Erbbucheintrag von 1623 Mönchengladbach

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  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #46
    Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen
    950
    Wieder was gelernt. Aber ob ich das mal brauche?
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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    • Xylander
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2009
      • 6450

      #47
      Hallo Jürgen
      Ja, ich meinte es umgekehrt, den Fehler mit praecanirt hatte ich ja selber gemacht. Ich verbessere es gleich, danke!
      Kalligraphie war auch der letzte Stand meiner Überlegungen
      then Noever, jaha! Auf das konsonantische u hattest Du am Anfang bei unserer prinzipiellen Diskussion schon hingewiesen
      Verständnis: bei mir ist es zwar gewachsen, aber völlig steige ich immer noch nicht durch. Und Fehler im Detail sind nicht ausgeschlossen.
      Wenn wir hier durch sind, mach ich mal eine Schlussfassung der Übertragung, aber absichtlich so roh wie bisher. Jede Glättung birgt die Gefahr der Fehlinterpretation.

      Viele Grüße
      Xylander
      Zuletzt geändert von Xylander; 04.08.2018, 12:48.

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      • Verano
        Erfahrener Benutzer
        • 22.06.2016
        • 7819

        #48
        Ich fasse den ersten Teil zusammen:


        Johan Veiten und Meinardt then Noeuern (o.ä.)
        als vereidigte Vormünder des von den verstorbenen Eltern Adam Jansen und Steinen Winckelhausen
        ehelich aufgezogenen und hinterlassenen
        unmündigen Kinds Wilhelm, hier genannt Verkäufer.

        Mit
        Peter Leppers und Ehefrau Griedtgen als Käufern

        Am 25. Feb. 1623 vor den Schöffen Peter Endepoell und Veit am Valdern erschienen
        obengenannte Verkäufer und haben unter Vermittlung und mit Zustimmung

        Jacob Ungerechs und dessen Frau
        Alheidt genannten Käufern kraft zwischen beiden getroffenen
        und beschlossenen Erbkaufs, und darüber errichteter
        Kaufbriefe erblich verkauft und übertragen die halbe
        Behausung „Der Mohrian“ genannt wie ihnen (gemeint: den Verkäufern)
        dieselbe kraft Urteil, Einsetzung, Besteuerung

        und Adjudikation* verblieben (hier etwa: gehörig) an der Judenpforte
        zwischen der übrigen Hälfte der Behausung
        Moriahn und dem Beigebäude von Peter Schlaungs Kindern gelegen

        für zehndehalb hundert leichter, gemäß heute ausgehängtem
        Münzedikt gangbar gewesener Taler als Kaufpreis

        und zwei Reichstaler als Verzichtspfennig
        bar alles zu bezahlen und sofort in den Gebrauch
        zu treten, und ist die vorbeschriebene Behausung mit drei Hellern
        Palmzins und einem halben Pfund Wachs der Kirche
        pflichtig, ...


        * Kann man das mit Schiedsgutachten übersetzen?





        Und ehe ich herumsuche, was ist ein Verzichtspfenning?
        Zuletzt geändert von Verano; 04.08.2018, 18:16.
        Viele Grüße August

        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6450

          #49
          Hallo August
          kleine Ergänzung
          Jacob Ungerechs und dessen Frau
          Alheidt (und) genannten Käufern kraft zwischen beiden getroffenen
          und beschlossenen Erbkaufs, und darüber errichteter
          Judikation: ja denke schon. Ist eine außergerichtliche Einigung
          Verzichtspfennig: kommt später
          Danke!
          Xylander

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          • Bendis
            Erfahrener Benutzer
            • 28.08.2012
            • 798

            #50
            Hallo,

            zum Verzichtspfennig siehe hier: https://books.google.de/books?id=40F...fennig&f=false
            VG
            Bendis

            Kommentar

            • LisiS
              Erfahrener Benutzer
              • 27.05.2018
              • 1525

              #51
              Zitat von Bendis Beitrag anzeigen
              Hallo,

              zum Verzichtspfennig siehe hier: https://books.google.de/books?id=40F...fennig&f=false

              Oha! Jetzt müsst man das nur mehr verstehen was da in der 2. Spalte rechts steht. Aber grundsätzlich hab ich verstanden was ein Verzichtspfenning sein soll. DANKE!


