Hallo,
Ich hätte eine generelle Frage zur Rechtslage und Handhabung des Heiratsalters in Preußen gegen 1892. Der Grund ist, dass ich immer noch den Geburts- und Heiratsort meiner 2. Urgroßmutter suche, die in Grünberg in Schlesien 2 Kinder geboren hat, die aber anscheinend selbst nicht von dort stammt. Alle möglichen Dokumente, die auf ihre Herkunft hinweisen könnten, enthalten keine solche Information oder wurden im Krieg vernichtet.
Meine 2. Urgroßeltern haben im Juli 1892 ihre gemeinsame Tochter in Grünberg evangelisch taufen lassen. Zu diesem Zeitpunkt waren sie bereits verheiratet. Jedoch nicht in Grünberg, wo es keine passende Heiratsurkunde zu dieser Ehe gibt. Mein 2. Urgroßvater (im März 1871 geboren) war zu dem Zeitpunkt 21 Jahre, 4 Monate und ein paar Tage alt.
Das Alter meiner 2. Urgroßmutter ist mir unbekannt.
Soweit ich weiß, durfte man damals erst ab 21 Jahren heiraten. Was bedeutet das für den möglichen Zeitpunkt der Heirat? Heißt das, das die Eheschließung (sowohl standesamtlich als auch kirchlich) zwischen März und Juli 1892 hat stattfinden müssen? Gab es eine Ausnahme, bei der die Eltern des Bräutigams einer Heirat zustimmen konnten, wenn der Sohn noch nicht 21 Jahre alt war? Spielte das Alter der Braut eine Rolle (z.B. wenn sie schon über 21 Jahre alt war)? Gab es die Möglichkeit, dass das Brautpaar erst einmal nur kirchlich getraut wurde und später standesamtlich?
Ich versuche den Zeitpunkt der Heirat möglichst stark einzugrenzen, um den Suchaufwand möglichst gering zu halten. Leider war ich bei meiner Recherche in den Nachbarorten bisher erfolglos. Die verschiedenen Datenbanken, in denen ich recherchiert habe, brachten keine Ergebnisse.
Vielen Dank für eure Hinweise und Tipps!
Ich hätte eine generelle Frage zur Rechtslage und Handhabung des Heiratsalters in Preußen gegen 1892. Der Grund ist, dass ich immer noch den Geburts- und Heiratsort meiner 2. Urgroßmutter suche, die in Grünberg in Schlesien 2 Kinder geboren hat, die aber anscheinend selbst nicht von dort stammt. Alle möglichen Dokumente, die auf ihre Herkunft hinweisen könnten, enthalten keine solche Information oder wurden im Krieg vernichtet.
Meine 2. Urgroßeltern haben im Juli 1892 ihre gemeinsame Tochter in Grünberg evangelisch taufen lassen. Zu diesem Zeitpunkt waren sie bereits verheiratet. Jedoch nicht in Grünberg, wo es keine passende Heiratsurkunde zu dieser Ehe gibt. Mein 2. Urgroßvater (im März 1871 geboren) war zu dem Zeitpunkt 21 Jahre, 4 Monate und ein paar Tage alt.
Das Alter meiner 2. Urgroßmutter ist mir unbekannt.
Soweit ich weiß, durfte man damals erst ab 21 Jahren heiraten. Was bedeutet das für den möglichen Zeitpunkt der Heirat? Heißt das, das die Eheschließung (sowohl standesamtlich als auch kirchlich) zwischen März und Juli 1892 hat stattfinden müssen? Gab es eine Ausnahme, bei der die Eltern des Bräutigams einer Heirat zustimmen konnten, wenn der Sohn noch nicht 21 Jahre alt war? Spielte das Alter der Braut eine Rolle (z.B. wenn sie schon über 21 Jahre alt war)? Gab es die Möglichkeit, dass das Brautpaar erst einmal nur kirchlich getraut wurde und später standesamtlich?
Ich versuche den Zeitpunkt der Heirat möglichst stark einzugrenzen, um den Suchaufwand möglichst gering zu halten. Leider war ich bei meiner Recherche in den Nachbarorten bisher erfolglos. Die verschiedenen Datenbanken, in denen ich recherchiert habe, brachten keine Ergebnisse.
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