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  #1  
Alt 17.08.2023, 07:28
Benutzerbild von Sbriglione
Sbriglione Sbriglione ist offline männlich
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Frage Interpretationsfrage zu einem Eintrag in einem Steuerregister von 1589

Hallo allerseits,

ich hätte gerne eure Einschätzung zu einem Eintrag im "Mahnherrensregister" der Stadt Höxter für das Jahr 1589.
In diesen Registern ist, so weit ich weiß, eine bestimmte Abgabe an die Stadt Höxter enthalten, die von allen besitzenden Haushalten in unterschiedlicher Höhe zu erbringen war.

In den Jahren vor 1589 stand dort einige Jahre nach einander für einen Adam RIEMENSCHNEIDER, dass er "wegen Cordt Albrechts Kinder 8 g" [also wohl 8 Groschen] "item wegen Cordt ALBRECHTS Kinder 8 ß" [also wohl 8 Schillinge] zahle.

Meine Vermutung hierzu: Adam RIEMENSCHNEIDER hatte die Witwe von Cordt ALBRECHT geheiratet, lebte in deren Haus und musste entsprechend den von dessen Erben zu zahlenden Betrag leisten.

Im Jahre 1589 wurde nun der entsprechende Eintrag unterstrichen (nach meiner Auffassung in diesem Fall eine "Auslöschung") und an der Seite durch den Zusatz ergänzt/ersetzt "David Henricus Wulff" [die Kinder von Cordt Albrecht?], sowie darunter: "R. Adam Riemenschneider vom Weideplatz wegen Johannes Graffen 4 1/2 gr. dot"

In den Folgejahren taucht Adam RIEMENSCHNEIDER nur noch mit Zahlungen für einen Weideplatz in Höhe von 4 1/2 g auf.

Meine Vermutung: im Jahre 1589 übernahmen die Kinder von Cordt ALBRECHT selbst die Zahlungen für ihr Erbe, Adam RIEMENSCHNEIDER behielt aber das Wohnrecht und kaufte von Johannes GRAFF einen Weideplatz, für den er die Zahlungen übernahm.

Was denkt ihr?

Die Lesung ist übrigens eindeutig...

Beste Grüße!
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Geändert von Sbriglione (17.08.2023 um 07:29 Uhr)
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  #2  
Alt 17.08.2023, 12:09
Benutzerbild von Alter Mansfelder
Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Hallo Giacomo,

ich interpretiere die Einträge anders, denn ein Stiefvater hätte m. E. keinen derartigen "Duldungsstatus" gehabt, sondern bei Einheirat das Haus mit gewissen Anrechten und einer Regelung für seine eigenen Kinder von derselben Mutter übernommen. Daher denke ich an folgendes Szenario:

Adam Riemenschneider tritt vor 1589 als bestellter Tutor oder kriegischer Vormund für Cord Albrechts Kinder auf. Im Haus gewohnt haben muss er dafür nicht, könnte das Haus aber auch selbst gekauft, dort gewohnt und eine Versorgungsverpflichtung übernommen haben (als Onkel z. B.). Erscheint er denn noch für ein anderes Gebäude allein?

Die 1589 folgende Unterstreichung bedeutet tatsächlich eine (heutige) Durchstreichung und Neuverzeichnung der Verhältnisse. Ist dabei "David Henricus Wulff" erkennbar als Ersatz gerade für das Wort Kinder geschrieben und also als drei verschiedene Personen gemeint? Eine solche Erbengemeinschaft aus drei Kindern hätte sich gewiss irgendwann aufgelöst. Ich frage das deshalb, weil "David Henricus Wulff" natürlich auch nur eine einzige Person gewesen sein könnte, nämlich ein Vertreter der Ratsfamilie Wulff.

1589 ist Adam Riemenschneider tot, sonst wäre seine "R(elicta)." nicht genannt. Wenn danach wieder ein Adam Riemenschneider vorkommt, dürfte dies ein jüngerer Namensträger sein.

Es grüßt der Alte Mansfelder

Geändert von Alter Mansfelder (18.08.2023 um 11:05 Uhr) Grund: Tippfehler.
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  #3  
Alt 17.08.2023, 17:37
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Sbriglione Sbriglione ist offline männlich
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Registriert seit: 16.10.2004
Beiträge: 1.156
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Hallo Alter Mansfelder,

woher hast Du die Information mit der Relicta (aus welcher Akte)?

Ich frage, weil ich noch mitten in den Auswertungen stecke und den Eindruck hatte, dass es sich bei dem neben dem gestrichenen Text erwähnten Weideplatz um den gleichen handelte, für den Adam Riemenschneider noch bis einschließlich 1593 an die Mahnherren 4 1/2 Groschen jährlich zahlte.

1594 - 1595 wurde der Betrag entweder um einen halben Groschen reduziert, oder ich habe da etwas übersehen (Zahlung: jeweils 4 Groschen).
Ab 1596 waren es dann wieder 4 1/2 Groschen und er wurde erstmals als Eigentümer des "Riemenschneiderschen Hofes" "am Hogenfelle" mit 4 Groschen veranlagt, zu denen dann noch 4 Pfennige ohne Spezifizierung kamen. Ab 1597 kam dann noch ein auf 2 Groschen veranschlagter Weideplatz beim Gericht neu hinzu, ab 1598 statt der unspezifizierten 4 Pfennige nur noch 3, aber dafür 4 Groschen "Wortzins", der aber im Jahre 1600 und später nicht mehr bezahlt wurde.
Von 1603 - 1606 war er selbst "Mahnherr". In dieser Zeit entfiel der Weideplatz am Gericht; statt dessen kam aber 1606 die "Landwehr-Wiese" hinzu, die mit 2 1/2 Groschen veranschlagt wurde.

Die hier vorhandene Kontinuität deutet für mich eher auf einen Adam R. hin, als auf zwei Vertreter dieses Namens.

Was Deine Frage nach dem Hofbesitz betrifft: der eigene Hof (möglicherweise hatte er den seines Vaters übernommen, wer immer das war) taucht tatsächlich in den von mir genutzten Akten erst ab 1596 in Zusammenhang mit ihm auf.

Beste Grüße!
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  #4  
Alt 18.08.2023, 10:40
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Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Hallo Giacomo,
Zitat:
Zitat von Sbriglione Beitrag anzeigen
woher hast Du die Information mit der Relicta (aus welcher Akte)?
das war (mangels eigenen Besuches vor Ort) leider keine Information aus einer Quelle, sondern nur meine eigene Interpretation des "R." vor einem Männernamen. Ich kenne es so, dass dadurch eine Witwe bezeichnet wird. Im Kontext der Gesamtquelle mit weiteren "R."-Abkürzungen könnte natürlich auch eine andere Bedeutung aufscheinen. Ein "R" für Ratsherr wäre m. E. aber eher ungewöhnlich. Wenn das "R" Witwe bedeuten sollte, dann könnte auch in diesem Falle angesichts der steten Besitznachfolge an dem Weideplatz der nachfolgende Adam Riemenschneider der Sohn sein.

Eine Frage für meine eigenen Forschungen: Ist Dir im Zeitraum vom Beginn bis ca. 1600 in den Quellen der Name "von der Lippe" untergekommen? Von Interesse sind für mich vor allem Christoph, Johann und Georg vdL. Wenn Dir da zufällig etwas begegnen sollte, wäre ich Dir sehr dankbar! Hier und hier der Kontext.

Es grüßt der Alte Mansfelder

Geändert von Alter Mansfelder (18.08.2023 um 11:05 Uhr) Grund: Ergänzung und geändert.
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