Für tot erklärt, jemand Erfahrungen zur weiteren Suche?

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  • kulibali
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2020
    • 175

    Für tot erklärt, jemand Erfahrungen zur weiteren Suche?

    Hallo,
    in der Geburtsurkunde meines Urgroßonkels steht, Für tot erklärt, Kreisgericht Meißen, D58/61 31.07.1949
    Sonst ist mir nichts über ihn bekannt, also wieso er vermisst wurde und ob er Familie hatte.

    Ich hatte so einen Fall noch nicht, soweit ich jetzt gelesen habe wird die Todeserklärung öffentlich bekannt gegeben und ersetzt den Sterberegistereintrag.

    Also werde ich wohl in den Standesamts Akten wohl nichts finden, gibt es ein Register dieser für tot erklärten?

    Wie würdet ihr hier vorgehen?
    Es müsste eigentlich vor der Toderklärung ein umfangreiches Prüfungsverfahren mit Beweiserhebung gegeben haben (also nach heutiger Gesetzeslage) sollte ich beim Amtsgericht Meißen fragen wofür das Aktenzeichen stehen könnte? (Das Kreisgericht gibt es nicht mehr)
    Das Stadtarchiv Fragen? Den DRK-Suchdienst kontaktieren?
    Ich wäre für Tips zur Vorgehensweise dankbar

    Kuli
    Hi
  • Svenja
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2007
    • 4337

    #2
    Hallo

    Die Akten zur Todeserklärung, wenn sie denn noch vorhanden sind, müssten entweder beim Amtsgericht Meissen sein, oder in dem Archiv an das das Amtsgericht Meissen seine alten Akten abgibt, also entweder das Stadtarchiv oder das Staatsarchiv.

    Du kannst also entweder das Amtsgericht anschreiben und fragen, ob sie diese Akten noch haben oder an welches Archiv sie diese abgegeben haben. Oder du schaust auf den Websites der Archive nach, ob in deren Beständeübersicht Todeserklärungen vom Kreisgericht / Amtsgericht Meissen gelistet sind.

    Eine Anfrage an den DRK-Suchdienst macht vor allem dann Sinn, wenn er an der Ostfront vermisst wurde und evtl. in russische Kriegsgefangenschaft geraten sein könnte oder wenn er um 1950/51 immer noch als vermisst/verschollen galt bzw. wenn seine Angehörigen einen Suchauftrag an den DRK Suchdienst gestellt haben.

    Wenn alle seine Angehörigen in der späteren DDR lebten und er bereits 1949 für tot erklärt worden ist, wäre es gut möglich, dass sie später keinen Suchauftrag an den DRK Suchdienst gestellt haben.

    Gruss
    Svenja
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    https://iten-genealogie.jimdofree.com/

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    • kulibali
      Erfahrener Benutzer
      • 07.03.2020
      • 175

      #3
      Hallo und Danke für deine Infos!
      Das Aktenzeichen D58/61 und die Bezeichnung "Kreisgericht", lässt mich darauf schließen das er wahrscheinlich 1961 für tot erklärt wurde, da es diese Bezeichnung erst ab 1952 gab.
      Sicher bin ich mir aber nicht, es kann auch sein das es erst nach 52 in die Geburtsurkunde eingetragen wurde und zum Zeitpunkt des Eintrags einfach die Bezeichnung "Kreisgericht" für Amtsgerichte gängig war.

      Ich werde mal das Amtsgericht anschreiben wohin sie die Akten abgegeben haben.
      1949 macht dann ja eigentlich nur Sinn wenn er russischer Gefangenschaft war und z.B. aus 49 der letzte Akteneintrag stammt.

      War der DRK Suchdienst für Personen aus der DDR nicht zuständig?

      LG Kuli
      Hi

      Kommentar

      • Svenja
        Erfahrener Benutzer
        • 07.01.2007
        • 4337

        #4
        Hallo

        Meine obige Antwort stützte sich auf die Annahme, dass 1949 das Jahr der Todeserklärung ist. Es ist ein grosser Unterschied ob 1949 das vermutete Todesjahr oder das Jahr der Todeserklärung ist.

        Bei den meisten Männern, die 1949 für tot erklärt wurden, kann man davon ausgehen, dass sie im Zusammenhang mit dem Krieg verschollen sind. Also entweder im Krieg gefallen oder in (russischer) Kriegsgefangenschaft gestorben sind.