              August und Xylander sind auch schon wieder total fleissig!
              Muss mal meinen Kopf kühlen und mir das in Ruhe durchlesen.
              Liebe Grüße
              Lisi

              SUCHE Vorfahren:
              Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
              Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #52
                Zitat von Bendis Beitrag anzeigen
                Hallo,

                zum Verzichtspfennig siehe hier: https://books.google.de/books?id=40F...fennig&f=false
                Also so etwas wie eine Aussteuer.

                @ Xylander,

                habe meine vergessene Zeile eingefügt.
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                Kommentar

                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #53
                  ...Und es ist hierbei vorgesorgt und vereinbart,
                  weil dieser Kauf vor längerem beschlossen wurde,
                  daher Gelder notwendig sind und die Behausung
                  dringend repariert werden muss, da es eine Verschiebung im Fachwerk gibt.
                  Demselben (dem Käufer) soll der nachweisliche Aufwand
                  für Bau und Reparatur erstattet werden.
                  Käufer und Verkäufer sollen die Zufahrt haben.
                  Falls aber Jahn Stopen die beiden Zufahrten nicht
                  gestatten sollte, und Ungerech für sich die Zufahrt nicht
                  erhalten könnte (wie bisher), dass dann derselbe (Ungerech?) zurückstehen soll,
                  die Käufer (jedoch) an der Zufahrt bleiben sollen. Dagegen soll die
                  eine Seite an Schlaungs (Grundstück) von den Toren gemacht/ausgeführt
                  und die Behausung mittendurch geteilt werden
                  und der Hof wie bisher abgetrennt bleiben,
                  der Stall auch entsprechend bis oben geteilt
                  und abgetrennt werden: Demgemäß vererbt (in Erbpacht gegeben)
                  und beurkundet, vorbehaltlich/unbeschadet jedermanns/aller Beteiligten
                  Rechte.


                  Ich bitte um Korrektur und/oder Verbesserungsvorschläge.


                  @ Lisi, danke!
                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                  • Xylander
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.10.2009
                    • 6450

                    #54
                    @August
                    und ich hatte ein (und) zuviel drin. Kannst Du das noch rausschnipseln?
                    Kurzer Sinn: die obengenannten Verkäufer haben den genannten Käufern ... erblich verkauft.
                    Viele Grüße
                    Xylander

                    Kommentar

                    • Xylander
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.10.2009
                      • 6450

                      #55
                      Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                      .
                      Ich bitte um Korrektur und/oder Verbesserungsvorschläge.
                      Gern, sieht schon mal gut aus. Mach grad Mittag, danach schau ich drüber


                      Also dann:
                      ...Und es ist hierbei (Folgendes) vorgesorgt und vereinbart,
                      weil dieser Kauf vor längerem beschlossen wurde,
                      daher Gelder notwendig sind, und die Behausung
                      dringend repariert werden muss, da es eine Verschiebung (im Fachwerk) gibt:
                      Demselben (dem Käufer) soll der nachweisliche Aufwand
                      für Bau und Reparatur erstattet werden.
                      Käufer und Verkäufer sollen die Zufahrt haben.
                      Falls aber Jahn Stopen die beiden Zufahrten nicht
                      gestatten sollte, und Ungerech für sich die Zufahrt nicht
                      erhalten könnte (wie bisher), dass dann derselbe (Ungerech) zurückstehen soll,
                      die Käufer (jedoch) an der Zufahrt bleiben sollen. Dagegen soll (in diesem Fall) die
                      eine Seite an Schlaungs (Grundstück) von den Toren gemacht (was ist gemeint: ausgeführt oder abgetrennt?)
                      und die Behausung mittendurch geteilt werden
                      und der Hof wie bisher abgetrennt bleiben,
                      der Stall auch entsprechend bis oben geteilt
                      und abgetrennt werden: Demgemäß vererbt (in Erbpacht gegeben)
                      und beurkundet, vorbehaltlich/unbeschadet jedermanns/aller Beteiligten
                      Rechte.

                      Viele Grüße
                      Xylander
                      Zuletzt geändert von Xylander; 04.08.2018, 14:29. Grund: Drüberschauen

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                      • LisiS
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.05.2018
                        • 1525

                        #56
                        @ august & Xylander

                        Das klingt ja schon sehr verständlich! Super!
                        Schön langsam wird ein Schuh draus! Ich freu mich!


