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#41
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Aus dem Urteile des Königl. Landgerichts vom 18. Januar 1827 , in Sachen :
Bruch Sophie , Ehefrau von Christian Schmittborn , Kaffee - Wirth in St. Johann - Saarbrücken ; Interdictions - Klägerin gegen : besagten Christian Schmittborn , Interdictions - Beklagten . Aus diesen Gründen . Indem das Königl. Landgericht beurkundet , das Beklagter heute weder selbst noch durch einen Anwalt erschienen ist , interdictirt es denselben , verurteilt ihn in die Kosten . Verordnet : das gegenwärtige Erkenntniß auf Betreiben der Klägerin gehoben , dem Beklagten zugestellt und Auszugsweise auf das Tableau des Gerichtsbezirks , wie es gesetzl. vorgeschrieben ist , getragen werden soll . Verordnet : das nachdem diese Erkenntniß die Rechtskraft erhalten haben wird , der Beklagte nach Maßgabe des bürgerl. Gesetzbuchs mit einem Vormund versehen werden soll. Ernennt die Klägerin , ums als einstweilige Verwalterin über die Person und das Vermögen ihres Ehegatten bis zu dessen Bevormundung die pflichtige Sorge zu tragen. gez. BIRCK , SITTEL . Für den richtigen Auszug : BOCHKOLZ Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1827 |
#42
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![]() Demnach gegen dem am 14. Juni 1809 in Französische Militärdienste getretenen und seither abwesenden Johann Nikolaus Maier * von Hirstein , Sohn des Jakob Maier und dessen noch lebende Witwe Anna Susanna Barbara * Schweig daselbst , auf Antrag seiner Mutter und Geschwister , durch Bescheid vom heutigen Tage der Abwesenheitsprozeß zugelassen ist , so wird solches in Gemäßheit des Art. 118 des Landrechts hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Zugleich wird der gedachte Johann Nikolaus Maier dessen etwanige Leibes - oder Testamentserben hierdurch .................................... . Nohfelden im Fürstum Birkenfeld den 18. Mai 1825 Herzogl. Oldenburgisches Amtsgericht. Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1825 |
#43
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![]() Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1827 .
Das Königl. Landgericht zu Trier hat , in dem am 27. April d. J. verkündeten Urteil , den aus Mitlosheim gebürtigen Balthasar Thiel , welcher vor etwa 34 Jahren als Schneidergeselle die Wanderschaft angetreten und seitdem keine Nachricht von sich gegeben hat , auf Antrag der nächsten Verwandten , für abwesend erklärt. Köln den 25. Mai 1827 Der General - Prokurator , RUPPENTHAL. |
#44
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![]() Das Königliche Landgericht zu Trier hat den mutmaßlichen Erben nachgenannter Person ,
Andrè Balthasar aus Merzig , welcher im Jahre 1813 als Fanzösischer Soldat in Kriegsgefangenschaft geraten , und bisher nicht wieder zum Vorschein gekommen sein soll , in einem Urteil vom 9. Februar dieses Jahres gestattet , die Abwesenheit dieses angeblich Verschollenen ,durch Zeugen zu beweisen , welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird . Köln den 28. Februar 1827 Der General - Prokurator , RUPPENTHAL Amtsblatt der Königlichen Regierung zu trier 1827 |
#45
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![]() Der unten näher bezeichnete Johann Schaly von Nonnweiler im Landkreis Trier , * zu Busch , 19 Jahre alt , welcher durch Urteil des Königl. Assisenhofes hierselbst vom 22. Januar 1822 wegen eines vorbedächtlichen Mordversuches in eine Besserungsanstalt bis nach zurückgelegtem 20. Lebensjahre verwiesen wurde , ist heute aus dem hiesigen Landarmenhause mittelst Übersteigens mehrerer Mauern entsprungen .
