Zitat von Hina
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in Württemberg wurden Kirchenbücher im Jahr 1558 durch die Kirchenordnung von Herzog Christoph von Württemberg eingeführt. Leider ist es keine Garantie, daß man immer so weit kommt. Bei meinen Vorfahren hat der Pfarrer nicht dazu geschrieben, aus welchem Ort sie stammten. Er hielt es für wichtiger, anzumerken, daß Herzog Friedrich von Württemberg-Neuenstadt bzw. Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg bei den Taufen anwesend waren.
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