Gibt die WAST zu allen Familienmitgliedern Auskunft?

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  • HindeburgRattibor
    Erfahrener Benutzer
    • 24.08.2011
    • 2265

    Gibt die WAST zu allen Familienmitgliedern Auskunft?

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    wollte euch mal fragen ob die WAST eigentlich auch Auskunft zu Geschwistern meiner Vorfahren, wie beispielsweise zu meinem Urgroßonkel oder Ururgroßonkel. Bei meinem Urgroßonkel und Ururgroßonkel, welche beide keine Nachkommen hinterlassen haben, dürfte das ja wohl kein Problem darstellen. Weiß einer wie das bei Onkeln aussieht, die Nachkommen hinterlassen haben, oder hat jemand in diesem Kontext mit der WAST schon Erfahrungen gemacht?
    LG HindeburgRattibor

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  • Kuschi
    Erfahrener Benutzer
    • 15.06.2011
    • 130

    #2
    Meines Wissens gilt auch hier das Personenstandgesetz. Somit wirst du ohne Vollmacht bzw. Einverständniserklärung keine Auskunft bekommen.

    Zitat:
    Bei Ihrer Anfrage sollten Sie das Verwandtschaftsverhältnis zur gesuchten Person angeben! Wenn Sie nicht in gerader Linie mit der gesuchten Person verwandt sind, brauchen Sie eine Einverständniserklärung der Person selber. Wenn diese verstorben ist, benötigen Sie die Vollmacht eines direkten Verwandten der gesuchten Person. Sollte es keine direkten Angehörigen mehr geben, so teilen Sie das der WASt mit.

    Quelle:
    Ostpreussen

    Kreise: Lötzen, Angerburg, Johannisburg
    Familienname: Kuschmierz, Byczek, Polixa, Saffranski, Brzezinski, Seroka, Hein, Rams, Jenko, Badzio

    Pommern

    Kreise: Neustettin,Kolberg-Körlin,Buetow,Lauenburg
    Familienname: Perlick, Freiberg, Kaufmann, Malschitzky, Kormann

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    • StefOsi
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2013
      • 4066

      #3
      Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber du meinst das dein Ururgroßonkel in der Wehrmacht war?

      Kommentar

      • HindeburgRattibor
        Erfahrener Benutzer
        • 24.08.2011
        • 2265

        #4
        Hallo SteOsi,

        bin gerade ein mal 18 Jahre jung und mein Großvater ist schon mit 20 Vater geworden, es wurde also quasi eine Generation ,,übersprungen".
        So ist ein Ururgroßonkel meinerseits vom Jahrgang 1918, ein anderer vom Jahrgang 1906, ein anderer vom Jahrgang 1905 und mein Ururgroßvater vom Jahrgang 1902 ist sogar in sowjetischer Kriegsgefangenschaft 1945 gestorben!
        Übrigens vielen Dank für deine Hilfe Kuschi, dann weiß ich ja jetzt Bescheid.
        LG HindeburgRattibor

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        • StefOsi
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2013
          • 4066

          #5
          Ah, ok, ich war doch erst etwas verwundert, aber klar..die Kombination von 18J + frühe Generationswechsel passen dann natürlich. Viel Erfolg!

          Kommentar

          • HindeburgRattibor
            Erfahrener Benutzer
            • 24.08.2011
            • 2265

            #6
            Wünsche ich dir ebenfalls!
            LG HindeburgRattibor

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            • Geufke
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2014
              • 1073

              #7
              Moin,
              ich hatte bei der WAST eine Anfrage zu den Geschwistern meiner Großmutter gestellt und bekam prompt eine Antwort, ohne dass ich eine Einverständniserklärung gebraucht hätte. Ich hatte den Antrag online gestellt, das ging sehr schnell.
              Viele Grüße, Anja

              Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

              Kommentar

              • Acanthurus
                Erfahrener Benutzer
                • 06.06.2013
                • 1657

                #8
                Rechtsgrundlage:

                https://www.dd-wast.de/de/datenschut...an-dritte.html bzw. https://www.dd-wast.de/de/datenschut...nung-text.html

