Allgemeine Frage zu einem unehelichen Kind

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  • Andrea1984
    Erfahrener Benutzer
    • 29.03.2017
    • 2543

    Allgemeine Frage zu einem unehelichen Kind

    Hallo allerseits.

    Kann es sein, dass ein uneheliches Kind unter dem Familiennamen des Kindsvaters im Kirchenbuch eingetragen ist/wird, wenn der Kindsvater das Kind anerkennt ?

    Ist das rechtlich möglich ?

    Was meint ihr dazu ?

    Ich selbst habe bei meinen Ahnen und Ahninnen das eine oder das andere uneheliche Kind, das jedoch immer unter dem Familiennamen der Mutter eingetragen ist.

    Im 21. Jahrhundert ist mir ein aktueller Fall bekannt, wo das Paar zusammenwohnt, jedoch nicht verheiratet ist bzw. nicht dass ich wüsste. Die Kinder tragen den Familiennamen des Kindsvaters. Mehr darf ich dazu nicht schreiben, Datenschutz etc.

    Es ist nur eine allgemeine Frage, nicht konkret auf ein Land/eine Stadt/ein Dorf oder eine Zeitspanne bezogen.

    Herzliche Grüße

    Andrea
    Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
    Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.
  • gki
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2012
    • 4823

    #2
    Hallo Andrea,

    in Niederbayern vor ca. 1850 waren die Kinder _immer_ unter dem Namen des Vaters eingetragen, sofern einer bekannt war.

    Um 1850 wurde dies verboten und die Kinder mußten bis zur Hochzeit unter dem Namen der Mutter eingetragen werden. Ob eine formale Anerkennung daran was änderte, weiß ich gerade nicht.
    Gruß
    gki

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    • AKocur
      Erfahrener Benutzer
      • 28.05.2017
      • 1371

      #3
      Hallo Andrea,
      Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
      Es ist nur eine allgemeine Frage, nicht konkret auf ein Land/eine Stadt/ein Dorf oder eine Zeitspanne bezogen.
      sollte es aber sein, denn wie man die Frage beantwortet hängt ja stark von den jeweiligen rechtlichen Bestimmungen ab. Also wenn die rechtlichen Bestimmungen das erlauben (oder zumindest nicht verbieten!), ist es gesetzlich auch möglich.


      Ich habe mehrere VF, die in vorpreußischer Zeit in Westfalen geboren wurden und den Nachnamen ihres Vaters trugen, obwohl die Eltern nicht verheiratet waren. In all diesen Fällen war der Vater wohl schon bei der Taufe "geständig" und wurde gleich mit ins KB eingetragen. Allerdings habe ich zur gleichen Zeit auch Personen in meinen Forschungen, die trotz bekannten Vaters (eingetragen im KB ohne Zusätze wie "laut Aussage der Mutter") in ihrem späteren Leben nicht mit dem FN des Vaters auftreten, sondern dem der Mutter oder sogar dem des Stiefvaters. Mir scheint es so, als käme es zu der Zeit in Westfalen eher darauf an, wo die Kinder aufwuchsen (Hofname als Vulgoname war ja eh verbreitet) und ob der Vater in ihrer Kindheit die Rolle des Vaters auch erfüllte (zumindest insofern als dass er vor Ort war und das Kind als das seine anerkannte).


      Heute ist es in Deutschland soweit ich weiß so, dass ein uneheliches Kind den FN des Vaters tragen kann, wenn beide Elternteile das so möchten (1x festgelegt gilt das auch für alle weiteren Kinder desselben Paares; also 1x FN der Mutter, 1x FN des Vaters bei Vollgeschwistern geht nicht).


      LG,
      Antje

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      • DenniL
        Erfahrener Benutzer
        • 09.06.2021
        • 189

        #4
        Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
        Hallo allerseits.

        Kann es sein, dass ein uneheliches Kind unter dem Familiennamen des Kindsvaters im Kirchenbuch eingetragen ist/wird, wenn der Kindsvater das Kind anerkennt ?

        Guten Morgen Andrea,
        bei mir ist das so geschehen. Da steht unter Vater des Kindes: unehelich anerkannt als Vater oder so ähnlich.
        Das war 1806.
        viele Grüße
        Denni

        Meine toten Punkte:
        • Familienname Illing und Lindau Trauung in Schlanstedt 1784
        • Familiennamen Seidler und Schwarz um Rastenburg um 1900
        • Familienname Grunert in und um Breslau um 1900
        • Familienname Strümpel um 1674 in Klein Winnigstedt
        • Familienname Schönian um 1640 in Hedeper
        • Familienname Barge um 1630 in Semmenstedt
        • Familienname Dolle(n) um 1730 in Seinstedt
        • Familienname becke sowie Boden/Bothen um 1730 in Gevensleben

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        • Gudrid
          Erfahrener Benutzer
          • 22.04.2020
          • 1250

          #5
          Guten Morgen,

          bei uns hier im südostbayerischen Raum war das bis etwa Mitte 1800, von Kirchbuch zu Kirchbuch verschieden wie lange, üblich, dass ledig geborene Kinder den Familiennamen des Vaters bekamen. Da reichte schon, dass die Mutter den Namen des Vaters angab.
          Im örtlichen Heimatbuch wurde ein Fall beschrieben, da gab die ledige Kindsmutter als Vater einen Bauerssohn an. Der beschwerte sich beim Pfarrer und die Kindsmutter gab zu, ihre Eltern wollten nicht, dass die Leute erfuhren, dass der Knecht der Vater des Kindes war. So zwangen sie sie, den Sohn eines Bauern als Vater anzugeben. Das war ca. 1840.
          Liebe Grüße
          Gudrid
          Lieber barfuß als ohne Buch

