnt ihr mir dabei helfen.


    Folgendes habe ich gelesen:

    "Verzeichnüß der gestiffte

    1611
    Alt Hanß Herman alhir ist den 1 te Decembris von
    diser Welt geschaiden. Deßen erben uf ersuochen weil
    der Verstorbne selbsten nichts vermacht haben 5 te
    Hauptpuoch bewilligt. So auf 3 regum fällig."


    Außerdem würde mich dann auch interessieren, was das in Neudeutsch bedeutet.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ferdix; 20.03.2020, 22:10.
    Gruß,
    Alex
  • didirich
    Erfahrener Benutzer
    • 02.12.2011
    • 1344

    #2
    Hallo Alex
    ein Hans Hermann aus der damaligen Zeit hatte einen Acker in Schöckingen (damals Scheckingen genannt ) und musste Abgaben (zinsen) an die Herrschaft zahlen !
    zur information von didirich

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    • Ferdix
      Erfahrener Benutzer
      • 24.11.2018
      • 386

      #3
      Interessant, danke dir für die Info.
      Gruß,
      Alex

      Kommentar

      • Ferdix
        Erfahrener Benutzer
        • 24.11.2018
        • 386

        #4
        Lest ihr die roten Stellen genauso wie ich?

        "gestiffte" (was ist das?), Hauptpuoch (= Hauptbuch ?), "wegum" (auf 3 "Wegen" fällig ?)


        "Hauptpuoch" steht in allen drei Einträgen (1611, 1612, 1615) und liest sich immer etwas anders. Ich könnte es auch Hauptguorf -guot, -guoch lesen. Der Schreiber (Pfarrer) hatte anscheinend einen Dialekt gesprochen - ist "uo" Schwäbisch? Klingt mir eher Bayrisch. Ich denke aber Hauptbuch ist gemeint.


        Edit "wegum":

        "wegum" ist falsch - "regum" muss es heißen, also "auf 3 (trium) regum fällig". Diese Formulierung habe ich jetzt in anderen alten Texten im Web gefunden. Das bezieht sich wohl auf den kirchlichen Feiertag "Drei Heilige Könige", also den 6. Januar, passt gut zum Todesdatum 1. Dezember des Vorjahres.

        Ist "gestiffte" richtig gelesen?
        Zuletzt geändert von Ferdix; 20.03.2020, 22:07. Grund: Ergänzung zu "Hauptpuoch"
        Gruß,
        Alex

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        • Alter Mansfelder
          Super-Moderator
          • 21.12.2013
          • 4680

          #5
          Hallo Alex,

          ich lese: gestifft, Hauptpuoch, 3 regum (Trium regum = Dreikönigstag).

          Das ist ein Verzeichnis der Stiftungen. Der Verstorbene hat nichts geschenkt, wohl aber seine Erben, und zwar 5 fl laut Hauptbuch, fällig am Dreikönigstag.

          Es grüßt der Alte Mansfelder
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          • Ferdix
            Erfahrener Benutzer
            • 24.11.2018
            • 386

            #6
            Ah, also haben dessen Erben vom Gesamterbe 5 Gulden gestiftet? Das ganze Erbe war aber bestimmt größer, oder?
            Zuletzt geändert von Ferdix; 20.03.2020, 22:17.
            Gruß,
            Alex

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            • Alter Mansfelder
              Super-Moderator
              • 21.12.2013
              • 4680

              #7
              Die Erben haben 5 fl geschenkt. Die Herkunft des Betrages ist nicht angegeben. Einen Zusammenhang zur Höhe des Erbes sehe ich nicht.

              Es grüßt der Alte Mansfelder
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              • Ferdix
                Erfahrener Benutzer
                • 24.11.2018
                • 386

                #8
                Alle drei Einträge in diesem Verzeichnis beginnen damit, dass jemand gestorben ist und dann ein Betrag x gestiftet wurde. Ich glaube es ist logisch, dass aus dem Erbbetrag des Verstorbenen 5 Gulden von den Erben gestiftet wurden. Oder?
                Gruß,
                Alex

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