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N'Abend consanguineus,
hier ein etwas verspäteter Beitrag zum Thema Belehnungen. Folgendes ist mein subjektives Wissen, i.S.v. zwar selbst an Quellen erworben, aber ohne akademischen Hintergrund. Also Hypothese noch mehr als sonst :-) In den von mir untersuchten Belehnungen scheint der Mannfall bei einem Lehen zur gesamten Hand dann eingetreten zu sein, wenn der "Älteste" gestorben ist. Manchmal sieht es so aus, zumindest bei bürgerlichen Belehnten im 16 Jh. in Aschersleben, daß eine Neubelehnung dann erfolgte, wenn die ganze Generation des Ältesten weggestorben war. Aber das widerspricht eigentlich dem Lehnrecht, ich vermute deshalb, die Überlieferung an Quellen ist nicht vollständig. Wenn es zwei Linien über mehrere Generationen gab, also Cousins x-ten Grades, wurde der Älteste wohl immer so bestimmt, daß er zum ursprünglichen Lehnsnehmer in minimaler Generationenzahl stand und in dieser Generation vom Alter her der älteste war. Damit könnten sich Änderungen in der Reihenfolge dann ergeben, wenn das Seniorat in eine andere Linie wechselt. Ich lese immer "A als der Älteste zu mitbehuf seiner Brüder B und C und der Vettern D und E", nie in der Form "A als der Älteste zu mitbehuf seiner Vettern D und E und dann seiner Brüder B und C". Außerdem habe ich für das 15./16. Jh. zumindest die für mich überraschende Erkenntnis gewonnen, daß es zwei Geschwister mit dem selben Vornamen gab! Bsp.e: Ludwig und Ludwig Trutebole, Gebrüder; Hans Heidecke und sein Bruder Hans; Margaretha und aber Margaretha [Name gerade nicht zur Hand]. D.h., die Heinriche müssen nicht zwingend Vettern gewesen sein. Und dann denke ich, daß die Ritterwürde als Rangerhöhung einen Mann zwar in einer Zeugenreihe nach vorn rutschen ließ, bei einer Belehnung war der Rangunterschied Knappe/Ritter bedeutungslos (da von der Repgow'schen Theorie her) alle dem selben Schild angehörten, hier spielt nur Alter eine Rolle. Außerdem war der Ritterschlag eine überaus kostspielige Angelegenheit (wie später die Doktorwürde), so daß es sehr viele Adlige mit dem Knappen genug sein ließen. Vielleicht sollte man statt von Rang- besser nur von Prestigeunterschied sprechen. Überhaupt: im Alltag wird es überaus vielfältige gesellschaftliche Usancen gegeben haben, von denen nichts in den Quellen steht. Wenn wir in einer Urkunde von zwei Männern lesen, die uns in der Rückschau her im gleichen Range erscheinen, kann der eine einen Großvater haben, der einst noch als Edelfrei (sog. Dynast) galt, während der Opa des anderen noch als ritterlicher Eigenmann aus der Oberbäuerlichen Schicht in der Familia eines Stifts bspw. aufgestiegen war. Das wußten damals alle und das hatte sicherlich auch Konsequenzen im Umgang. Dies nur als weitere Anregungen, VG, EmWe |
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Guten Morgen EmWe,
hab vielen herzlichen Dank für Deine interessanten Ausführungen, denen in der Sache wirklich nichts hinzuzufügen ist! Lehnsträger kann eigentlich nur eine Person sein. So sehe ich das auch. Die Heinriche sind tatsächlich keine Vettern, sondern Brüder. Das geht aus zahlreichen Quellen eindeutig hervor. Viele Grüße consanguineus |
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