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          • Malte55
            Erfahrener Benutzer
            • 02.08.2017
            • 1625

            #6
            Moin,
            Eine häufige Beobachtung, wird der Vater des unehelichen Kindes im Eintrag zuerst genannt, spricht das für mich für eine Anerkennung bzw. dessen eigene Anzeige zur Geburt des Kindes und bekommt daher bei mir auch immer den Namen des Vaters. Wird die Mutter zuerst genannt und der Vater erwähnt(soll sein), fehlt die Anerkennung und der Name wurde eher durch Befragung der Mutter oder anderer Zeugen in Erfahrung gebracht. Fehlt ein später hinzugefügter Anerkennungsvermerk bekommt das Kind den Namen der Mutter bei mir. Und trotzdem kann es immer wieder passieren das das Kind unterschiedlich genannt oder eingetragen wird. Verlassen darf man sich auf nichts.
            LG Malte

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            • DenniL
              Erfahrener Benutzer
              • 09.06.2021
              • 189

              #7
              Nachtrag für Andrea:
              So ist es bei meinem Vorfahren eingetragen worden:
              Angehängte Dateien
              viele Grüße
              Denni

              Meine toten Punkte:
              • Familienname Illing und Lindau Trauung in Schlanstedt 1784
              • Familiennamen Seidler und Schwarz um Rastenburg um 1900
              • Familienname Grunert in und um Breslau um 1900
              • Familienname Strümpel um 1674 in Klein Winnigstedt
              • Familienname Schönian um 1640 in Hedeper
              • Familienname Barge um 1630 in Semmenstedt
              • Familienname Dolle(n) um 1730 in Seinstedt
              • Familienname becke sowie Boden/Bothen um 1730 in Gevensleben

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              • Andrea1984
                Erfahrener Benutzer
                • 29.03.2017
                • 2543

                #8
                Hallo.

                Danke für eure Antworten, ich freue mich sehr darüber.

                Die Frage ist deshalb allgemein formuliert, da die Datenschutzauflagen unterschiedlich sind, was die Fristen z.B. bei Geburten angeht, Deutschland 110 Jahre, Österreich 100 Jahre, bei anderen Ländern kenne ich mich nicht aus.

                Herzliche Grüße

                Andrea
                Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                Kommentar

                • AKocur
                  Erfahrener Benutzer
                  • 28.05.2017
                  • 1371

                  #9
                  Hallo,

                  die Datenschutzauflagen dürften für deine Frage keine Rolle spielen, auch dann nicht, wenn du ins Detail gehen möchtest. Nur personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz; solange du die Personendaten anonymisierst*, kannst du alles veröffentlichen.

                  * also Personennamen ändern (z.B. Person A, B, Max Mustermann), Daten nur als Jahreszahlen (oder Nennung des Jahrzehnts, wenn's noch grober sein soll), Gebietsnamen statt Städtenamen (Region reicht uns doch für solche Fragen)

                  LG,
                  Antje

                  Kommentar

                  • Pommerellen
                    Erfahrener Benutzer
                    • 28.08.2018
                    • 1582

                    #10
                    Hallo,

                    spannende Frage. Habe mir meine Fälle angesehen, alle aus dem Katholischen (Rheinland, Westfalen, Westpreußen).
                    In der Regel haben die Täuflinge den Namen der Mutter erhalten auch wenn der Vater sich "bekannt" hat. In einem Fall steht dabei, das sich dieser uneheliche Sohn sich immer des Namens des Vaters bedient. Trotzdem heiratet er mit Mutters Namen. Anders verhält es sich dann wenn evt. später geheiratet wird. Dann wird oft auch nachträglich vermerkt, dass das Kind nun ehelich ist und somit den Namen des Vaters trägt. Der überwiegende Teil der unehelichen Taufen ist aber ohne die Angabe des Vaters. Oft in den Taufbüchern mit Kreuzen versehen, oder auf dem Kopf stehend.
                    In der Standesamtszeit ist alles sehr eindeutig. Unehelich = Familienname der Mutter. Sonst Adoption ... Erst in den letzten Jahrzehnten gab es hier Möglichkeiten der Namenswahl. Das müsste bei Interesse bei den Standesämtern nachgefragt werden.

                    Mit vielen Grüßen

                    Kommentar

                    • Andrea1984
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.03.2017
                      • 2543

                      #11
                      Alles klar. Danke auch für die neuen Antworten.

                      Mein Großvater väterlicherseits ist vor der Eheschließung der Eltern geboren und zunächst unter dem Geburtsnamen seiner Mutter eingetragen worden. Doch sein Vater hat sich als Vater bekannt und darauf bestanden ins Kirchenbuch eingetragen zu werden. Sinngemäß wiedergegeben.
                      Ob es beim Bruder vom Großvater ähnlich gewesen ist, weiß ich nicht, da dessen Geburtsdatum gerade noch in die Sperrfrist fällt und frühestens in ein paar Jahren freigegeben wird.

                      Meine Vorfahren väterlicherseits stammen aus dem Salzkammergut bzw eine Linie führt von Tirol ins Salzkammergut. In Tirol sind leider die Daten schlecht formatiert und es gibt keine Register. Daher lege ich die Linie in Tirol erst mal ad acta.

                      Herzliche Grüße

                      Andrea
                      Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                      Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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