Zugriff auf Urkunde wird verweigert. Wer hat Erfahrung?

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  • JenJun
    Erfahrener Benutzer
    • 14.05.2013
    • 150

    Zugriff auf Urkunde wird verweigert. Wer hat Erfahrung?

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage. Ich möchte die Geburtsurkunde der Schwester meines Großvaters anfordern. Ihre Geburt ist noch keine 110 Jahre her und ich bin kein direkter Abkömmling. Die Herausgabe wurde mir daher mit folgendem §§ verweigert:

    § 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
    (1) Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
    (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
    (3) Vor Ablauf der für die Führung der Personenstandsregister festgelegten Fristen ist die Benutzung nach den Absätzen 1 und 2 bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses zuzulassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind; Beteiligte sind beim Geburtenregister die Eltern und das Kind, beim Eheregister die Ehegatten und beim Lebenspartnerschaftsregister die Lebenspartner.
    Jetzt lese ich den Absatz 3 aber so (und das Internet auch), dass ich als nicht direkter Abkömling auch vor den 110 Jahren Zugriff hätte, wenn die Beteiligten 30 Jahre tot sind. Das trifft in meinem Fall zu (Eltern der Frau sind schon seit 60 Jahren tot, Kinder hatte sie keine). Dennoch sagte die Dame mir eben am Telefon, ich kriege das nur wenn ich direkter Abkömming bin. Aber dann würde der 3. Absatz doch gar keinen Sinn machen? Direkte Abkömmlinge haben ja sowieso Zugriff, schon vor Ablauf der Schutzfrist.

    Sie sagte mir, ich könnte vor das Gericht ziehen*, wenn ich das einklagen möchte :-( Das möchte ich natürlich nicht, nur weil die Dame das Gesetz nicht richtig versteht. Oder irre ich mich doch?
    Hat jemand schon Erfahrung damit gemacht, wie versteht ihr den Absatz 3?

    Danke, die frustrierte Jenny...

    PS: Ich möchte KEINE Rechtsberatung, sondern lediglich Informationen, ob jemand schon mal ein einer ähnlichen Situation war, wie er vorgegangen ist oder wie der Absatz 3 verstanden wird.


    *edit: "Vor Gericht ziehen" ist etwas überspitzt. ICh glaube ihre Worte waren, ich kann dann Einspruch beim Gericht einlegen.
    Zuletzt geändert von JenJun; 16.07.2020, 09:15.
    JUNGNICKEL: Märkisch Oderland, Woxfelde. MÜLLER: Berlin, Lübbecke, Osterode am Harz. KÖBKE: Pyritz, Märkisch Oderland. FÖRSTER: Woxfelde. SPECKMEIER: Fiestel/Twiehausen. WAGEMANN: Koselitz/Schwetz, Bromberg. SCHULZE: Berlin, Niederschlesien. TEGTMEYER: Lübbecke, Heimsen. SCHRÖDER: Fiestel, Levern. KÜSTER: Lübbecke. KROHNE: Twiehausen. HALBER/HALVE. WITTENBRINK: Lübbecke. SCHMIDT: Weimar, Northeim. von WESTERHAGEN. REINECKE: Osterode am Harz. HOYER: Bublitz, Meklenburg Strelitz. ADLER. LINDNER.
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    so etwas wie hier https://www.lkgi.de/gesundheit-und-s...esamtsaufsicht sollte es ja auch in dem Dich interessierenden Kreis / Stadt geben. Vielleicht ist die Anwendung des 62 ( 3) ja einheitlich auszuüben, nur ein paar Unwissende machen es anders. Der auch noch eine Rolle spielende Begriff des berechtigten Interesses ist mE auch geklärt.

    Grüße


    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 2356

      #3
      Jeder hat einen Vorgesetzten, vielleicht kann man mit dem sprechen.
      Manchmal hilft das
      Lieber Gruß
      Manfred


      Gesucht: Herkunft von Johann Christoph Bresel (Brösel, Prehel, Brahel),
      ehem. Dragoner im Churfürstlich Sächsischem ehemaligen Herzog Churländischen Regiment Chevaux Legers in Zittau.
      Eheschließung 1781 in Zittau

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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28371

        #4
        Hallo Jenny,


        probiere es doch einfach nochmal schriftlich.


        Schreibe dazu, wann die Dame verstarb und daß keine Nachkommen vorhanden sind. Lege wenn möglich Nachweise bei und verweise auf den § 63 Abs. 3 PStG.


        Verlange aber keine Urkunde! Sondern nur eine (wenn möglich unbeglaubigte) Kopie des Originaleintrages mit allen Randvermerken. Andernfalls übertragen sie die Daten nur in ein neues Formular und dabei geht oft einiges verloren.


        Vielleicht hast Du ja Glück und erwischt eine/n anderen Bearbeiter/in.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • JenJun
          Erfahrener Benutzer
          • 14.05.2013
          • 150

          #5
          Danke für Eure Anworten


          Ich habe der Dame bereits per Mail mitgeteilt, wann die enstprechenden Beteiligten verstorben sind. Allerdings ohne Urkunde, das könnte ich nochmal probieren (müsste zumindest die Sterbeurkunde erstmal anfordern). Und sie sagte mir auch schon, wenn ich es schriftlich schicke, kriege ich einen offiziellen Ablehnungsbescheid, weil ich ja kein Abkömmling sei.
          Aber sie wollte immerhin nochmal ihre Vorgesetzte fragen (worin ich sie dankend bestärkte ).
          Na mal sehen. Wenn jetzt wieder eine Absage kommt, werde ich es definitv schriftlich probieren und im Zweifel einen Widerspruch schreiben.
          Yeah, so viel Aufriss hatte ich noch nie wegen einer Urkunde, von der ich ja nichtmal genau weiß, ob sie mir weiterhilft


          LG Jenny
          JUNGNICKEL: Märkisch Oderland, Woxfelde. MÜLLER: Berlin, Lübbecke, Osterode am Harz. KÖBKE: Pyritz, Märkisch Oderland. FÖRSTER: Woxfelde. SPECKMEIER: Fiestel/Twiehausen. WAGEMANN: Koselitz/Schwetz, Bromberg. SCHULZE: Berlin, Niederschlesien. TEGTMEYER: Lübbecke, Heimsen. SCHRÖDER: Fiestel, Levern. KÜSTER: Lübbecke. KROHNE: Twiehausen. HALBER/HALVE. WITTENBRINK: Lübbecke. SCHMIDT: Weimar, Northeim. von WESTERHAGEN. REINECKE: Osterode am Harz. HOYER: Bublitz, Meklenburg Strelitz. ADLER. LINDNER.

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