Ist er der leibliche Vater? Was meint Ihr?

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  • Ursula
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 1348

    #31
    Hallo,

    ich bin da der Meinung der Vorredner, außer Carolien. Eigentlich ist es ja keine Meinung, denn es kann ja niemand bestreiten, dass der zweite Mann meiner Großmutter, die schon Kinder hat, und deren 2. Kind mein Vater ist, NICHT mein Großvater ist. Mein Großvater ist der erste Mann meiner Großmutter.

    Der Vater der Elisabeth ist unbekannt. Nur weil die Mutter den Vetter geheiratet hat, wird der doch nicht ihr leiblicher Vater. Und nur um die leibliche Verwandtschaft geht es doch.

    Natürlich nehme auch ich zweite und dritte Ehepartner mit in meinen Stammbaum auf, die dann Stiefeltern sind, aber sie werden niemals meine Ahnen sein.

    Und natürlich werden auch angeheiratete Partner aufgenommen, auch deren Geschwister soweit bekannt und auffindbar, aber genau genommen sind sie nicht mit mir verwandt. Sie sind nicht mal wirkliche Onkel und Tanten. Wirkliche Onkel und Tanten sind für mich nur die Geschwister meiner Eltern.

    Die rechtliche Geschichte und auch die emotionale Geschichte ist doch ein ganz anderes Blatt.

    Die amüsante Geschichte mit dem Hund und dem Rehkitz trifft es haargenau.

    Ist der Vater unbekannt, dann endet die Linie halt leider da. Es gibt dann aber immer noch die Linie der Mutter. Das ist so und jedem von uns wird das schon so ergangen sein.

    Die Eingangsfrage von Lutz war zudem "Ist er der leibliche Vater?". Und das ist der Vetter definitiv nicht.


    LG
    Uschi
    Zuletzt geändert von Ursula; 19.04.2021, 21:36.

    Kommentar

    • consanguineus
      Erfahrener Benutzer
      • 15.05.2018
      • 5533

      #32
      Hallo Carolien,

      Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
      Ok. Verstehe. Der -in der Bespielauflistung- Vater des Großvaters ist kein Vorfahre.
      An diesem Punkt der Unterhaltung steige ich nun aus.
      Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
      Das ist eine recht interessante These. Dann lass uns diesen Gegandengang mal in der Praxis betrachten.

      Nehmen wir an, also rein theoretisch, hast du dich auf deiner Vater Seite bis hin zu deinem Ur-Großvater durch gearbeitet.

      Dann stellst du fest, dass der Ur-GroßVater eines von 11 Kindern ist. Weil sein Vater (dein Ur-Ur-Großvater) hatte schon 5 Kinder aus erster Ehe, die Mutter verstarb im Kindbett, seine zweite Frau hatte bereits ein Kind und die beiden haben nochmal 5 Kinder gemeinsam bekommen.

      Nun rate mal wer dein Ur-Großvaters ist? Richtig. Das Kind das die Zweite Ehefrau mitgebracht hat und vom Ur-Ur-Großvater adoptiert ist und seinen Namen trägt.

      Was machen wir denn jetzt? Streichen wir ihn aus der Ahnenreihe? Ist als Adoptierter ja nicht Blutsverwandt und hat deiner These nach nichts in der Ahnengalerie zu suchen.

      Was wäre die Konsequenz? Dein Ur-Großvater fällt raus, der geliebte Opi auch, dein Vater ganz klar ebenso und Ups...
      auch du.

      Und das alles nur, weil die Zweite Frau ein Kind mitgebracht hat das ausgerechnet zum Vater deines Großvaters wurde. Ärgerlich, dass es nicht irgendeines der Kinder aus der ersten war? Ahnen sind kein Wunschkonzert. Da kann man sich nix aussuchen. Sie lassen sich auch nicht konsequenzlos raus radieren, wenn einem dessen Herkunft (adoptiert) nicht gefällt.
      Ich glaube, wir reden hier irgendwie aneinander vorbei. Selbstverständlich ist der Vater Deines Großvaters (umgangssprachlich auch als Urgroßvater bezeichnet) Dein Vorfahre. Dieser Urgroßvater aus Deinem Beispiel ist eines von elf Kindern. Diese elf Kinder sind aber, Deinem Beispiel folgend, nicht alle Vollgeschwister. Du schreibst, die zweite Frau des Ururgroßvaters hat Deinen Urgroßvater aus erster Ehe/Beziehung mitgebracht. Und an diesem Punkt wird es schräg. Dein Ururgroßvater ist nämlich nicht der zweite Mann Deiner Ururgroßmutter, der deren Kind aus erster Ehe/Beziehung adoptiert hat, sondern deren erster Ehemann. Es fällt also nicht der Urgroßvater aus der Ahnenreihe, sondern sein Adoptivvater, der in der Ahnenreihe gar nichts verloren hat, sei er auch noch so nett gewesen. Der Tatbestand der Adoption ist für die Person des Urgroßvaters innerhalb der Ahnenreihe völlig ohne Belang. Er ist biologisch der Sohn seines Vaters und nicht der Sohn seines Adoptivaters.

      Viele Grüße
      consanguineus
      Suche:

      Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
      Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
      Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
      Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
      Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
      Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

      Kommentar

      • Zetteltante
        Erfahrener Benutzer
        • 02.11.2009
        • 615

        #33
        Zitat von ramone Beitrag anzeigen
        Nur der richtige Erzeuger gehört in die Ahnenreihe. Das immer eine gewisse Unsicherheit mitspielt ist klar. Waren ja schließlich nicht dabei. Solange nichts Gegenteiliges bewiesen ist bzw. Zweifel im Raum stehen, müssen wir den uns vorliegenden Dokumenten Vertrauen schenken.
        Genau so einfach sehe ich es.
        Warum so kompliziert?

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        • Gudrid
          Erfahrener Benutzer
          • 22.04.2020
          • 1253

          #34
          Da gibt es dann noch die Eventualität, dass der Herr Pfarrer heute grade die allersteilste Schrift hat, d.h. zu tief ins Glas geschaut. Und da dann ein Geschmiere steht, durchgestrichen, ausgebessert, drübergeschrieben, sodass einem der starke Verdacht kommt: hat der heute alles richtig eingetragen
          Wir werden es nie erfahren.
          Jedenfalls kommt als leiblicher Sohn nur der blutsverwandte infrage, nicht der Adoptiv- der Pflege-, der Wasauchimmersohn.
          Liebe Grüße
          Gudrid
          Lieber barfuß als ohne Buch

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