Hallo zusammen!
Ich brauche Euren Rat.
Einer meiner Ururgroßväter wird am 3.2.1832 unehelich geboren und am 26.2.1832 getauft. Der Vater wird im Taufeintrag nicht angegeben. Am 29.7.1832 heiratet die Mutter in ihrem Elternhause "nach erfolgter Dispensation". Noch immer wird nirgendwo erwähnt, wer der Vater des Kindes ist.
Interessanterweise ist einer der Taufpaten der Vater der Mutter. Ein anderer ist der Vater des späteren Ehemannes. Würdet Ihr das als Hinweis darauf betrachten, daß alle Beteiligten wussten, wer der Vater ist, nämlich der spätere Ehemann? Beide Familien, sowohl die der Mutter als auch die ihres späteren Ehemannes waren seinerzeit sehr angesehen. Ich glaube nicht, daß sich mein mutmaßlicher 4xUrgroßvater als Pate für das uneheliche Kind einer Frau hergegeben hätte, wenn nicht sein Sohn der Vater des Kindes gewesen wäre. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Als Erwachsener sieht mein Ururgroßvater seinem jüngeren Bruder nicht sonderlich ähnlich, so daß man geneigt sein könnte, die beiden nur für Halbbrüder zu halten. Allerdings trugen beide einen Vollbart, der die Mundpartie sehr verdeckt.
Fotovergleiche zwischen meinem mutmaßlichen 3xUrgroßvater (also dem vermutlichen Vater meines Ururgroßvaters) und einigen seiner Enkel und Urenkel (also Söhnen und Enkelsöhnen meines Ururgroßvaters), welche teils, wie mein mutmaßlicher 3xUrgroßvater, gar keine, teils wenigstens keine Vollbärte trugen, zeigen jedoch eine auffallende Ähnlichkeit der Mundpartie. Diese Mundpartie hat sich übrigens bis zu manchen Vertretern der heutigen jungen Generation durchgesetzt.
Wie seht Ihr die Angelegenheit? Ich habe so gut wie keine Erfahrung mit unehelichen Kindern unter meinen Vorfahren. Bei dem einzigen anderen Fall bekannte sich der Vater bei der rund zwei Jahre nach der Geburt stattfindenden Hochzeit ausdrücklich zu seinem Kind. Dies ist bei dem in Rede stehenden Fall hingegen nicht so.
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
Ich brauche Euren Rat.
Einer meiner Ururgroßväter wird am 3.2.1832 unehelich geboren und am 26.2.1832 getauft. Der Vater wird im Taufeintrag nicht angegeben. Am 29.7.1832 heiratet die Mutter in ihrem Elternhause "nach erfolgter Dispensation". Noch immer wird nirgendwo erwähnt, wer der Vater des Kindes ist.
Interessanterweise ist einer der Taufpaten der Vater der Mutter. Ein anderer ist der Vater des späteren Ehemannes. Würdet Ihr das als Hinweis darauf betrachten, daß alle Beteiligten wussten, wer der Vater ist, nämlich der spätere Ehemann? Beide Familien, sowohl die der Mutter als auch die ihres späteren Ehemannes waren seinerzeit sehr angesehen. Ich glaube nicht, daß sich mein mutmaßlicher 4xUrgroßvater als Pate für das uneheliche Kind einer Frau hergegeben hätte, wenn nicht sein Sohn der Vater des Kindes gewesen wäre. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Als Erwachsener sieht mein Ururgroßvater seinem jüngeren Bruder nicht sonderlich ähnlich, so daß man geneigt sein könnte, die beiden nur für Halbbrüder zu halten. Allerdings trugen beide einen Vollbart, der die Mundpartie sehr verdeckt.
Fotovergleiche zwischen meinem mutmaßlichen 3xUrgroßvater (also dem vermutlichen Vater meines Ururgroßvaters) und einigen seiner Enkel und Urenkel (also Söhnen und Enkelsöhnen meines Ururgroßvaters), welche teils, wie mein mutmaßlicher 3xUrgroßvater, gar keine, teils wenigstens keine Vollbärte trugen, zeigen jedoch eine auffallende Ähnlichkeit der Mundpartie. Diese Mundpartie hat sich übrigens bis zu manchen Vertretern der heutigen jungen Generation durchgesetzt.
Wie seht Ihr die Angelegenheit? Ich habe so gut wie keine Erfahrung mit unehelichen Kindern unter meinen Vorfahren. Bei dem einzigen anderen Fall bekannte sich der Vater bei der rund zwei Jahre nach der Geburt stattfindenden Hochzeit ausdrücklich zu seinem Kind. Dies ist bei dem in Rede stehenden Fall hingegen nicht so.
Vielen Dank und viele Grüße
consanguineus
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