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#21
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Ein Randvermerk ist gerade bei einem Tauf-Eintrag nicht ungewöhnlich, in manchen Fällen erklärt er die "verspätete" Legitimation eines unehelich geborenen Kindes ....
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#22
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![]() Zitat:
Ich habe eine Online-Möglichkeit (Transkribus) ausprobiert, um mir den Text »übersetzen« zu lassen, mit gutem Ergebnis: Gefühlt 50% des Textes scheint komplett richtig und plausibel übersetzt zu sein, und den Rest versuche ich mir heute zusammenzureimen. Schon jetzt sieht es so aus, als sei in diesem Randvermerk von einer Heiratsurkunde die Rede (sogar mit Nummer) – was wohl nicht besonders gut zu meiner bisherigen Annahme passen würde, dass die Heirat erst Jahre später stattgefunden haben soll ... ![]() |
#23
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![]() Oder ist es üblich gewesen, Tauf-/Geburtseinträge noch Jahre später per Randvermerk zu ergänzen/aktualisieren?
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#24
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![]() Der Randvermerk wurde zum Zeitpunkt der Hochzeit gemacht.
Wenn 3 Jahre später geheiratet wurde, dann halt 3 Jahre später. Gib uns doch mal einen Link oder ein Bild. Du kannst ja die Namen übermalen wenn Du uns die nicht sagen willst. Aber dann kann man Dir besser helfen. Wir lesen 100% besser als Transkribus! |
#25
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![]() Ja, sicher!
Nur mal angenommen: ein Kind ist 1902 unehelich geboren, heißt Meyer (wie die Mutter) und ist natürlich in der Geb.-Urkunde aus 1902 auch so eingetragen; ein Vater wird nicht genannt. 1906 heiratet Frau Meyer den Herrn Schulze, der der Vater des 1902 geborenen Kindes ist, und der Schulze erkennt das Kind als seines an. Das Kind hat dann einen Vater und heißt ab 1906 Schulze. - Das muss doch in der Geb.-Urkunde aus 1902 ergänzt bzw. berichtigt werden, also nachträglich. |
#26
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Nein, Xtine, da hast Du eine Null vergessen
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#27
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![]() Hier der Text des »Randvermerks«, soweit ich ihn entziffern konnte. In den letzten zwei Dritteln noch mit Problemen:
Randvermerk Laut Heiratsurkunde, aufgenommen durch den unterzeichnenden Standesbe- amten am heutigen Tage und eingetragen unter Nr. xxx des Heiratsregisters, wurde zwischen dem Fabrik- arbeiter Heinrich Wilhelm [Ehemann] und der Bertha [Mutter], beide wohnhaft in Kaiserslautern, die sie schlossen, nachdem diesel- ben vorher de ab ei nabigen 1te mit dem Vornamen Heinrich Wilhelm einge- tragene Kind als mit rnamler ergangt anner- kannt hatten, was auf ven Antrag Vermerkt hiamit Kaiserslautern, den 20. Juli 1899 der Standesbeamte in Vertretung Lud. Pitthan. Für den Eintrag. Brrucbgerichtsschreibend Kaiserslautern. Klonauer |
#28
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![]() Dass der Ehemann anscheinend exakt denselben Vornamen hat wie das Kind, gibt zu denken.
Es könnte als Beleg dafür angesehen werden, dass er und die Mutter sich bereits vor der Geburt des Kindes gut gekannt haben. Und es würde auf einen Fehler in meinem Stammbaum hinweisen, denn da wird der Vorname des Ehemanns andersherum angeführt: Wilhelm Heinrich. Geändert von Genau geahnt (05.09.2023 um 09:40 Uhr) |
#29
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![]() Den "richtigen" Vornamen des Ehemannes/Vaters wirst Du nur erfahren, wenn Du dessen KB-Geburtseintrag vor Augen hast.
Die Randbemerkung kann man natürlich nur korrigieren/vervollständigen, wenn man das Original sieht .... |
#30
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![]() Mach doch bitte mal eine Screenshot vom unteren Teil!
Ab Zitat:
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