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#1
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Guten Tag!
Daten in meinem Stammbaum lassen mich das fragen: Was hätte einen Mann im Rheinland-Pfalz des zu Ende gehenden 19. Jahrhunderts dazu bewegen können, die Mutter seines Sohnes erst zu heiraten, als der Kleine schon beinahe drei Jahre alt war? Kriegsdienst? (Welcher Krieg??) Gefängnis? Missglückter Auswanderungsversuch? Was noch? Oder ist eine so lange Zeitspanne zwischen Geburt eines Kindes und der Hochzeit seiner Mutter ohnehin ein todsicheres Indiz dafür, dass der Bräutigam gar nicht der Erzeuger des Kindes war? Sondern eher irgendein gönnerhafter Zeitgenosse, den die »sitzengelassene« Frau und ihr kleines Söhnchen dauerten? Und der eine vielleicht sogar wohlhabende Witwe sowieso ganz reizvoll fand? Vielen Dank! |
#2
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![]() Hallo,
schau doch mal hier … und hier: https://forum.ahnenforschung.net/sho...t=Heiratsalter https://forum.ahnenforschung.net/sho...t=Heiratsalter |
#3
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![]() Hallo,
früher brauchte man auch eine Erlaubnis um zu Heiraten, dazu mußte man nachweisen, daß man die Familie auch ernähren konnte. Vielleicht hat er schlicht vorher keine Erlaubnis erhalten? Mehrere uneheliche Kinder waren da dann u.U. keine Seltenheit, bevor geheiratet wurde. Was hatte er denn für einen Stand? |
#4
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Also natürlich seitens der Eltern der Mutter? Fände ich erstaunlich, wenn die es eher in Kauf nehmen, ihre Tochter fast drei Jahre lang mit einem unehelichen Kind »dastehen« zu lassen.
Wohl gar keinen guten. Womöglich hat er häufig Wirtshäuser aufgesucht, und ist in einem solchen dann angeblich auch einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen ... |
#5
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![]() Zitat:
Die Eltern mussten nur bei Minderjährigen ihre Erlaubnis erteilen. Wikipedia: „Im 18. und 19. Jahrhundert galt Fabrikarbeit mithin nicht als ausreichende Grundlage für eine Ehe. Ehebeschränkungen führten zu einem Anstieg des Heiratsalters und einer größeren Zahl ledig bleibender Männer und Frauen. Auch waren uneheliche Geburten in der Arbeiterschicht und in ländlichen Gebieten nicht unüblich.“ …. einfach mal nach „Heirat, Ehe, Erlaubnis“ etc. googlen. Stand: Mit „Stand“ ist der Beruf, die gesellschaftliche Stellung, Eigentum o.ä. gemeint. Nicht jeder „Stand“ durfte früher einfach so heiraten. Viele Grüße Sonja |
#6
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![]() Nein, von der Obrigkeit (Amtsgericht oder ähnliches). VG --Carl-Henry |
#7
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![]() Zitat:
Ich habe mehrere Vorfahren, die erst 3 - 4 Kinder bekamen und dann heirateten. Oder auch garnicht, aber da der Vater immer der selbe war, selbst bei Kind Nr. 10, ist wohl davon auszugehen, daß sie als Paar gelebt hatten. Du darfst nicht davon ausgehen, wie es noch vor ca. 30-50 (oder mehr) Jahren angesehen wurde! Zeiten ändern sich. Heutzutage gibt es auch wieder mehr uneheliche Kinder, schlicht weil die Eltern nicht heiraten wollen! Zitat:
Volljährig war man auch erst mit 21 oder 24 Jahren, je nach Region! |
#8
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![]() Danke für die vielen Antworten!
![]() Zitat:
Hm ... Es würde mich doch sehr wundern, wenn ein gegen Ende des 19. Jahrhunderts in Rheinland-Pfalz unehelich geborenes Kind nicht als ein schwerer Makel angesehen wurde. Immerhin sahen sich doch die Mütter dann durchwegs dem Verdacht sexueller Maßlosigkeit/Verwahrlosung ausgesetzt. Und die Kinder wurden ihnen teilweise mit genau dieser Begründung weggenommen. |
#9
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![]() Hallo,
dann wirst Du Dich wahrscheinlich wundern müssen ..... Bei meinen Haasters gab es Mitte und Ende des 19.Jahrhunderts (aber auch schon früher) im Rheinland zahlreiche uneheliche Kinder. Der "Rekord" liegt bei fünf Kindern, die im Abstand von ca. 2 Jahren geboren wurden. Alle haben überlebt, keines ist der Mutter von irgendwem weggenommen worden (Beweis: Einwohnerlisten). Die unehelichen Kindern haben mit ihren Müttern im Haushalt deren Eltern gelebt. Die KB-Daten beweisen eindeutig, dass keine dieser unehelichen Mütter jemals geheiratet hat. |
#10
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![]() Na ja ...Ich habe weder behauptet, dass uneheliche Geburten selten vorkamen, noch dass die betreffenden Kinder in jedem Fall den Müttern weggenommen wurden.
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