Randvermerke auf Urkunden

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  • idrzewiecki
    Erfahrener Benutzer
    • 15.12.2019
    • 226

    Randvermerke auf Urkunden

    Ich habe einmal ein paar generelle Fragen zu den Randeinträgen, denn aus einigen werde ich nicht so richtig schlau bzw. erschließt sich mir die Logik dahinter nicht.

    Zum einen habe ich bereits zwei Fälle, wo auf den Urkunden weit nach dem eigentlichen Ereignis ein Vermerk angebracht wurde, wie der Name richtig wäre. Erstaunlicher Weise ist dieses beide Male in der Zeit des Nationalsozialismus (einmal 1940 und einmal 1938). Macht es Sinn hier weiter nachzuforschen oder war das wirklich nur eine Korrektur eines Schreibfehlers? In beiden Fällen gibt es hier auch ein Az des zuständigen Amtsgerichtes. (Zitat: „Auf Anordnung des Amtsgerichtes in Hildesheim wird berichtigend vermerkt, dass…“)

    Dann habe ich auf der Eheurkunde meines Großvaters mehrere Randvermerke. Unter anderem auch folgende:

    Tochter geboren 17.04.1933 Standesamt Hildesheim Nr. xxx/xx Und darunter dann der Vermerk: Geheiratet zum 1. Male…

    Hier handelt es sich um eine Tochter aus der ersten Ehe inkl. den Daten zur Heirat. Aber: Warum wurde hier jetzt ausgerechnet diese Tochter erwähnt? Denn es gibt zwei ältere Brüder und noch weitere jüngere Geschwister. Die Logik verstehe ich nicht.

    Zudem habe ich mehrfach kurze Einträge, die sich mir nicht erschließen.

    z.B. T 2159 v. 5.7.1963 (Urkunde von 1892) oder T 2510 v. 18.05.1965 (Urkunde von 1895) Kann mir jemand sagen, was dieses sein könnte?
    ~~~~~
    RIBBENTROP - Hildesheim & Niedersachsen & KLUWE - Hildesheim & Drengfurt (Ostpreußen)
    DRZEWIECKI - Hildesheim & MNICH - Hildesheim & Oschiek (Oberschlesien)
    www.familienforschungdrzewiecki.de
  • Mismid
    Erfahrener Benutzer
    • 21.02.2009
    • 987

    #2
    Das wird die Testamenteröffnung gewesen sein. Dazu wird auf die Akte des Testaments verwiesen. Es sei denn es ist nur die Akte der Sterbeurkunde
    Und wenn nur eine Tochter erwähnt wird, liegt dies wohl daran, dass diese zu dieser Zeit wahrscheinlich geheiratet hatte oder gestorben ist und dann der Eintrag der Eltern dabei überprüft wurde. Die Brüder haben zu der Zeit halt nicht geheiratet. Eventuell sind diese aber auch auf der Rückseite oder 2. Seite des Eheeintrags vermerkt.
    Zuletzt geändert von Mismid; 08.01.2021, 09:53.

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    • OliverS
      Erfahrener Benutzer
      • 27.07.2014
      • 2938

      #3
      Hallo, eventuell wurde auch einfach nur versäumt bezüglich der Brüder, dem Standesamt die Mitteilung zuzusenden. Oder es war in einem Kriegsgebiet und da kam keien Post mehr an. Logisch ist es nicht, aber normal :-) Hab ich ganz oft das manche Kinder geführt und andere nicht sind.
      Dauersuchen:

      1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
      2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
      3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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      • Mr. Black
        Erfahrener Benutzer
        • 12.08.2009
        • 760

        #4
        Korrekturen von Schreibweisen der Namen habe ich zu allen Zeiten - da würde ich nichts weiter hinein interpretieren.

        Vielleicht noch ein Hinweis am Rande - wenn möglich, die Daten der Randvermerke auf Korrektheit überprüfen. Mir kamen jetzt mehrere Fälle unter, wo die Randvermerke nachweislich falsch waren.
        Just a drop of water in an endless sea. All we are is dust in the wind.
        http://ahnensuche.wordpress.com/

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        • AKocur
          Erfahrener Benutzer
          • 28.05.2017
          • 1371

          #5
          Zitat von idrzewiecki Beitrag anzeigen
          Hier handelt es sich um eine Tochter aus der ersten Ehe inkl. den Daten zur Heirat. Aber: Warum wurde hier jetzt ausgerechnet diese Tochter erwähnt? Denn es gibt zwei ältere Brüder und noch weitere jüngere Geschwister. Die Logik verstehe ich nicht.
          Da muss nicht unbedingt eine Logik hinter sein, soweit ich weiß.
          Was mir aber schon öfters untergekommen ist, ist, dass die in Randbemerken auf der Heiratsurkunde der Eltern aufgeführten Eintragungen der Kinder in anderen Standesämtern stattfanden als die Hochzeit der Eltern. Die dort fehlenden Kindern hatten dann entweder gar nicht oder im gleichen Standesamt wie die Eltern geheiratet.

          LG,
          Antje

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          • schulkindel
            Erfahrener Benutzer
            • 28.02.2018
            • 872

            #6
            Hallo idrzewiecki,

            Zum einen habe ich bereits zwei Fälle, wo auf den Urkunden weit nach dem eigentlichen Ereignis ein Vermerk angebracht wurde, wie der Name richtig wäre. Erstaunlicher Weise ist dieses beide Male in der Zeit des Nationalsozialismus (einmal 1940 und einmal 1938).
            Das ist mir schon oft beim Durchblättern von Standesamtsbüchern aufgefallen.
            In der Regel handelt es sich um Nachnamen aus der polnischen Sprache, die dann einfach eingedeutscht wurden. Das wurde am Rande vermerkt mit Bezug auf den gerichtlichen Entscheid. Das war in der Zeit des Nationalsozialismus.

