Personenstandsarchiv Hessen ab 01.01.2011

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    • 17.11.2008
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    Personenstandsarchiv Hessen ab 01.01.2011

    Grundbuch- und Personenstandsarchiv Hessen
    Anfang des Jahres 2011 wird die Außenstelle Neustadt (Hessen) offiziell in Betrieb genommen. In ihr befinden sich drei Einrichtungen unter einem Dach. Im Grundbucharchiv Hessen werden als landesweite Einrichtung geschlossene Grundbuchunterlagen der hessischen Grundbuchämter archiviert und verwaltet. Das Personenstandsarchiv Hessen wurde im November 2009 zur Archivierung aller archivreifen Sicherungsregister der hessischen Standesamtsaufsichtsbehörden eingerichtet. Hier steht für Forschungszwecke ab 1. Januar 2011 ein eigener Lesesaal zur Verfügung. Im vorderen Teil des Gebäudes ist die Restaurierungswerkstatt des Staatsarchivs Marburg untergebracht, in der schadhaftes Archivgut im Einzelfall fachgerecht behandelt wird.
    Adresse: Grundbuch- und Personenstandsarchiv Hessen, Außenstelle Neustadt, Leipziger Straße 83, 35279 Neustadt

    Quelle: http://www.staatsarchiv-marburg.hess...f-e2389e481851
    Der Ausgangspunkt: das novellierte Personenstandsrecht
    Mit dem Inkrafttreten des neuen Personenstandsgesetzes am 1. Januar 2009 haben sich bedeutende Veränderungen für Archive und Forschung ergeben: Die Erst- und Zweitbücher der Geburten-, Heirats- und Sterberegister, die bislang von den Standesämtern und ihren Aufsichtsbehörden in den Landkreisen verwahrt wurden, werden nun nach Ablauf bestimmter Fristen zu Archivgut. Damit richtet sich ihre Benutzung nach den archivrechtlichen Regelungen (in Hessen nach dem Hessischen Archivgesetz und der Benutzungsordnung).
    Bislang konnte die Einsicht und die Durchsicht der Bücher sowie die Erteilung von Personenstandsurkunden nur „von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.“ Andere Personen mussten zu diesem Zweck ein „rechtliches Interesse“ glaubhaft machen (vgl. Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. August 1957, § 61). Nun stehen folgende Personenstandsunterlagen wissenschaftlichen Recherchen und der genealogischen Forschung im Rahmen der archivrechtlichen Bestimmungen zur Verfügung:
    - Sterberegister, die vor 30 Jahren,
    - Heiratsregister, die vor 80 Jahren und
    - Geburtenregister, die vor 110 Jahren
    geschlossen wurden und deren Fortführungsfristen abgelaufen sind.

    Einrichtung eines Personenstandsarchivs
    Das novellierte Personenstandsgesetz sieht vor, dass die Personenstandsregister und die Sicherungsregister räumlich voneinander getrennt aufzubewahren sind. Daher regeln in Hessen die Kommunen die Archivierung der Erstbücher der Standesämter in eigener Zuständigkeit; die Staatsarchive übernehmen die Zweitbücher der Standesamtsaufsichtsbehörden bei den Kreisauschüssen (vgl. Hessisches Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz vom 19. November 2008, § 6).
    Zur Archivierung der Zweitbücher ist zum 1. November 2009 am Staatsarchiv Marburg das Personenstandsarchiv Hessen eingerichtet worden. Seinen Sitz hat es seit Juli 2010 im Standort Neustadt (Hessen), Leipziger Straße 83, wo neben dem Personenstandsarchiv auch das Grundbucharchiv sowie die Restaurierungswerkstatt des Staatsarchivs untergebracht sind.

    Übernahme
    Derzeit werden die Zweitbücher aus den 21 Landkreisen und fünf kreisfreien Städten Hessens ins Personenstandsarchiv übernommen und archiviert. Die Listen, die zur Erfassung der abgabereifen Registerbände und eventuell vorhandener separater Namensverzeichnisse vorgesehen sind, stehen hier zum Download bereit.
    Für Fragen zur Anbietung der Unterlagen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Benutzung
    Ab 1.1.2011 stehen die Zweitbücher folgender Standesamtsaufsichten im Benutzersaal in Neustadt zur Verfügung: Landkreise Gießen, Groß-Gerau, Vogelsbergkreis, Stadt Darmstadt, Stadt Offenbach a.M.
    Die vorhandenen Registerbände können online recherchiert werden über www.hadis.hessen .de (Staatsarchive > Hessisches Staatsarchiv Marburg > Personenstandsarchiv) .

    Öffnungszeiten des Benutzersaals:
    Mittwoch und Donnerstag, 9.00-16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
    Kontakt

    Personenstandsarchiv Hessen
    Leipziger Straße 83
    35279 Neustadt (Hessen)
    E-Mail: personenstandsarchiv@stama.hessen.de
    Tel. +49 (0) 6692 20388-0
    Fax. +49 (0) 6692 20388-19
    Ansprechpartnerinnen:
    Dr. Katrin Marx-Jaskulski
    E-Mail: katrin.marx-jaskulski@stama.hessen.de
    Tel. +49 (0) 6692 20388-24
    Sabine Dietzsch-Uhde
    E-Mail: sabine.dietzsch-uhde@stama.hessen.de
    Tel. +49 (0) 6692 20388-10
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