Hallo liebe Ahnenforscherinnen und Ahnenforscher.
Ich habe eine Frage zu einer Meldekarte und dem Datenschutz. Viele Informationen dort betreffen einen vermissten/verschollen Urgroßvater, Josef Loidl (1903 - ja, das weiß ich eben nicht). Soweit, so gut.
Die Meldekarte stammt aus den 1940er Jahren.
Dort sind u.a. die Geburtsdaten und Heiratsdaten beider Söhne - meines Großvaters und dessen Bruders - beide Herren sind inzwischen gestorben - verzeichnet.
Meine Frage hierzu: Darf man einen Ausschnitt aus der Meldekarte posten, um ein bestimmtes Datum sicher lesen zu können oder fällt das unter den Datenschutz, weil es sich bei dem gesuchten Datum nicht um eines meiner Vorfahren, sondern um dessen Bruder handelt ?
Ich kann drei von vier Ziffern problemlos lesen, bei der vierten Ziffer ist es schwierig, da die Schrift sehr unleserlich ist.
Altersmäßig kämen beide Daten infrage d.h. der Mann könnte entweder - nur als Hausnummernbeispiele - 1940 oder 1949 - geheiratet haben, wobei er im ersteren Fall noch ziemlich jung gewesen wäre, doch warum nicht.
Seine Eltern dürften nichts sagen, da sie selbst auch sehr jung erst Nachkommen gezeugt und dann geheiratet haben - ja die Reihenfolge stimmt.
Was meint ihr dazu ?
Herzliche Grüße.
Andrea
Ich habe eine Frage zu einer Meldekarte und dem Datenschutz. Viele Informationen dort betreffen einen vermissten/verschollen Urgroßvater, Josef Loidl (1903 - ja, das weiß ich eben nicht). Soweit, so gut.
Die Meldekarte stammt aus den 1940er Jahren.
Dort sind u.a. die Geburtsdaten und Heiratsdaten beider Söhne - meines Großvaters und dessen Bruders - beide Herren sind inzwischen gestorben - verzeichnet.
Meine Frage hierzu: Darf man einen Ausschnitt aus der Meldekarte posten, um ein bestimmtes Datum sicher lesen zu können oder fällt das unter den Datenschutz, weil es sich bei dem gesuchten Datum nicht um eines meiner Vorfahren, sondern um dessen Bruder handelt ?
Ich kann drei von vier Ziffern problemlos lesen, bei der vierten Ziffer ist es schwierig, da die Schrift sehr unleserlich ist.
Altersmäßig kämen beide Daten infrage d.h. der Mann könnte entweder - nur als Hausnummernbeispiele - 1940 oder 1949 - geheiratet haben, wobei er im ersteren Fall noch ziemlich jung gewesen wäre, doch warum nicht.
Seine Eltern dürften nichts sagen, da sie selbst auch sehr jung erst Nachkommen gezeugt und dann geheiratet haben - ja die Reihenfolge stimmt.
Was meint ihr dazu ?
Herzliche Grüße.
Andrea
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