            Ein prominentes Beispiel: Aus Horst Kaźmierczak wurde Horst Kasner.
            Wer das ist, wissen die meisten hier im Forum bestimmt.

            Gruß
            Renate

            Kommentar

            • Horst von Linie 1
              Erfahrener Benutzer
              • 12.09.2017
              • 19752

              #7
              Zitat von schulkindel Beitrag anzeigen

              Ein prominentes Beispiel: Aus Horst Kaźmierczak wurde Horst Kasner.
              Wer das ist, wissen die meisten hier im Forum bestimmt.

              Dit gloob ick ooch.
              Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
              Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
              Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

              Und zum Schluss:
              Freundliche Grüße.

              Kommentar

              • OliverS
                Erfahrener Benutzer
                • 27.07.2014
                • 2938

                #8
                Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
                Dit gloob ick ooch.
                Nö, woher sollte man das wissen wenn man "hier im Forum" ist?
                Treibt er Ahnenforschung?

                **Mir ist nun bewusst, das es der Vater von Merkel ist, aber warum muss man das wissen wenn man "hier im Forum" ist?
                Gruß
                Zuletzt geändert von OliverS; 08.01.2021, 21:09.
                Dauersuchen:

                1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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                • idrzewiecki
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.12.2019
                  • 226

                  #9
                  Zitat von schulkindel Beitrag anzeigen
                  (...)
                  In der Regel handelt es sich um Nachnamen aus der polnischen Sprache, die dann einfach eingedeutscht wurden. Das wurde am Rande vermerkt mit Bezug auf den gerichtlichen Entscheid. Das war in der Zeit des Nationalsozialismus. (...)
                  Gruß
                  Renate
                  Genau das habe ich mir auch zuerst so gedacht, aber erstaunlicher Weise geht es einmal um ein "p" zuviel (Ribbentrop statt Ribbentropp) und beim anderen ist es ein "d" statt ein "t" (Velde statt Velte) - in diesem Falle also eher recht deutsch klingende Namen. Ich versuche auf jeden Fall mal die Dokumente der Aktenzeichen bei den Archiven (Gericht oder Stadtarchive) zu bekommen. Vielelicht steht da dann ja irgendeine erleuchtende Begründung drin.
                  ~~~~~
                  RIBBENTROP - Hildesheim & Niedersachsen & KLUWE - Hildesheim & Drengfurt (Ostpreußen)
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                  Kommentar

                  • Saraesa
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.11.2019
                    • 1010

                    #10
                    Bevor ich ein neues Thema eröffne, packe ich meine Frage gleich mit hier herein.
                    Ich habe eine Heiratsurkunde aus dem Jahr 1932, wonach die Ehefrau laut einem Randvermerk erneut 1942 heiratet. Ein Scheidungsvermerk ist nicht auf der Urkunde.
                    Der 1. Ehemann taucht jedoch (wahrscheinlich) auch 1942/1943 immer noch im Adressbuch auf.
                    Wurde die Ehe also geschieden und die Urkunde einfach nicht mit einem Vermerk versehen? Oder starb der 1. Ehemann wesentlich früher und wird nur fehlerhafterweise im Adressbuch aufgeführt?

                    Kommentar

                    • DoroJapan
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.11.2015
                      • 2510

                      #11
                      Zitat von Saraesa Beitrag anzeigen
                      Bevor ich ein neues Thema eröffne, packe ich meine Frage gleich mit hier herein.
                      Ich habe eine Heiratsurkunde aus dem Jahr 1932, wonach die Ehefrau laut einem Randvermerk erneut 1942 heiratet. Ein Scheidungsvermerk ist nicht auf der Urkunde.
                      Der 1. Ehemann taucht jedoch (wahrscheinlich) auch 1942/1943 immer noch im Adressbuch auf.
                      Wurde die Ehe also geschieden und die Urkunde einfach nicht mit einem Vermerk versehen? Oder starb der 1. Ehemann wesentlich früher und wird nur fehlerhafterweise im Adressbuch aufgeführt?
                      Hallo,

                      der 1. Ehemann ist früher verstorben und wird fehlerhaft im Adressbuch aufgeführt. Hatte ich schon gesehen.

                      liebe Grüße
                      Doro
                      Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
                      Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
                      Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
                      Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

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                      • AKocur
                        Erfahrener Benutzer
                        • 28.05.2017
                        • 1371

                        #12
                        Hallo,
                        Zitat von Saraesa Beitrag anzeigen
                        Oder starb der 1. Ehemann wesentlich früher und wird nur fehlerhafterweise im Adressbuch aufgeführt?
                        Da gibt's mehrere Möglichkeiten. Entweder schlicht ein Fehler oder er starb erst nach dem Stichtag für das Adressbuch oder die Witwe ließ den Eintrag bewusst so stehen.
                        Letzteres macht meine Schwiegermutter jetzt seit fast 14 Jahren mit dem Telefonbucheintrag. Sie will da nicht als alleinlebende Frau erkannt werden können, also lässt sie den Anschluss einfach unter dem Namen ihres verstorbenen Mannes weiterlaufen.

                        LG,
                        Antje

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                        • Saraesa
                          Erfahrener Benutzer
                          • 26.11.2019
                          • 1010

                          #13
                          Tausend dank ihr zwei, damit frage ich gleich mal beim Archiv an.

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