Ist der spätere Ehemann der Kindsvater? Brauche eine Einschätzung!

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  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5525

    #16
    Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
    Der spätere Ehemann der Mutter ist nicht der Vater des Kindes, doch er hat es als das seinige anerkannt bzw. adoptiert

    Wäre das vom zeitlichen und gesellschaftlichen Kontext her möglich?
    Hallo Andrea,

    ich erkenne in diesem Falle keine Notwendigkeit, ein Kind zu adoptieren, welches nicht das eigene ist. Der Bräutigam war mit 24 Jahren noch jung, sah gut aus und war Erbe eines ansehnlichen Besitzes. Warum hätte er sich ein Kind aufhalsen sollen, welches nicht das eigene war? Wäre er 30 Jahre älter gewesen, dann würde eine solche Verzweiflungstat Sinn ergeben. Zudem sollten doch bei einer Adoption irgendwelche Hinweise darauf vorliegen. Ich sehe sie nicht.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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    • Asphaltblume
      Erfahrener Benutzer
      • 04.09.2012
      • 1500

      #17
      Hallo consanguineus,


      in Preußen ist zumindest im 18. und 19. Jahrhundert diese Rubrik im kirchlichen Trauregister üblich. Die Rubrik heißt dann beispielsweise "Ob Eltern oder der Vormund die Einwilligung gegeben, und wie solches geschehen", oder einfach "Einwilligung". Da steht dann sowas wie "der Vater mündlich" oder "die Mutter schriftlich" oder "Consens" oder (beim Militär) "die Vorgesetzten".
      Gruß Asphaltblume

      Kommentar

      • consanguineus
        Erfahrener Benutzer
        • 15.05.2018
        • 5525

        #18
        Hallo Asphaltblume,

        jetzt lichtet sich der Nebel so langsam: ich habe mit Preußen nur ganz am Rande etwas zu tun. Wieder etwas gelernt!

        Viele Grüße
        consanguineus
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        • Zita
          Moderator
          • 08.12.2013
          • 6038

          #19
          Hallo consanguineus,

          ich hatte, allerdings ein paar Jahrzehnte später, eben so einen Fall, wo sich der Vater nie offiziell zu seinem - in diesem Fall außerehelichen - Kind (die Mutter war Hausangestellte) bekannt hat, obwohl dieses bei ihm aufgewachsen ist und er z.B. auch Trauzeuge bei ihrer (wohlsituierten) Hochzeit war. Erst in seinem Testament schrieb er "meine Tochter...".

          Da es sich in deinem Fall ebenfalls um ein größeres Anwesen handelt, müsste es doch einen Übergabevertrag und/oder Testament geben. Ist dort kein Verwandtschaftsverhältnis angegeben?

          Liebe Grüße
          Zita

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          • Alter Mansfelder
            Super-Moderator
            • 21.12.2013
            • 4661

            #20
            Hallo zusammen,

            es gibt durchaus noch mehr Möglichkeiten, als hier nur auf der Grundlage des Tauf- und Traueintrages zu mutmaßen.

            In den Pfarrarchiven befinden sich häufig Ergänzungsakten zu jeder einzelnen Eheschließung (Taufschein, sonstige Bescheinigungen). Dies wäre zunächst für die Eheschließung der Eltern 1832 zu hinterfragen.

            Dann: Was sagen der Traueintrag des Täuflings und der wiederum dazu gehörende Vorgang im Pfarrarchiv?

            Schließlich: Wann ist er gestorben? Was steht im standesamtlichen Sterbeeintrag nebst Beiakte? Auch dort sind ggf. die Eltern angegeben.

            Weiterhin: Wenn Eltern und Erstgeborener gutsituierte Leute waren, muss irgendwann auch der Grundbesitz übertragen worden sein. Was steht in den Grundbüchern und welche Verträge sind in den Beiakten zu den jeweiligen Grundbuchblättern enthalten?

            Es grüßt der Alte Mansfelder
            Gesucht:
            - Tote Punkte im Mansfelder Land, Harz und Umland
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            • Andrea1984
              Erfahrener Benutzer
              • 29.03.2017
              • 2547

              #21
              Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
              Hallo Andrea,

              ich erkenne in diesem Falle keine Notwendigkeit, ein Kind zu adoptieren, welches nicht das eigene ist. Der Bräutigam war mit 24 Jahren noch jung, sah gut aus und war Erbe eines ansehnlichen Besitzes. Warum hätte er sich ein Kind aufhalsen sollen, welches nicht das eigene war? Wäre er 30 Jahre älter gewesen, dann würde eine solche Verzweiflungstat Sinn ergeben. Zudem sollten doch bei einer Adoption irgendwelche Hinweise darauf vorliegen. Ich sehe sie nicht.

