Abtretungs- und Anerkennungsurkunde 1915

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  • caro567
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    • 14.04.2009
    • 53

    [gelöst] Abtretungs- und Anerkennungsurkunde 1915

    Hallo an alle,

    heute hab ich wieder mal ein paar Seiten zum entziffern...
    Es handelt sich um eine Abtretungs- und Anerkennungsurkunde aus dem Jahr 1915.
    Es ist ganz schön viel...
    Vielen Dank schon mal für die Mühe. Caro.
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    Zuletzt geändert von caro567; 16.01.2010, 22:55.
  • niederrheinbaum
    Gesperrt
    • 24.03.2008
    • 2557

    #2
    Hallo, Caro!

    Ich fange einmal an....


    Seite 1:

    Abtretungs- und Anerkennungs-Urkunde

    Ich, die unterzeichnete
    Else Hedwig verehel. Broocks,
    geborene Reinhold,
    trete hiermit mit Genehmigung meines Ehemannes,
    des Postdirektiors Georg Heinrich Friedrich Broocks,
    die für mich auf Blatt 3194 des Grundbuchs für
    Meerane unter Nr. 7 eingetragene Hypothek von
    8000 Mark,
    in Buchstaben Acht Tausend Mark,
    vom 1. Januar 1915 an mit den Zinsen von
    diesem Tage ab an
    die Stadtgemeinde Meerane
    für
    die städtische Sparkasse daselbst
    unter dem Bekenntnisse ab, den Gegenwert
    erhalten zu haben. Ich bewillige und bean-
    trage die Eintragung dieser Abtretung in das
    Grundbuch und verzichte auf Eintragsnachricht.
    Ich, der mitunterzeichnete
    Schlossermeister Carl Richard Hermann Zeissler


    Viele Grüße, Ina

    Kommentar

    • niederrheinbaum
      Gesperrt
      • 24.03.2008
      • 2557

      #3
      Hallo!

      Weiter geht es.


      Seite 2:

      bekenne zunächst, von der auf Blatt 3194 des
      Grundbuchs für Meerane unter Nr. 9 für
      mich noch eingetragenen Hypothek von 1100 M.
      den Betrag von
      100 M.
      in Buchstaben Einhundert Mark,
      zurückgezahlt erhalten zu haben. Ich bewillige
      und beantrage die Löschung dieser Summe
      im Grundbuche Blatt 3194 für Meerane.
      Die für mich verbleibende Hypothek
      von
      1000 M.
      in Buchstaben Ein Tausend Mark
      aber trete ich hiermit vom 1. Januar 1915 an
      mit den Zinsen von dem gleichen Tage ab
      an
      die Stadtgemeinde Meerane
      für
      die städtische Sparkasse daselbst
      ab. Ich bekenne, den Gegenwert erhalten
      zu haben, bewillige und beantrage die
      Eintragung dieser Abtretung in das Grund-
      buch auf demselben Blatte(?)
      und verzichte auf Eintragungsnachricht.
      Ich, die mitunterzeichnete Eigentü-
      merin des auf Blatt 3194 des Grundbuchs

      Viele Grüße, Ina

      Kommentar

      • niederrheinbaum
        Gesperrt
        • 24.03.2008
        • 2557

        #4
        Hallo!

        Und noch ein Blatt.


        Seite 3:

        für Meerane eingetragene Grundstücks,
        Milda Alma Reichenbach,
        bewillige und beantrage zunächst die Löschung
        der an den Schlossermeister Karl Richard
        Hermann Zeissler in Meerane auf seine bis-
        herige Hypothek von noch 1100 M. zurückgezahl-
        ten Summe von
        Einhundert Mark
        im Grundbuche B. 3194 Meerane.
        Ich erkenne nunmehr die Stadtgemeinde
        Meerane für die von
        Elsa Hedwig verehel. Broocks
        geborene Reinhold in Neurode
        abgetretenen 8000 M. und für die vom
        Schlossermeister Karl Richard Hermann
        Zeissler in Meerane
        abgetretenen 1000 M.
        demnach für zusammen
        9000 Mark
        in Buchstaben Neun Tausend Mark
        als meine Hypothekengläubigerin an und ver-
        pflichte mich ihr gegenüber.
        a.) Diese 9000 M. nach einvierteljährlicher,
        beiden Teilen jederzeit freistehender
        Aufkündigung an die Stadtgemeinde
        Meerano an Kassenstelle der städtischen