        Wenn er jedoch erst 1949 gestorben sein sollte, gäbe es nebst Kriegsgefangenschaft in Russland auch noch die Möglichkeit, dass er als Gefangener der Russen auf dem Gebiet der späteren DDR gestorben ist. Solche Fälle blieben ja auch oft mehrere Jahrzehnte ungeklärt für die Angehörigen, mindestens so lange wie die DDR bestand.

        Gruss
        Svenja
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        • Preuschle
          Benutzer
          • 27.10.2020
          • 58

          #5
          Hallo, ich hatte einen ähnlichen Fall aber auf dem Gebiet der BRD. Eine Vorfahrin von mir ist auf der Flucht aus Westpreußen verschollen. Da man keinerlei Lebenszeichen von ihr hatte wurde sie Ende der 50er vom Amtsgericht auf Antrag des Ehemanns für Tod erklärt.

          Im Standesamt I Berlin werden die Einträge für Toderklärungen gesammelt, auch für die Fälle in der DDR. Frage da mal nach https://www.berlin.de/labo/buergerdi...t-i-in-berlin/

          Dann beantrage die Akte vom Gericht. Erwarte aber nicht so viel. Bei mir war der Antrag und etwas Schriftverkehr dabei. Aufgrund der Masse an Vermissten und der langen Wartezeit von 1949 bis 1961 war das wahrscheinlich eher nur ein bürokratischer Akt (z.B um Erbfragen zu klären) und nicht das Ende einer großen Suchaktion. Aber vielleicht hast du Glück.

          Viel Erfolg.

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          • scheuck
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2011
            • 4383

            #6
            für tot erklärt ...

            Zitat von Preuschle Beitrag anzeigen

            ..... Dann beantrage die Akte vom Gericht. Erwarte aber nicht so viel. Bei mir war der Antrag und etwas Schriftverkehr dabei. Aufgrund der Masse an Vermissten und der langen Wartezeit von 1949 bis 1961 war das wahrscheinlich eher nur ein bürokratischer Akt (z.B um Erbfragen zu klären) und nicht das Ende einer großen Suchaktion. Aber vielleicht hast du Glück.

            Viel Erfolg.
            Hallo,

            ja sicherlich waren diese Todeserklärungen im Grunde genommen ein bürokratischer Akt, dennoch scheint es Unterschiede zu geben hinsichtlich dessen, was man erwarten kann.

            Ich habe zwei Personen bei den Ahnen, die für tot erklärt wurden, beide Mitte der 50-er Jahre.
            Im ersten Fall handelt es sich um einen Soldaten, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Juli 1944 im Kessel von Brody gefallen ist.
            Das Verfahren wurde auf Antrag der Ehefrau in Hof eröffnet, und ich habe schon vor 3 Jahren vom dortigen Amtsgericht die Kopie der kompletten Akte bekommen. Immerhin 18 Seiten! - Eine eidesstattliche Versicherung nach der nächsten; genaue Aufzeichnungen, wann derjenige wo und von wem zuletzt lebend gesehen wurde und ab wann eben nicht mehr.

            Im zweiten Fall handelt es sich um eine Frau, die unter offenbar mysteriösen Umständen in Czernowitz "verschwunden" ist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in einem russischen Lager (oder auf dem Fußmarsch dorthin) umgekommen ist. - Der entsprechende Antrag auf Todeserklärung wurde beim Amtsgericht Osnabrück vom Ehemann gestellt; ich habe mich dort um die Akte bemüht und bekam die Info, ich möge mich ans Archiv wenden.
            Das habe ich getan und erhielt nach kurzer Zeit eine mail, ich möge doch bitte den Mitarbeiter x im Archiv anrufen. Auch das habe ich getan und hatte einen mehr als beschämten Herrn an der Strippe, der mir erklärte, die komplette Akte habe aus 22 Seiten bestanden, wovon leider nur noch der Beschluss (Seite 22) vorhanden sei. Der Herr hat sich gewunden wie ein Aal und hat selbst empört zugegeben, dass man die restliche Akte vor ein paar Jahren vernichtet habe.

            Was man erwarten kann, wenn man sich um eine solche Akte kümmert, kann also variieren; man kann durchaus Glück haben.