              Viele Grüße
              consanguineus
              Hallo consanguineus.

              Ich würde diese Option nicht außer acht lassen.
              Was hat das mit dem Alter des Mannes zu tun ?

              Vielleicht hat die Kindsmutter den Kindsvater nicht heiraten können/wollen/dürfen oder nicht gewusst, wer es gewesen ist und somit hat sich der Ehemann zu diesem Kind bekannt und es als seines anerkannt, wissend oder nicht wissend, dass der biologische Vater nicht zurückkommt//auf seine Rechte verzichtet hat/verstorben ist und daher das Kind nie anerkennen kann.

              Vielleicht hilft tatsächlich der Trauungseintrag und/oder der Sterbeintrag des Kindes weiter.

              Herzliche Grüße

              Andrea
              Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
              Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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              • consanguineus
                Erfahrener Benutzer
                • 15.05.2018
                • 5525

                #22
                Zitat von Zita Beitrag anzeigen
                Da es sich in deinem Fall ebenfalls um ein größeres Anwesen handelt, müsste es doch einen Übergabevertrag und/oder Testament geben. Ist dort kein Verwandtschaftsverhältnis angegeben?

                Hallo Zita,

                mir liegt lediglich die Abschrift der Hofübergabevertrag an den Vater aus dem Jahre 1833 vor. Zu diesem Zeitpunkt war das Paar ungefähr ein Jahr verheiratet und der Sohn entsprechend einige Monate älter. Es sind beide Familien zu dem Termin beim Herzoglichen Amt erschienen, also Eltern, Geschwister und weitere Verwandte. Eingangs wird ausdrücklich erwähnt, daß sich die Brautleute verheiratet hätten, ohne daß eine Ehestiftung errichtet worden sei, daß man nun die "Hof- und Vermögensverschreibung" nachholen wolle, da es die Familienverhältnisse jetzt mit sich brächten. Es wird nirgendwo ausdrücklich erwähnt, daß der Ehemann sich zur Vaterschaft bekennt, aber die etwas ungewöhnlichen Umstände der Heirat scheinen in keiner Weise für Verstimmung gesorgt zu haben. Im Gegenteil! In sehr liebevollem Ton ist man auf das Glück der jungen Eheleute bedacht.

                Okay, ein Beweis für die Vaterschaft ist das natürlich nicht. Aber wäre es andererseits ein Beweis, wenn bei dem entsprechenden Testament eine Generation später, welches mir leider nicht vorliegt, der Erbe als "mein Sohn" bezeichnet wird? Ich denke nicht. Ich kenne mehrere Fälle, in denen jemand von "meinem Vater" spricht, wenn er den Stiefvater meint. Egal, wie die Sache sich in Wirklichkeit verhalten hat: "Vater" und "Sohn" werden ein Verhältnis zueinander gehabt haben, als seien sie wirklich Vater und Sohn. Was sie vermutlich ja auch waren.

                Viele Grüße
                consanguineus
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                • consanguineus
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.05.2018
                  • 5525

                  #23
                  Hallo Alter Mansfelder,

                  Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
                  es gibt durchaus noch mehr Möglichkeiten, als hier nur auf der Grundlage des Tauf- und Traueintrages zu mutmaßen.

                  In den Pfarrarchiven befinden sich häufig Ergänzungsakten zu jeder einzelnen Eheschließung (Taufschein, sonstige Bescheinigungen). Dies wäre zunächst für die Eheschließung der Eltern 1832 zu hinterfragen.

                  Dann: Was sagen der Traueintrag des Täuflings und der wiederum dazu gehörende Vorgang im Pfarrarchiv?
                  Wie gut, daß am kommenden Sonnabend "Tag der Archive" ist! Da werde ich mich mal zum Archiv der Landeskirche begeben. Vielleicht kann man mir da weiterhelfen.

                  Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
                  Schließlich: Wann ist er gestorben? Was steht im standesamtlichen Sterbeeintrag nebst Beiakte? Auch dort sind ggf. die Eltern angegeben.
                  Den Sterbeeintrag werde ich mir im Landesarchiv ansehen. Wie hoch ist die Chance, daß die Beiakte erhalten geblieben ist?

                  Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
                  Weiterhin: Wenn Eltern und Erstgeborener gutsituierte Leute waren, muss irgendwann auch der Grundbesitz übertragen worden sein. Was steht in den Grundbüchern und welche Verträge sind in den Beiakten zu den jeweiligen Grundbuchblättern enthalten?
                  Ist es denn möglich, Einsicht in die alten Grundbücher zu nehmen? Und wo? Gab es denn um 1865/75 bereits Grundbücher in der heute bekannten Form?

