Kann ein "verwaistes" Familienwappen übernommen werden?

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  • augundohr
    Neuer Benutzer
    • 31.12.2017
    • 3

    Kann ein "verwaistes" Familienwappen übernommen werden?

    Liebe HeraldikerInnen

    Mein Grossonkel hatte bei sich zuhause "unser" Familienwappen an der Wand hängen. Leider weiss ich nicht, wie er dazu gekommen ist. Meine Forschungen haben mich zur Originalvorlage aus dem "Wappenbuch der Stadt Basel von Benedict Meyer-Kraus (1813-1889), 1880" geführt. Nun wurde unsere Familie aus Baden-Württemberg jedoch erst 1914 in Basel eingebürgert. Seit Generationen aus den Bauernstand in Wehingen stammend ist kaum anzunehmen, dass sie damals über ein Familienwappen verfügt haben könnten.

    Wie bzw. wo finde ich heraus, ob wir dieses Wappen auch noch heutzutage ganz offiziell führen dürfen?

    Der schweizerische genealogisch-heraldische Webkatalog mit grossen Linksammlung, vielen Wappen und Wappentafeln


    Besten Dank für jeden Hinweis
    André Häring
  • Hracholusky
    Moderator
    • 17.03.2016
    • 889

    #2
    Hallo,


    das ist ganz einfach. Wenn man in direkter Linie von einem Wappenführungsberechtigten abstammt und den Namen führt, darf man das Wappen auch führen. Ist dem nicht so, dann darf das Wappen auch nicht geführt werden.
    Man kann aber in einem anderen Fall ein eigenes Familienwappen stiften in dem Elemente des Wappens einer anderen Linie eingang finden.
    Mit besten Grüssen
    Gerd

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