            Der Herr im Archiv hat übrigens gesagt, in Berlin würden grundsätzlich nur die Beschlüsse archiviert, also versucht man es besser zunächst mal bei den Amtsgerichten.

            Auch ich wünsche viel Erfolg!
            Herzliche Grüße
            Scheuck

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            • kulibali
              Erfahrener Benutzer
              • 07.03.2020
              • 175

              #7
              Ich danke euch allen für die Tipps/ Erfahrungen!

              Ich habe heraufgefunden, dass die Akten der ehemaligen Kreisgerichte in Sachsen, im Staatsarchiv Dresden archiviert werden.
              Ich habe jetzt mal eine e-mail mit dem Aktenzeichen dahin geschickt und warte ob sie was etwas dazu finden.

              Mal sehen was es so ergibt
              Hi

              Kommentar

              • kulibali
                Erfahrener Benutzer
                • 07.03.2020
                • 175

                #8
                Ich habe heute bereits die Akte aus dem Staatsarchiv bekommen.

                Die Akte ist von August 1961, darin steht das die Ehefrau beantragt ihren vermissten Mann für tot zu erklären.
                Sein letzter Brief sei datiert vom 23.03.1945 aus Kurland.
                Eine Vermisstenanzeige seiner Dienstelle habe die Ehefrau nicht erhalten.
                Er wird zum 31.07.1949 für Tod erklärt.

                In der Akte sind Kinder des Vermissten sowie alle der Frau bekannten, lebenden Verwandte mit Adresse aufgeführt, also für mich sehr interessant!

                Ich werde als nächstes mal beim DRK Suchdienst anfragen ob sie noch was haben. Es sieht ja so aus als wäre er im Kurland Kessel gefallen, ich frage mich aber wieso man dann 16 Jahre mit der Todeserklärung gewartet hat.
                Hi

                Kommentar

                • scheuck
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2011
                  • 4383

                  #9
                  Todeserklärung

                  Zitat von kulibali Beitrag anzeigen
                  Ich werde als nächstes mal beim DRK Suchdienst anfragen ob sie noch was haben. Es sieht ja so aus als wäre er im Kurland Kessel gefallen, ich frage mich aber wieso man dann 16 Jahre mit der Todeserklärung gewartet hat.
                  Hallo,

                  und erst mal Glückwunsch zur Akte!!!

                  Dafür, dass erst nach vielen Jahren die Todeserklärung beantragt wird, kann es mehrere Gründe geben.
                  Der Wunsch, wieder heiraten zu wollen, kann eine Rolle spielen, und das ist ja nur möglich, wenn man sich zur Witwe/zum Witwer erklären lässt.
                  Lastenausgleich und Rentenansprüche sind aber auch wichtig ....

                  Solange diese Dinge nicht spruchreif sind, hat man die Todeserklärung schlüren lassen; ist ja auch eine endgültige Sache, die man vielleicht eigentlich gar nicht in Gang setzen möchte.
                  Nach so vielen Jahren war klar, dass der Mann/der Sohn gefallen ist, aber ...
                  Herzliche Grüße
                  Scheuck

                  Kommentar

                  • mumof2
                    Erfahrener Benutzer
                    • 25.01.2008
                    • 1347

                    #10
                    Hallo kulibali,
                    auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zur Akte. Was hast Du für ein Glück! Ich habe auch so einen Fall, bei dem ich gerne die Akte einsehen würde und das zuständige Amtsarchiv verweigert dies mit der Begründung, ich könne kein berechtigtes Interesse nachweisen. Die Todeserklärung ist übrigens von 1959.

                    Wenn Ihr einen Tip habt, wie ich dieses widerspenstige Amtsgericht überzeugen könnte....
                    Zuletzt geändert von mumof2; 12.06.2021, 23:27.
                    Viele Grüße
                    mum of 2

                    Kommentar

                    • Carolien Grahf
                      Erfahrener Benutzer
                      • 26.03.2021
                      • 801

                      #11
                      Zitat von kulibali Beitrag anzeigen
                      Es sieht ja so aus als wäre er im Kurland Kessel gefallen, ich frage mich aber wieso man dann 16 Jahre mit der Todeserklärung gewartet hat.
                      Weil die Hoffnung zuletzt stirbt.
                      Es gibt eine Masse, die bis heute vermisst werden und nie für tot erklärt wurden. Man hofft halt weiter... immer noch.

