Stammbaum Datenschutz

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    Stammbaum Datenschutz

    Habe einmal eine generelle Frage, da ich trotz Recherche etwas unsicher bin.
    Wir haben einen Stammbaum in Arbeit und ich möchte wissen, ob man von den Personen die man dort eingibt eine Einwilligung braucht?
    Zum Beispiel von der lebenden Generation.
    Wenn ja, macht so ein Stammbaum ja eigentlich keinen Sinn?!
    Gruß aus Kassel
  • zeilenweise
    Erfahrener Benutzer
    • 10.07.2018
    • 322

    #2
    Wenn du einen Stammbaum meinst, der öffentlich im Internet verfügbar sein soll: Ja, da brauchst du eine Einverständniserklärung von den lebenden Familienmitgliedern. Ich habe gesehen, dass auch vorige Generationen in Internet-Stammbäumen fehlen, allerdings weiß ich nicht, was das Stichjahr ist (also das Jahr, vor dem die Person geboren sein muss). Bei ancestry kann man zum Beispiel nur Leute suchen, die vor 1906 geboren sind.

    Mit einem Stichwort wie "Personendatenschutz" sollte sich die genaue Regelung googeln lassen.
    Gruß, zeilenweise

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    • scheuck
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2011
      • 4383

      #3
      Hallo,

      also ich möchte meine Person und auch meine Eltern in einem öffentlichen Inet-Stammbaum nicht sehen! Das Veröffentlichen solcher Daten behalte ich mir vor, und ich laufe auch zur Höchstform auf, wenn ich derlei entdecke.
      Entgehen kann einem sowas ja eigentlich nicht, wenn man selbst im Thema ist, und so ist vor ein paar Jahren auch schon jemand aus der entfernten Verwandtschaft aufgefallen. - Ich habe im ersten Anlauf freundlich, aber bestimmt gebeten, die Daten gesichert zu entfernen. Leider war ein dritter Anlauf mit Androhung rechtlicher Schritte erforderlich, da ging das dann plötzlich!
      Herzliche Grüße
      Scheuck

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      • Xtine
        Administrator
        • 16.07.2006
        • 28326

        #4
        Hallo,

        an den wenigen Stellen, an denen ich meinen Stammbaum veröffentlicht habe, fehlen mindestens die Daten und fast überall auch die Namen lebender Personen. Die Generation meiner Großeltern hat auch nur eingeschränkt Daten.
        Nur bei Gedbas mußte ich, um einen zusammenhängenden Baum zu bekommen, mit Initialen arbeiten, da aber sonst garnichts weiter bis zu meinen Großeltern.

        Wenn ich Daten weitergebe, auch nur den betreffenden Zweig und ebenfalls ohne genaue Namen und Daten zu lebenden Personen. So laufe ich auch nicht Gefahr, daß diese Daten in einem anderen Stammbaum auftauchen.

        Also solltest Du mit einer Online-Plattform arbeiten, lass die Daten und am besten auch Namen lebender Personen lieber weg! Es kam leider schon öfter vor, dass irgendwo ein Häkchen vergessen wurde und die Daten dann öffentlich waren. Es nützt auch nicht viel, wenn man das nachträglich umstellt, denn das Internet wird ständig von Bots durchsucht, welche so ziemlich alles speichern. So taucht auch längst gelöschtes oder wieder privat markierte Stammbäume, lange noch auf speziellen Seiten (z.B. wayback-maschinen) auf!

        In Deinem privaten Stammbaum, daheim auf Deiner Festplatte, kannst Du natürlich eingeben was Du willst!
        Viele Grüße .................................. .
        Christine
        sigpic .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • LisiS
          Erfahrener Benutzer
          • 27.05.2018
          • 1523

          #5
          In Österreich ist die Gesetzeslage so, dass Geburtsdaten 100 Jahre, Traudaten 75 Jahre und Sterbedaten 30 (oder warens 35 Jahre) Datenschutzrechtlich geschützt und deswegen in Kirchenbüchern und co. nicht öffentlich einsehbar sind. Bei den Pfarrämtern selber bekommst du die Daten von Personen die in diese Jahresgrenzen noch reinfallen auch nur, wenn du nachweisen kannst, dass du ein persönliches (nahes Verwantschaftsverhältnis) Interesse dran hast. Die Gesetzeslage wird in Deutschland ähnlich sein.

          Der Hinweis von Christine ist sehr wertvoll, dass alles was mal im Internet war nie wieder vergessen wird.

          Meinen Stammbaum hab ich bei MyHeritage und der ist gar nicht öffentlich einsehbar, nur über SmartMatching findet man Daten, und lebende Personen werden "privatisiert" und nicht angezeigt, gar keine Daten von diesen Menschen.

          Wie das bei anderen Plattformen und Programmen ist, weiss ich nicht.

          Liebe Grüße
          Lisi
          Liebe Grüße
          Lisi

          SUCHE Vorfahren:
          Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
          Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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          • Garfield
            Erfahrener Benutzer
            • 18.12.2006
            • 2140

            #6
            Hallo

            Daten, die du online stellst, unterliegen der (deutschen) DSGVO, laut der jede lebende Person zustimmen muss, wenn du deren Daten veröffentlichst. Das zählt für jegliche Daten, auch für Fotos.
            Dafür sind die Daten von verstorbenen Personen nicht mehr geschützt, abgesehen von "besonders schützenswerten Daten", zB Religion, sexuelle Orientierung, Krankheitszustand usw.

            Auszug aus der DSVGO:

            Art. 2 DSGVO - Sachlicher Anwendungsbereich
            Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
            c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

            Erwägungsgrund 27
            Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener.

            Unter "Themen":

            Neben den allgemeinen personenbezogenen Daten sind vor allem die besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hoher Relevanz, da sie ein höheres Schutzniveau genießen. Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.

            Für natürliche Person hingegen beginnt und erlischt der Schutz mit ihrer Rechtsfähigkeit. Grundsätzlich erlangt ein Mensch diese Fähigkeit mit seiner Geburt und verliert sie mit seinem Tod.
            Viele Grüsse von Garfield

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