Erstellung von Ortsfamilienbücher

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  • TAGinLA
    Benutzer
    • 09.08.2020
    • 48

    Erstellung von Ortsfamilienbücher

    Hallo liebe Leute,


    ich möchte mehrere Ortsfamilienbücher erstellen.
    So langsam wachsen mir die Daten über den Kopf und warum soll ich nicht einmal aufräumen und eventuell mit Ortsfamilenbüchern auch anderen Genealogen helfen.


    Meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, wenn ich die Daten aus Kirchenbüchern oder Archivurkunden transkribiere (meist von Kurrent in neuzeitliche Druckschrift) und diese in einem Buch zusammenfasse?


    Kirchenbücherquellen sind hauptsächlich die Institutionen, die Kirchenbücher abgescannt und im Internet zugänglich gemacht haben.


    Selbstredend, dass das Personenrecht nicht angetastet werden darf. Es sich also um Daten handelt, die vor 1921 enstanden sind.


    Muss man deshalb einen Rechtsanwalt bemühen?
    Hat jemand Erfarungen mit diesem Thema?


    Wenn es diese Frage bereits gibt, dann bitte ich hier schon um Entschuldigung für meine Schludrigkeit, dann bitte den Thread löschen.


    Ansonsten bedanke ich mich vorab für das Lesen und für eventuelle Antworten!


    LG TaginLA
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28393

    #2
    Hallo TAGinLA,

    schau doch mal bei Genealogy.net, die können Dir bestimmt weiterhelfen. Schließlich sind dort jede Menge OFB veröffentlicht.

    Daten aus Kirchenbüchern abzuschreiben und zu veröffentlichen ist im Rahmen des Personenrechts sicher erlaubt. Scans der KB würde ich allerdings nicht veröffentlichen.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • TAGinLA
      Benutzer
      • 09.08.2020
      • 48

      #3
      Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
      Hallo TAGinLA,

      schau doch mal bei Genealogy.net, die können Dir bestimmt weiterhelfen. Schließlich sind dort jede Menge OFB veröffentlicht.

      Daten aus Kirchenbüchern abzuschreiben und zu veröffentlichen ist im Rahmen des Personenrechts sicher erlaubt. Scans der KB würde ich allerdings nicht veröffentlichen.



      Vielen Dank, habe ich angeschrieben

      Kommentar

      • Niederrheiner94
        Erfahrener Benutzer
        • 30.11.2016
        • 786

        #4
        Hallo TaginLA,


        ja, das ist alles rechtlich in Ordnung. Die Inhalte sind gemeinfrei, können also von allen publiziert werden. Schau Dir unbedingt auch die Seite von der Computer-Genealogie https://www.online-ofb.de/ dazu an. Dort gibt es auch Tipps zu Datenschutz und zum Erstellen.


        Viele Grüße
        Fabian

        Kommentar

        • TAGinLA
          Benutzer
          • 09.08.2020
          • 48

          #5
          Ich habe auch bereits genealogy.net angeschrieben und eine sehr freundliche Antwort erhalten. Danke Herbert!

          Damit auch andere interessierte User etwas davon haben, hier kurz die Fakten (sinngemäß) aus der Antwort:

          Die Daten in den Kirchenbüchern sind allgemeines Kulturgut, die Bücher selbst gehören den Kirchen. Veröffentlichungen von Scans und Fotos sind nicht erlaubt. Die Daten selbst darf man aber abschreiben und weiter verarbeiten.

          Es dürfen keine Daten von noch lebenden Personen ohne deren Einwilligung veröffentlicht werden.
          Ansonsten wird ein Abstand von 100 Jahren (zum Geburtsdatum) empfohlen.



          Dank an @Xtine & @Niederrheiner94 .

          Es ist ein sehr nettes Forum hier!

          Kommentar

          • BOR
            Erfahrener Benutzer
            • 24.06.2016
            • 2023

            #6
            Hallo TAGinLA,

            sehr gute Hilfestellung mit vielen Vorlagen erhält man
            auch bei der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde,
            z.B. hier:

            Die Internetseiten der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e.V. (WGfF)
            Viele Grüße
            Torsten

            Ständige Suche:
            Büntig (Trebnitz?), Göldner (auch da?)
            Pfeiffer (Juliusburg, Kreis Öls), Hübner (auch da?)
            Lerke (Nowosolna)

            Meine Listen auf ArGeWe, (Forschung Torsten Bornheim) schaut vorbei .

            Kommentar

            • TAGinLA
              Benutzer
              • 09.08.2020
              • 48

              #7
              Zitat von BOR Beitrag anzeigen
              Hallo TAGinLA,

              sehr gute Hilfestellung mit vielen Vorlagen erhält man
              auch bei der Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde,
              z.B. hier:

              http://wgff.de/verkartungen.php

              Vielen Dank, auch das werde ich mir ansehen!
              VG TaginLA

              Kommentar

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