Trier den 14. Juli 1825 Der Oberprokurator beim Königl Landgerichte , HEINTZMANN ------------------------------------- In Verfolg des Publikums vom 14. d. M. wird hiermit bekannt gemacht , das der Johann Schali von Nonnweiler zu Thionville wieder aufgegriffen und in das Landarmenhaus zurückgebracht worden ist . Trier den 28. Juli 1825 Der Ober - Prokurator , für denselben der 1.Prokurator , ZEININGER ------------------------------------------------------------------ Zur Verfolgung des am 25. Oktober 1826 vom 2. Bataillon des Königl. 30. Infant.- Regt. aus der Garnison Luxemburg desertirten , seit 1. Oktober c. erst im Dienst befindlichen Rekruten Johann Schaly , * den 29. Juli 1805 zu Busch im Kreise Saarlouis Reg.- Bez. Trier ~ kathol., sein letzter Aufenthalt war seit verflossenen 3 Jahren im hiesigen Landarmenhaus . Trier den 29. Oktober 1826 v. Ditfurth , Oberst un d Kommandeur des 30. Inf.- Regt. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1826 |
#46
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![]() Reklamanten gegen Frankreich
aus Amtsblatt der preußischen Regierung zu Koblenz, Jahr 1820 ausstehender Sold Saarland Wellingen: Uder, Peter Chaßßeur im 10 regiment 23,1franken Weiler: johannes, mathias corporal-tambour im 25 ?in reg. 24,20 valgard |
#47
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![]() Durch Urteil vom 28. März d. J. hat das Königliche Landgericht zu Trier erkannt, das über die Abwesenheit des ehemaligen Französischen Soldaten Mathias Röder aus Merzig ein Zeugenverhör stattfinden soll.
Köln den 16. April 1828 Der General - Prokurator , RUPPENTHAL Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1828 |
#48
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![]() Hallo
vielleicht für jemanden interessant: Heiratseintrag im KB Letschin (Kreis Lebus/ Brandenburg) 1811 ( bei den Mormonen KB Letschin (ev) 1795-1821 Seite 214: Nicolaus Straub Schneider und Einlieger in Letschin aus Sarluis aus deutsch Lothringen oo Anne Sophie Meisner aus Letschin 2.Mai1811 viele Grüße Anja |
#49
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![]() Auszug aus einem am Königlichen Landgerichte ( I. Civilkammer ) unter dem 28. Juni 1828 erlassenen Urteil in Sachen :
1) Isaak Albert , Handelmann , wohnhaft zu Illingen 2) Simon Albert , Handelsmann , wohnhaft in Ottweiler 3) Israel Albert , Handelsmann , wohnhaft in Ottweiler 4) Sophia Albert und deren Ehemann Abraham Marx Kahn , wohnhaft zu Forbach 5) Judas Albert , Handelsmann wohnhaft zu Ottweiler 6) Rosa Albert und deren Ehemann Jacob Bärmann Roos , Handelsmann , wohnhaft zu Offenbach , Interdictions - Kläger gegen : Albert Alexander und Johanetta Albert wohnhaft zu Ottweiler , Interdictions - Beklagten. " Erklärt das Königl. Landgericht die Verklagten für interdicirt und verurteilt sie in die Kosten " Verordnet in Gemäßheit des Art. 505 des Civil - Gesetzbuches , das nach denen in dem Titel von der Minderjährigkeit , Vormundschaft und Emancipation vorgeschriebenen Regeln für die Interdicirten ein Vormund und Nebenvormund ernannt werde. Verordnet ferner in Gefolge des Art. 501 I.C. das gegenwärtige Erkenntniß auf Betreiben der Kläger ausgelöst , sowohl in dem Audienz - Saale des Landgerichts als auch in en Schreibstuben der Notarien des Gerichtsbezirks angeschlagenen Verzeichnisse der Interdicirten eingetragen werde. Unterschrieben , BIRCK, SITTEL Für den richtigen Auszug , SCHLINCK Advokat - Anwalt Trier den 7. August 1828 Amtsbaltt der Königlichen Regierung zu Trier 1828 |
#50
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![]() Das Königliche Landgericht zu Trier hat durch Urteil vom 21. Juni d. J. verordnet , das über die Abwesenheit des im Jahre 1819 in Französische Kriegsdienste getretenen Jakob Thielen von Bardenbachbiel ein Zeugenverhör abgehalten werden soll.
Cöln den 8. Juli 1828 Der General - Prokurator , RUPPENTHAL Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1828 |
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