                  Viele Grüße
                  consanguineus
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                  Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                  • Alter Mansfelder
                    Super-Moderator
                    • 21.12.2013
                    • 4661

                    #24
                    Hallo consanguineus,
                    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                    Wie gut, daß am kommenden Sonnabend "Tag der Archive" ist! Da werde ich mich mal zum Archiv der Landeskirche begeben. Vielleicht kann man mir da weiterhelfen.
                    tu das, es ist gewiss nicht verkehrt. In unserer geliebten Grafschaft Mansfeld liegen die genannten Akten freilich nach wie vor vor Ort bei Hochwürden auf dem Dachboden - meist ohne dass irgendjemand davon weiß
                    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                    Den Sterbeeintrag werde ich mir im Landesarchiv ansehen. Wie hoch ist die Chance, daß die Beiakte erhalten geblieben ist?
                    50/50 - du kannst Glück haben oder auch nicht.
                    Zitat von consanguineus Beitrag anzeigen
                    Ist es denn möglich, Einsicht in die alten Grundbücher zu nehmen? Und wo? Gab es denn um 1865/75 bereits Grundbücher in der heute bekannten Form?
                    In Preußen gab es Grund- bzw. Hypothekenbücher nebst Beiakten (mit Verträgen etc.) seit Beginn des 19. Jh. als Nachfolger der Handelsbücher der landesherrlichen Ämter. In Sachsen-Anhalt liegen sie zentral im Amtsgericht Schönebeck, Dienstgebäude Barby (Grundbucharchiv). Früher befanden Sie sich unmittelbar bei den Amtsgerichten/ Grundbuchämtern. In welfischen Landen mag das ähnlich organisiert (gewesen) sein. Seit uns die Segnungen der DSGVO ereilt haben, handhabt man die Einsichtnahme wohl strenger. Nach Grundbuchordnung musst Du ein berechtigtes Interesse darlegen. Das hast Du jedenfalls dann, wenn Du selbst noch Eigentümer bist oder die Zustimmung des Eigentümers vorweisen kannst.

                    Es grüßt der Alte Mansfelder
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                    • Andrea1984
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.03.2017
                      • 2547

                      #25
                      Hallo consanguineus.

                      Toi, toi, toi, dass du den gesuchten Eintrag 1864/1875 am kommenden Samstag finden kannst.

                      Aufgeben tut man einen Brief.

                      Herzliche Grüße

                      Andrea
                      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                      Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                      Kommentar

                      • consanguineus
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.05.2018
                        • 5525

                        #26
                        Danke, Andrea! Morgen werde ich aber leider über grundbuchliche Dinge nichts erfahren, da es zum Landeskirchlichen Archiv geht. Die Grundbücher, so es denn hierzulande bereits welche gab, werde ich ohnehin wohl nicht einsehen dürfen, da ich mit den in Rede stehenden Grundstücken nichts zu tun habe. Sie gehörten meinem Ururgroßvater der sie seinem ältesten Sohn vererbte, welcher nicht mein Vorfahre war.

                        Viele Grüße
                        consanguineus
                        Suche:

                        Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
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                        Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

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                        • consanguineus
                          Erfahrener Benutzer
                          • 15.05.2018
                          • 5525

                          #27
                          So, Thema erledigt! Im Landeskirchlichen Archiv konnte man mir schnell und unbürokratisch helfen. Mein 3xUrgroßvater hat seinen Sohn ein gutes Jahr nach dessen Geburt anerkannt. Dies ist nachzulesen im originalen Taufbuch. Im Landesarchiv liegt die nahezu wortgetreue zeitgenössische Abschrift desselben Und bei der fehlt eben nur die (nachgetragene) Bemerkung.

                          Vielen Dank an alle, die mir geholfen haben!

                          Viele Grüße
                          consanguineus

                          P.S. Und wer garantiert mir nun, daß mein Vorfahre die Wahrheit gesagt hat?
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                          Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
                          Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                          Kommentar

                          • fajo
                            Erfahrener Benutzer
                            • 08.10.2018
                            • 2333

                            #28
                            Toll, das freut mich für dich!
                            Vorsicht : >Ich habe keine Ausbildung. Ich habe Inspiration.< von Bob Marley -**







                            Kommentar

                            • consanguineus
                              Erfahrener Benutzer
                              • 15.05.2018
                              • 5525

                              #29
                              Danke! Ich habe halt auch das große Glück, diese Archive vor der Haustür zu haben. Das erleichtert die Ahnenforschung und die Abwicklung solcher Geheimnisse sehr.
                              Suche:

                              Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
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                              Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

                              Kommentar

                              • Henriette-Charlotte
                                Erfahrener Benutzer
                                • 14.03.2019
                                • 161

                                #30
                                Ich freue mich sehr für Dich! Toll, dass der Eintrag so schnell und unbürokratisch gefunden und Dir übergeben wurde.

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