        Viele Grüße, Ina

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        • niederrheinbaum
          Gesperrt
          • 24.03.2008
          • 2557

          #5
          Hallo!

          Und die nächste Seite....


          Seite 4:

          Sparkasse zu Meerane oder an die
          Rechtsnachfolger der Stadtgemeinde Meerane
          zurückzuzahlen,
          b.) dieses Darlehn vom 1. Januar 1915 ab
          bis zur Rückzahlung mit Vier und
          Ein Halb vom Hundert jährlich zu ver-
          zinsen und die Zinsen nach dem Ab-
          laufe je eines Kalendervierteljahres
          auf meine Kosten und Gefahr an sie
          zu entrichten,
          c.) alle durch die Abtretung der beiden
          Kapitale an die Stadtgemeinde Meerane
          und deren Übernahme ihr bereits ent-
          standenen und noch entstehenden ge-
          richtlichen wie außergerichtlichen, erstat-
          tungsfähigen wie nicht erstattungs-
          fähigen Kosten, insbesondere diejenigen
          der Eintragung etwaiger künftiger
          Abtretungen, der Auszahlung des Kapi-
          tals und dereinstiger Quittung ein-
          schließlich aller etwaigen Stempel- und
          Einhebungsgebühren zu tragen,
          d.) für den Fall, daß ich mit einem
          Zinsbetrage oder einer etwa noch zu
          vereinbarenden Teilzahlung auf die
          Kapitalssumme von 9000 M. länger als


          Viele Grüße, Ina

          Kommentar

          • niederrheinbaum
            Gesperrt
            • 24.03.2008
            • 2557

            #6
            Hallo!

            Da ist ja noch eine Seite....


            Seite 5:

            zwei Wochen nach Verfallzeit ganz oder
            teilweise im Rückstande bleiben sollte,
            auf Verlangen der Stadtgemeinde Meerane
            ohne vorherige Kündigung dieses Darlehn
            sofort zurückzuzahlen, auch die Zinsen,
            sowohl rückständige, als auch fällig
            werdende nach jählich Sechs vom Hundert
            zu entrichten.
            Weiter unterwerfe ich mich und
            meine Rechtsnachfolger wegen aller An-
            sprücke an Kapital und Zinsen, welche der
            Stadtgemeinde Meerane oder ihren Rechtsnach-
            folgern aus dieser Urkunde zustehen, der
            sofortigen Zwangsvollstreckung nach Maßgabe
            der Zivilprozeßordnung in der Fassung(?) des
            Gesetzes, betreffend Ander.... der Zivil-
            prozeßordnung vom 17. Mai 1898 § 794 Ziffer
            5 und § 8 II(?) ausdrücklich dergestalt, daß
            die Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde
            sowohl gegen mich, als persönlichen Schuldner,
            als auch gegen den jeweiligen Eigentümer
            des Grundstücks zulässig sein soll. Ich erkenne
            auch kraft der mit der Stadtgemeinde Meerane
            ausdrücklich getroffenen Vereinbarung für
            jeden Fall der Einklagung der vorgedachten
            Kapitalsforderung samt Anfängen oder eines


            Viele Grüße, Ina

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            • niederrheinbaum
              Gesperrt
              • 24.03.2008
              • 2557

              #7
              Hallo!

              Auf geht's....


