Privat-Vertrag

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  • Saaledorf
    Benutzer
    • 28.02.2014
    • 13

    [gelöst] Privat-Vertrag

    Quelle bzw. Art des Textes: Familienarchiv
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1855
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Löbejün
    Namen um die es sich handeln sollte: Christiane Schadewald, August Geier

    Geehrte Schriftkundige, hier mein Transkriptionsversuch:
    Auf Grund d... w... dem Notar Seeligmüller? auf-
    genommenen Vergleichsverhandlung cl. cl. Löbejün?
    den 29. April 1851 wurden heute, nach dem sich
    die Christiane Schadewald inzwischen verhei-
    ratet hat, unter Zuziehung des Ehemannes den-
    selben? , August Geier, die im §2 des..............
    ...............................200 Taler ./. zweihundert Thaler
    an den Vormund des unehelichen Kindes der Chri-
    stiane Geier geb. Schadewald .................. Meister
    Johann Christian Franz Selle aus Gutenberg und den
    August Geier ausgezahlt; und übernimmt? ............
    die im §4 .................... Verpflichtung zur Erziehung
    des außerehelichen Kindes ........... ............... Ehefrau
    beide quittieren hiermit unter Entsagung
    aller weiteren Ansprüche, über den richtigen? Ein-
    ...... der 2oo T. nebst 5% Zinsen bis zum
    heutigen tage.
    selbst gelesen und genehmigt Franz Selle
    ....................................August Geier
    als Zeuge

    Vielen Dank für notwendige Nachhilfe!
    Und Verzeihung für ungeschickte Eingabe!
    Angehängte Dateien
  • Valentin1871

    #2
    Ein paar Ergänzungen/Korrekturen:

    Auf Grund der vor dem Notar Seeligmüller? auf-
    genommenen Vergleichsverhandlung d.[e] d.[ato] Löbejün
    den 29.(ten) April 1851 wurden heute, nach dem sich
    die Christiane Schadewald inzwischen verhei-
    rathet hat, unter Zuziehung des Ehemannes den-
    selben? , August Geier, die im §2 des..............ten
    Vergleiches stigulirten 200 Taler ./. zwei hundert Thaler
    an den Vormund des unehelichen Kindes der Chri-
    stiane Geier geb. Schadewald, Schuhmacher Meister
    Johann Christian Franz Selle aus Gutenberg und den
    August Geier ausgezahlt; und übernimt letzterer
    die im §4 stigulirte Verpflichtung zur Erziehung
    des außerehelichen Kindes ./. ........... genannten Ehefrau
    beide quittieren hiermit, unter Entsagung
    aller weiteren Ansprüche, über den richtigen? Ein-
    ...... ...... 200 T. nebst 5% Zinsen bis zum
    heutigen tage.
    selbst gelesen und genehmigt Franz Selle
    ....................................August Geier
    als Zeuge
    Zuletzt geändert von Gast; 19.02.2018, 22:55.

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      Sieht aus wie:

      … die im §2 des ellegirten

      außerehelichen Kindes seiner genannten Ehefrau
      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #4
        ...
        aller weiteren Ansprüche, über den richtigen Em-
        pfang der 200 T. nebst 5% Zinsen bis zum

        Der zweite Name könnte Detlef Ge.... sein
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

        Kommentar

        • j.steffen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.04.2006
          • 1425

          #5
          Hallo,
          2x -p-:
          stipulirten, stipulirte
          MfG,
          j.steffen

          Kommentar

          • Saaledorf
            Benutzer
            • 28.02.2014
            • 13

            #6
            Vielen Dank den 3 Helfern!
            Der Sinn und hauptsächliche Inhalt der Urkunde ist nun klar.
            Vielleicht findet noch jemand etwas für die kleinen verbleibenden Lücken.
            Es grüßt Saaledorf

            Kommentar

            • Valentin1871

              #7
              Zitat von Saaledorf Beitrag anzeigen
              Vielleicht findet noch jemand etwas für die kleinen verbleibenden Lücken.
              In den 1840er Jahren gab es einen Justiz-Kommissar Seeligmüller in Cönnern (heute Könnern), unweit von Löbejün. Das könnte er sein oder ein Verwandter.
              Ein anderer Name macht für die Region auch keinen Sinn. "... denselben ..." lese ich jetzt auch.
              Dann bleibt nur noch der vermeintlich zweite Name bei den Unterschriften, von dem ich glaube, dass es keiner ist.
              Da lese ich jetzt statt Detlef "selbst ge...", vgl. mit dem st in "August".


              Auf Grund der vor dem Notar Seeligmüller auf-
              genommenen Vergleichsverhandlung d.[e] d.[ato] Löbejün
              den 29.(ten) April 1851 wurden heute, nach dem sich
              die Christiane Schadewald inzwischen verhei-
              rathet hat, unter Zuziehung des Ehemannes den-
              selben, August Geier, die im §2 des ellegirten
              Vergleiches stipulirten 200 Taler ./. zwei hundert Thaler
              an den Vormund des unehelichen Kindes der Chri-
              stiane Geier geb. Schadewald, Schuhmacher Meister
              Johann Christian Franz Selle aus Gutenberg und den
              August Geier ausgezahlt; und übernimt letzterer
              die im §4 stipulirte Verpflichtung zur Erziehung
              des außerehelichen Kindes seiner genannten Ehefrau
              beide quittieren hiermit, unter Entsagung
              aller weiteren Ansprüche, über den richtigen Em-
              pfang der 200 T. nebst 5% Zinsen bis zum
              heutigen tage.
              selbst gelesen und genehmigt Franz Selle
              selbst ge... August Geier
              als Zeuge

              Kommentar

              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Guten Morgen,

                das „selbst“ bezieht sich auf den August Geier.
                Dann lese ich "selbst Gewesner(n)", im Sinne von selbst anwesend, verhandelnd.
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                • Saaledorf
                  Benutzer
                  • 28.02.2014
                  • 13

                  #9
                  Danke für die beiden nützlichen Nachlieferungen.
                  Es grüßt Saaledorf

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