Hallo liebe Leute,
ich möchte mehrere Ortsfamilienbücher erstellen.
So langsam wachsen mir die Daten über den Kopf und warum soll ich nicht einmal aufräumen und eventuell mit Ortsfamilenbüchern auch anderen Genealogen helfen.
Meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, wenn ich die Daten aus Kirchenbüchern oder Archivurkunden transkribiere (meist von Kurrent in neuzeitliche Druckschrift) und diese in einem Buch zusammenfasse?
Kirchenbücherquellen sind hauptsächlich die Institutionen, die Kirchenbücher abgescannt und im Internet zugänglich gemacht haben.
Selbstredend, dass das Personenrecht nicht angetastet werden darf. Es sich also um Daten handelt, die vor 1921 enstanden sind.
Muss man deshalb einen Rechtsanwalt bemühen?
Hat jemand Erfarungen mit diesem Thema?
Wenn es diese Frage bereits gibt, dann bitte ich hier schon um Entschuldigung für meine Schludrigkeit, dann bitte den Thread löschen.
Ansonsten bedanke ich mich vorab für das Lesen und für eventuelle Antworten!
LG TaginLA
ich möchte mehrere Ortsfamilienbücher erstellen.
So langsam wachsen mir die Daten über den Kopf und warum soll ich nicht einmal aufräumen und eventuell mit Ortsfamilenbüchern auch anderen Genealogen helfen.
Meine Frage: Ist es rechtlich zulässig, wenn ich die Daten aus Kirchenbüchern oder Archivurkunden transkribiere (meist von Kurrent in neuzeitliche Druckschrift) und diese in einem Buch zusammenfasse?
Kirchenbücherquellen sind hauptsächlich die Institutionen, die Kirchenbücher abgescannt und im Internet zugänglich gemacht haben.
Selbstredend, dass das Personenrecht nicht angetastet werden darf. Es sich also um Daten handelt, die vor 1921 enstanden sind.
Muss man deshalb einen Rechtsanwalt bemühen?
Hat jemand Erfarungen mit diesem Thema?
Wenn es diese Frage bereits gibt, dann bitte ich hier schon um Entschuldigung für meine Schludrigkeit, dann bitte den Thread löschen.
Ansonsten bedanke ich mich vorab für das Lesen und für eventuelle Antworten!
LG TaginLA
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