Zitat:
Zitat von Herbstkind93
Hallo Claas,
vielleicht doch ein Schreibfehler und sie haben 1899 geheiratet? Mir scheint das extrem unglaubwürdig. Das war doch damals illegal. Kein Standesbeamter hätte eine 11 Jährige getraut.
LG
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Moin,
ich hatte tatsächlich auch schon darüber nachgedacht, ob das Jahr evtl. falsch in die Heiratsurkunde meines Urgroßonkels übertragen wurde. Rein "schreibtechnisch" wäre es natürlich möglich, zumal ich sogar ein Dokument von einem anderen Familienzweig besitze, in dem aus dem 04.01. mal eben der 09.01. geworden ist.
Die Sache ist nur, dass die Braut (von der ich das Geburtsdatum ziemlich sicher habe, wenn auch erneut ohne Originalurkunde) 1899 dennoch erst 16 gewesen wäre, was zwar wenigstens schonmal legal, aber dennoch außergewöhnlich jung wäre.
Ich habe eben nochmal etwas Google angestrengt und folgende Seite gefunden:
klick
Dort wird im letzten Absatz unter "Ehemündigkeit" folgendes geschrieben:
"1875 trat das Gesetz des deutschen Reiches über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung in Kraft, danach durften Frauen ab 16 Jahren, Männer ab 20 Jahren heiraten. Allerdings waren frühere Eheschließungen durch Dispensation (Ausnahmegenehmigung) möglich."
Dann hab ich auch noch einen
alten Thread hier im Forum entdeckt, wo im 2. Beitrag ein ähnlicher Fall, ebenfalls aus Ostpreußen, geschildert wird.
Also wie man sieht, dürfte eine Heirat mit 11
theoretisch möglich gewesen sein, auch wenn mich das junge Heiratsalter ebenfalls sehr erstaunt. Die Variante mit dem Schreibfehler will ich aber keinesfalls verwerfen, keine Sorge. Eine Heirat in dem Alter finde ich selbst sehr unwahrscheinlich, aber die aktuelle Quellenlage spricht dann doch (noch) dafür. Ist jedenfalls eine gute Motivation, an dem Zweig mal etwas weiterzuforschen und vielleicht durch Aufspüren von Geschwistern der Braut oder von Sekundärquellen ein paar mehr Indizien zu sammeln.
Gruß
Claas