Hallo,
ich habe hier eine Sterbeurkunde von meinem Grossvater, welcher bei der D.D.S.G. ( Deutsche Donau Schifffahrts Gesellschaft) beschäftigt war.
gestorben: 9. April 1945 in Wien
In einem privaten Schreiben eines Zöllners am meine Opa steht, der Opa sei während eines Bombenangriffs am 9. April gegen 13.15 Uhr tödlich verletzt worden.
Man habe ihn darauf provisorisch am Platze vor der Kirche bei der Reichsbrücke begraben.
Soweit kann ich durchaus folgen.
Dann steht dort weiter in dem Brief: Er wohnte in dieser Zeit bei einer Frau Frau B. (mit Adresse)
War das üblich das man im WK 2 bei unverh. Frauen lebte?
Weiss nicht, war das eine Art der Unterbringung, konnte darüber nichts erfahren.
Ich wundere mich dann ab folgender Stelle des Briefes:
Am 11.12.1946 wurde er auf Veranlassung der Frau B. exhumiert und auf deren Kosten im eigenen Grabe am Zentralfriedhof, 3.Tor.Gruppe 67, Reihe 31, GRab 1 lt. Parteschein beerdigt.
So, die Sterbeurkunde stellt dann 1947 die Gemeinde in Hessen aus( dort liess sich Oma nieder nach der Flucht aus Ostpreussen).
Ergibt das für jemanden einen Sinn?
Ich steige wirklich nicht durch, denn so etwas musste doch auch nach dem Krieg irgendwie rechtlich begründet werden?
Ich kann doch nicht jemanden exhumieren lassen nur weil ich ihn kenne?
Ich kriege das nicht so recht zusammen.
Meint ihr, das die Gemeinde in Hessen irgendwelche Unterlagen benötigte um die Sterbeurkunde ausstellen zu können?
Würde da so gerne ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Habt ihr irgendwelche Ideen?
LG
Annette
ich habe hier eine Sterbeurkunde von meinem Grossvater, welcher bei der D.D.S.G. ( Deutsche Donau Schifffahrts Gesellschaft) beschäftigt war.
gestorben: 9. April 1945 in Wien
In einem privaten Schreiben eines Zöllners am meine Opa steht, der Opa sei während eines Bombenangriffs am 9. April gegen 13.15 Uhr tödlich verletzt worden.
Man habe ihn darauf provisorisch am Platze vor der Kirche bei der Reichsbrücke begraben.
Soweit kann ich durchaus folgen.
Dann steht dort weiter in dem Brief: Er wohnte in dieser Zeit bei einer Frau Frau B. (mit Adresse)
War das üblich das man im WK 2 bei unverh. Frauen lebte?
Weiss nicht, war das eine Art der Unterbringung, konnte darüber nichts erfahren.
Ich wundere mich dann ab folgender Stelle des Briefes:
Am 11.12.1946 wurde er auf Veranlassung der Frau B. exhumiert und auf deren Kosten im eigenen Grabe am Zentralfriedhof, 3.Tor.Gruppe 67, Reihe 31, GRab 1 lt. Parteschein beerdigt.
So, die Sterbeurkunde stellt dann 1947 die Gemeinde in Hessen aus( dort liess sich Oma nieder nach der Flucht aus Ostpreussen).
Ergibt das für jemanden einen Sinn?
Ich steige wirklich nicht durch, denn so etwas musste doch auch nach dem Krieg irgendwie rechtlich begründet werden?
Ich kann doch nicht jemanden exhumieren lassen nur weil ich ihn kenne?
Ich kriege das nicht so recht zusammen.
Meint ihr, das die Gemeinde in Hessen irgendwelche Unterlagen benötigte um die Sterbeurkunde ausstellen zu können?
Würde da so gerne ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Habt ihr irgendwelche Ideen?
LG
Annette
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