                      Kommentar

                      • Su1963
                        Erfahrener Benutzer
                        • 08.01.2021
                        • 1243

                        #12
                        Zitat von mumof2 Beitrag anzeigen
                        Ich habe auch so einen Fall, bei dem ich gerne die Akte einsehen würde und das zuständige Amtsarchiv verweigert dies mit der Begründung, ich könne kein berechtigtes Interesse nachweisen. Die Todeserklärung ist übrigens von 1959.


                        Wenn Ihr einen Tip habt, wie ich dieses widerspenstige Amtsgericht überzeugen könnte....

                        1959 ist ja noch nicht so lange her. In der Akte sind also möglicherweise ncoh lebende Personen (z.B. der/die Antragsterller/in) enthalten. Da handelt es sich also nicht um "Widerspenstigkeit" sondern berechtigten Datenschutz!

                        Kommentar

                        • mumof2
                          Erfahrener Benutzer
                          • 25.01.2008
                          • 1347

                          #13
                          Grundsätzlich magst Du Recht haben, aber kulibalis Akte ist von 1961 und er bekam Einblick. Da scheint es sich nicht um eine einheitliche Regelung zu handeln. Und ich weiss, dass die beiden Schwestern des Vermissten, die wahrscheinlich den Antrag gestellt haben, auch schon verstorben sind.
                          Viele Grüße
                          mum of 2

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                          • Andrea1984
                            Erfahrener Benutzer
                            • 29.03.2017
                            • 2547

                            #14
                            Zitat von Carolien Grahf Beitrag anzeigen
                            Weil die Hoffnung zuletzt stirbt.
                            Es gibt eine Masse, die bis heute vermisst werden und nie für tot erklärt wurden. Man hofft halt weiter... immer noch.
                            Genau so einen Fall habe ich auch bei meinen Ahnen: Josef Loidl (1903-1945?), verschollen im KZ Mauthausen. Wäre er gestorben, wäre er registriert worden, ist er aber nicht.

                            Vgl z.B. Peter van Pels - ja der Mitbewohner von Anne Frank - (1926-1945), gestorben und registriert im KZ Mauthausen. Die Liste der Verstorbenen ist online einsehbar.

                            Josef Loidl ist später für tot erklärt worden. Seine Spur führt ins Leere.

                            Zuvor hat er 2 Söhne gezeugt und meine Urgroßmutter Hildegard Katharina Daxner (1906-1974) geheiratet. Ja, die Reihenfolge stimmt. Die Geburten der Söhne war vor der Eheschließung, sehr lange davor.
                            Ob er die beiden anerkannt hat, darf ich nicht sagen, Datenschutz.

                            Die Daten werden wohl bald freigegeben werden, da in Österreich die Sperrfrist 100 Jahre beträgt d.h. Josef Loidl jun. (1923-1979) und Johann Loidl (1927-1978) (mein Großvater). Ja, die Jahreszahlen stehen so auf den jeweiligen Grabsteinen drauf.

                            Da lobe ich mir, so paradox das klingt, die Tode der anderen Urgroßväter: Johann Nepomuk Strauss (1893-1948), Grab aufgelöst ca. 1958.

                            Georg Leiss (Vater meiner Großmutter mütterlicherseits) (1890-1948).
                            Josef Grill (sen.) (Vater meines Großvaters mütterlicherseits) (1894-1958).

                            Die Gräber der Urgroßväter mütterlicherseits existieren noch.

                            Herzliche Grüße

                            Andrea
                            Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                            Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                            Kommentar

                            • Carolien Grahf
                              Erfahrener Benutzer
                              • 26.03.2021
                              • 801

                              #15
                              Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
                              Josef Loidl (1903-1945?), verschollen im KZ Mauthausen. Wäre er gestorben, wäre er registriert worden, ist er aber nicht.
                              Irgendwann hatte die Bürokratie ein Stadium erreicht, dass eine "ordentliche" Registratur gar nicht mehr möglich gemacht hat. Es waren zu viele Opfer als das man durchgängig bis Kriegende exakte Angaben gemacht haben könnte.
                              Bis heute sind weder exakte Zahlen noch alle Namen der Opfer bekannt. Das gesamte Nazitum versank in den letzten Kriegsmonaten in administrativem Chaos.

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