Hallo,
anscheinend hat sich ein Paar um 1870 scheiden lassen (Schleswig-Holstein)
Sie heiratet 1872 ein zweites Mal und im Hochzeitseintrag steht: geschieden.
Musste das irgendwie gerichtlich beantragt werden? Wo könnte ich irgendetwas darüber finden?
Freue mich über Gedankenanregungen
Gruß Petra
anscheinend hat sich ein Paar um 1870 scheiden lassen (Schleswig-Holstein)
Sie heiratet 1872 ein zweites Mal und im Hochzeitseintrag steht: geschieden.
Musste das irgendwie gerichtlich beantragt werden? Wo könnte ich irgendetwas darüber finden?
Freue mich über Gedankenanregungen
Gruß Petra
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