              Seite 6:

              Teiles davon das Königliche Amtsgericht Meerane
              ausschließlich als zuständig an.
              Ich bewillige und beantrage nunmehr,
              auf Blatt 3194 des Grundbuchs für Meerane
              einzutragen:
              1.) die Umschreibung der abgetretenen Hypo-
              theken über zusammen 9000 M. Kapital
              und Zinsen vom 1. Januar 1915 auf die
              Stadtgemeinde Meerano für die städtische
              Sparkasse daselbst
              und der Bestimmung, daß die Hypothek
              nach einvierteljährlicher Kündigung an
              die Stadtgemeinde Meerae oder deren
              Rechtsnachfolger zurückzuzahlen ist, und
              daß die am Schlusse jeden Kalender-
              vierteljahres nach 4 1/2 vom Hundert
              fälligen Zinsen sich im Verzugsfalle
              auf Sechs vom Hundert erhöhen,
              2.) eine Summe von 500 M. als Neben-
              leistung für Kosten, die über die
              durch § 1118 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
              gesicherten hinausgegehen, einschließlich aller
              etwaigen Stempel- und Einhebungsgebüh-
              ren ebenfalls für die Stadtgemeinde
              Meerane,
              3.) die Vereinbarung, daß allenthalben


              Viele Grüße, Ina

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              • niederrheinbaum
                Gesperrt
                • 24.03.2008
                • 2557

                #8
                Hallo!

                Eine haben wir noch....


                Seite 7:

                der Hypothekenbrief ausgeschlossen und die
                sofortige Zwangsvollstreckung gegen den
                jeweiligen Eigentümer zulässig ist.
                Endlich beantrag ich,
                der Stadtgemeinde Meerane eine Ab-
                schrift der erfolgten Eintragung als
                Bescheinigung über diese auszuferti-
                gen, auch beglaubigte Abschrift von gegen-
                wärtiger Urkunde nebst Anerkennungs-
                protokoll und einen Grundbuchauszug
                zu erteilen, während ich eine Benach-
                richtigung über den Erfolg ablehne.
                Der unterzeichnete Stadtrat in
                Vertretung der Stadtgemeinde Meerane, einmal
                sowohl die von Frau Elsa Hedwig verehel.
                Broocks geb. Reinhold in Neuroda und dem
                Schlossermeister Karl Richard Hermann Zeissler
                in Meerane ausgesprochenen Abtretungen als
                auch den von der Grundstückseigentümerin
                Fräulein Milda Alma Reichenbach in Meerane
                abgegebenen Erklärungen an und tritt den
                (ge)stellten Anträgen bei.
                Neurode in Schlesien und Meerane, den
                den 22. Dezember 1914
                Elsa Hedwig Broocks
                Georg Heinrich Friedrich Broocks
                Carl Richard Hermann Zeissler, Milda Alma Reichenbach
                Rat der Stadt Meerane
                i. V.
                Stadtrat Dr. Grün(?)


                Interessante Unterlagen!

                Schönen Abend noch,
                viele Grüße, Ina

                Kommentar

                • caro567
                  Benutzer
                  • 14.04.2009
                  • 53

                  #9
                  Liebe Ina,

                  vielen, vielen Dank für die Übersetzung. Ich hab noch ein paar Sachen zu diesem Thema. Muss ich aber erst noch sichten.... Daür brauche ich auch wieder Hilfe, da ich der altdeutschen Schrift (leider) nicht mächtig bin.

                  Die Unterlagen kommen aus dem Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Die Bearbeiterin dort war sehr nett und hat alles kopiert.

                  Viele liebe Grüße und ebenfalls noch einen schönen Abend! Caro.

                  Kommentar

                  • Michael
                    Moderator
                    • 02.06.2007
                    • 5161

                    #10
                    Hallo Caro,
                    Ergänzung zu Ina:

                    Seite 5:

                    ...
                    der Zivilprozeßordnung in der Faßung des
                    Gesetzes, betreffend Änderung der Zivil-
                    prozeßordnung vom 17. Mai 1898 § 794 Ziffer
                    ...
                    Viele Grüße
                    Michael

                    Kommentar

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