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Hallo allerseits,
ich habe eine generelle Frage zu (hist.) Adressbüchern. Ich habe Vorfahren aus Berlin, die ich auch in den Adressbüchern gefunden habe. (adressbuch.zlb.de) Nun wollte ich wissen von wann bis wann meine Vorfahren dort eingetragen waren, was auch erfolgreich war, da sich die Eintragungen mit meinen Daten decken. Allerdings gibt es vereinzelt Jahre in denen kein Eintrag vorliegt. Z.B. 1916-1918 Hr. X etc.; 1919 - kein Eintrag; ab 1920 die gleichen Einträge wie 1916-1918. Mich würde halt interessieren, wie man solche Adressbücher aufgenommen hat und warum es sein kann, dass in einem Zeitraum von ca. 20 Jahren mittendrin 1 oder 2 Jahre keine Eintragungen vorliegen, obwohl offensichtlich kein Umzug meiner Vorfahren vorliegt. Vielleicht kann mich jemand diesbezüglich aufklären, fände ich schon interessant. Vielen Dank im voraus - FrauMon ![]() |
#2
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![]() Hallo, was ich mit Sicherheit sagen kann, ist, dass jemand ein Haushaltsvorstand gewesen sein muß, wenn er dort aufgenommen wurde. D.h. ein Mietvertrag für die jeweilige Wohnung mußte schon existieren. Man sieht das auch, wenn man mal zur Abwechselung in den Straßenregistern unter der jeweiligen Haus-Nummer nachschaut. Da sind dann wirklich alle "Mieter" aufgeführt, die in den betr. Wohnungen wohnten.
Kannst Du denn mit Sicherheit sagen, dass Deine Vorfahren nicht zwischenzeitlich mal bei jemand "mitwohnten", z.B. zur Untermiete oder, daß sie sich ? Dann stünden sie nämlich nicht selbst drin. Ich habe mal den Leiter der Abt. der ZLB angemailt und ihm geschrieben, dass ich die "Online-Möglichmachung" der Adressbücher so super finde und gleichzeitig gefragt, ob er mir etwas über die Art des Meldeverfahrens (sprich Redaktionsschluß z.B.) sagen konnte, das konnte er aber auch nicht und er wies darauf hin, dass, obwohl die Adressbücher sehr hilfreich für uns sind, diese auch gelegentlich fehlerbehaftet sind. Das ist also auch noch zu bedenken. Gruß Dorothea |
#3
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![]() Hallo,
versuche es doch mal beim Landesarchiv Berlin. Die haben die Einwohnermeldkartei (soweit nicht durch den 2.WK vernichtet) und man kann Anfragen für 10 EUR pro angefragter Person machen. Mehr Infos über: http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/start.htm/ Viel Glück !! Gruß Hekla |
#4
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![]() Hallo nochmal,
habe einen kleinen Fehler bei der Angabe der Internet-Adresse gemacht: muss heißen am Schluß: html dann musst Du noch in der Menu Leiste "Bestände" anklicken, es erscheint der Unterpunkt "Einwohnermeldekartei". Im übrigen gelten für die Auskünfte nicht die Fristen wie bei den Standesämtern und man kann dadurch auch über entferntere Verwandte Auskünfte bekommen. Gruß Hekla |
#5
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![]() Hallo,
leider kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob die Familie für ein Jahr aus der Wohnung weg musste, aus welchen Gründen auch immer. Ich kann es mir halt nur schwer vorstellen. Weil sie nach diesem Jahr wieder in der gleichen Wohnung waren. Ich fand es halt nur seltsam.. Nunja, dass heißt dann wohl, dass es entweder doch fehlerhaft ist oder sie mussten halt aus der Wohnung für relativ kurze Zeit. Allerdings kann es ja tatsächlich auch damals schon fehlerhaft aufgenommen worden sein, weil ich heute auch zufällig gesehen habe, dass mein Vorfahre 2x in der gleichen Straße mit gleicher Berufsbezeichnung steht, allerdings mit verschiedenen Namen - wobei einmal mit ü geschrieben, dann einmal nur mit u.. (Ich dachte, ich guck mal unter beiden..) Aber gut, die Eckdaten stimmen ja soweit und das ist ja schon mal toll - auch das es komplett online ist. Den Tipps (Straßenregister, Landesarchiv) werde ich auf jeden Fall nachgehen. Vielen Dank dafür! Gruß - FrauMon |
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