Hilfe beim Grundbucheintrag benötigt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • LutzM
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2019
    • 3028

    [gelöst] Hilfe beim Grundbucheintrag benötigt

    Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: um 1730
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Nieder Rzebsch /Dolní Řepčice / Leitmeritz
    Namen um die es sich handeln sollte: Dorothea


    Hallo Ihr Lieben,
    jetzt hab ich das erste "spektakuläre" Ereignis bei meinen direkten Ahnen mütterlicherseits gefunden und ich kann es nicht lesen, bzw. verstehe ich den Sinn nicht.
    Der Mann von Dorothea wurde wohl des Diebstahls überführt und darum gibt es irgendwelche Konsequenzen im Grundbuch. Aber welche? Ich stelle mich gerade etwas blöd an.

    hier, linke Seite, erstes Drittel

    was ich bisher habe:

    5 Gulden Anno? 1731 erlegt er der Dorothea (meiner Obertante)
    und ist ihr annoch # 5 Gulden 23. 2 1/3 (sind das die Restschulden?)
    eine Zeile überspringen!
    #13 der Dorothea stehende 5 Gulden 23. 2 1/3 werden
    wegen ihres Manns begangenen Diebstahls
    künftig ins Ambt zu ... seyn.
    5 Gulden 23. 2 1/3 A. 1733 erleget der gnädigsten Herrschaft
    nich? der? Dorot(he)a, weg(en) ihrigen Manns ver=
    übten Diebstahl

    Wie gesagt, ich kann nicht alles lesen und dann hätte ich gern noch verstanden, was nun geldtechnisch passiert ist.

    Vielen Dank für Eure Hilfe! Ich weiß, dass Ihr das knackt!
    Zuletzt geändert von LutzM; 12.06.2021, 22:21.
    Lieben Gruß

    Lutz

    --------------
    mein Stammbaum
    suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz
  • Tinkerbell
    Erfahrener Benutzer
    • 15.01.2013
    • 9909

    #2
    Hallo.
    Ein wenig:

    #13 der Dorothea stehende 5 Gulden 23. 2 1/3 werden
    wegen ihres Manns begangenen Diebstahls
    künfftig ins Ambt zu nehmen seyn.

    5 Gulden 23. 2 1/3 A. 1733 Erleget der g(ü) ? tigsten Herrschaft
    nach der Dorot(he)a, wegen ihrigen Manns ver=
    übten Diebstahl

    LG und bleib gesund
    Marina
    Zuletzt geändert von Tinkerbell; 12.06.2021, 22:18.

    Kommentar

    • LutzM
      Erfahrener Benutzer
      • 22.02.2019
      • 3028

      #3
      Danke! Was meinst Du? Ist das Geld also weg/beschlagnahmt oder wird es nur verwahrt?
      Lieben Gruß

      Lutz

      --------------
      mein Stammbaum
      suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        Hallo

        - der erste Eintrag (# 13) besagt vermutlich, dass sie wegen des Diebstahls verpflichtet wird ("ins Ambt zu nehmen seyn") noch die Strafe zu zahlen, also eine Schuld wird eingetragen
        - der zweite Eintrag besagt, dass diese Schuld beglichen, also bezahlt ("erleget") wurde


        zu "erleget" siehe Bedeutung Nr. 2 auf dieser Seite
        Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 12.06.2021, 22:46.
        Viele Grüße

        Kommentar

        • LutzM
          Erfahrener Benutzer
          • 22.02.2019
          • 3028

          #5
          Hab vielen Dank! Dann kann sie ja froh sein, dass nur Geld weg war und ihm nicht die Hände abgehackt wurden. Okay, das gab's zu der Zeit wohl nicht mehr.
          Lieben Gruß

          Lutz

          --------------
          mein Stammbaum
          suche Eising * um 1880 aus/bei Creuzburg/Ostpreußen, sowie (August & Hellmut) Wegner und (Friederike) Lampe * um 1840 aus/bei Kleinzerlang/Prignitz

          Kommentar

          Lädt...
          X