                        Bin inzwischen ins Haus geflüchtet und hab alle Schotten dicht gemacht. Das geb ich mir nicht. Mir reichen zu mittag gebratene Hühnerflügerl da brauch ich keinen gebratenen Kopf dazu.
                        Liebe Grüße
                        Lisi

                        SUCHE Vorfahren:
                        Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
                        Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ

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                        • Verano
                          Erfahrener Benutzer
                          • 22.06.2016
                          • 7819

                          #57
                          "eine Seite an Schlaungs (Grundstück) von den Toren gemacht (was ist gemeint: ausgeführt oder abgetrennt?)
                          und die Behausung mittendurch geteilt werden"

                          Genau diese Stelle verstehe ich noch nicht. Die Tore oder Pfosten sind der Eingang zum Haus? Und wie wurde das Haus mittendurch geteilt? Symbolisch, gab es zwei Eingänge?




                          Viele Grüße August

                          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                          Kommentar

                          • Xylander
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.10.2009
                            • 6450

                            #58
                            Mir gehts genau so. Nur in einem Punkt bin ich sicher:
                            die pfortzen sind nicht Pfosten, sondern Pforten in hyperkorrekter Form, siehe ahn der Jueddenpfortzen. Also sollten wir auch besser Pforten schreiben statt Tore.
                            Wurde die eine Seite (des Zugangs?) von den Pforten aus angelegt?
                            Oder wurde sie von den Pforten getrennt?
                            Die Mehrdeutigkeit von machen bringt uns das Problem. Speziell abmachen kann ablösen/abtrennen bedeuten aber auch abreißen (das habe ich stillschweigend übergangen)
                            Mittendurch: ich denke zwei Eingänge.
                            Alles eh theoretisch, wir wissen nicht, was der Stopen gemacht hat. Aber auch die Theorie würde uns beim Verständnis der Grundstücksituation, letztlich bei der genaueren Lokalisierung helfen. Schön wäre eine Liegenschaftskarte. Leider ist die früheste von 1812.

                            Viele Grüße
                            Xylander
                            Zuletzt geändert von Xylander; 04.08.2018, 19:22.

                            Kommentar

                            • Verano
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.06.2016
                              • 7819

                              #59
                              dargegen die
                              eine Seidt ahn Schlaungs von den pfortzen machen
                              vndt die behausungh mitzen durchgetheilt werden,


                              Dagegen die eine Seite an Schlaungs „von den Pforten machen“ = weg von den Pforten machen“?
                              und die Behausung getrennt werden?

                              „Mittendurch geteilt“ ist wohl nicht so rabiat zu verstehen.

                              Aber warum wurde dann nicht die Errichtung eines neuen Hauseingangs erwähnt, wo doch anderes auch dokumentiert wurde?

                              Zuletzt geändert von Verano; 04.08.2018, 19:33.
                              Viele Grüße August

                              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                              Kommentar

                              • Xylander
                                Erfahrener Benutzer
                                • 30.10.2009
                                • 6450

                                #60
                                Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                                dargegen die
                                eine Seidt ahn Schlaungs von den pfortzen machen
                                vndt die behausungh mitzen durchgetheilt werden,

                                Dagegen die eine Seite an Schlaungs „von den Pforten machen“ = weg von den Pforten machen“?
                                und die Behausung getrennt werden?
                                „Mittendurch geteilt“ ist wohl nicht so rabiat zu verstehen.
                                Aber warum wurde dann nicht die Errichtung eines neuen Hauseingangs erwähnt, wo doch anderes auch dokumentiert wurde?
                                Ich denke eher: von den Pforten her anlegen/führen
                                Mittendurch teilen war vielleicht garnicht so schwierig. Das Haus gehört ja schon vorher zwei Parteien, hatte vielleicht schon zwei Eingänge.
                                Trotzdem bleibts unklar

                                Viele Grüße
                                Xylander
                                Vorschlag: ohne weitere Info, zb späterer Eintrag/Verkauf/Testament/Prozess o.ä. werden wir das mE nicht eindeutig klären können. Vorschlag: einfach nur übersetzen, Unklarheit anmerken. Was denkt Ihr?
                                Zuletzt geändert von Xylander; 04.08.2018, 21:35. Grund: Vorschlag

                                Kommentar

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