                § 6 [Datenübermittlungsbefugnis an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs]
                (1) Personenbezogene Daten dürfen an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs übermittelt werden, wenn
                der Betroffene einwilligt oder
                ein Interesse an der Auskunft glaubhaft dargelegt wird und
                a) der nächste Angehörige des Betroffenen einwilligt,
                b) eine Einwilligung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder nur unter einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erreicht werden kann und auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu vermuten ist, dass der Betroffene oder dessen nächster Angehöriger einwilligen würde oder
                c) das Interesse an der Aufklärung des Einzelschicksals die schutzwürdigen Belange des Betroffenen erheblich überwiegt.
                (2) Darüber hinaus ist eine Auskunft ohne Einwilligung des Betroffenen nicht zulässig. Dem Antragsteller sind die Verweigerungsgründe schriftlich darzulegen. Über die Erteilung der Auskunft entscheidet die Leitung der WASt im Einzelfall.
                (3) Schutzwürdige Belange des Betroffenen sind in der Regel nicht mehr beeinträchtigt, wenn der Betroffene zehn Jahre oder länger verstorben ist. Ist das Todesdatum eines Betroffenen ungeklärt, so sind ab 90 Jahren nach seiner Geburt schutzwürdige Belange in der Regel nicht mehr beeinträchtigt. Ist auch das Geburtsdatum ungeklärt, so sind in der Regel schutzwürdige Belange nicht mehr beeinträchtigt, wenn seit der Entstehung der Unterlagen mindestens 70 Jahre vergangen sind.


                Gerade in Hinblick auf Absatz 3 ist die Praxis wohl etwas restriktiver.

                Grüße, A.

                Kommentar

                • Martin77
                  Erfahrener Benutzer
                  • 08.11.2013
                  • 558

                  #9
                  Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
                  Rechtsgrundlage:

                  (3) Schutzwürdige Belange des Betroffenen sind in der Regel nicht mehr beeinträchtigt, wenn der Betroffene zehn Jahre oder länger verstorben ist. Ist das Todesdatum eines Betroffenen ungeklärt, so sind ab 90 Jahren nach seiner Geburt schutzwürdige Belange in der Regel nicht mehr beeinträchtigt. Ist auch das Geburtsdatum ungeklärt, so sind in der Regel schutzwürdige Belange nicht mehr beeinträchtigt, wenn seit der Entstehung der Unterlagen mindestens 70 Jahre vergangen sind.[/I]

                  Gerade in Hinblick auf Absatz 3 ist die Praxis wohl etwas restriktiver.

                  Grüße, A.
                  Aber selbst wenn die Person selbst mehr als 10 Jahre tot ist, verlangt man dann eine Einverständniserklärung vom Ehepartner oder ggf. von den Nachkommen... Hm, so einfach geht es dann wohl doch nicht für uns Ahnenforscher.

                  Kommentar

                  • Acanthurus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.06.2013
                    • 1657

                    #10
                    Zitat von Martin77 Beitrag anzeigen
                    Aber selbst wenn die Person selbst mehr als 10 Jahre tot ist, verlangt man dann eine Einverständniserklärung vom Ehepartner oder ggf. von den Nachkommen... Hm, so einfach geht es dann wohl doch nicht für uns Ahnenforscher.
                    Deswegen schrieb ich: Die Praxis ist restriktiver.

                    Die WASt führt ebenso aus:

                    Auch wenn die meisten Betroffenen nicht mehr am Leben sind, so geht es um das posthume Ansehen und um den Schutz der lebenden Nachfahren. Deshalb können wir auch nicht bei Gefallenen, die mittlerweile seit über 65 Jahren nicht mehr am Leben sind, "großzügig ein Auge zudrücken".
                    Die einzigen Angaben zu Dritten in meinen WASt-Auskünften sind gelegentliche Nennung von Vater oder Ehefrau samt Heimatadresse.

                    Welcher "Schutz der lebenden Nachfahren" notwendig ist, bleibt mir ebenso unklar wie durch die Auskunftspraxis das "posthume Ansehen" geschützt werden müsste (und als was das im Regefall eines durchschnittlichen Wehrmachtssoldaten überhaupt definiert ist).

                    Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Postmo...lichkeitsrecht

                    A.

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                    • maikel88
                      Erfahrener Benutzer
                      • 31.05.2015
                      • 168

                      #11
                      Ich hatte letztes Jahr eine Anfrage gestellt zu meinem Großonkel. Ich hatte auch deutlich geschrieben, dass es sich um meinen Großonkel handelt. Ich habe letzten Monat dann den Bescheid bekommen:"Sehr geehrter Herr XXX, folgendes konnte zu ihrem Großonkel, Günter H... festgestellt werden..."

                      In diesem Fall zumindest hat es die Wast nicht besonders genau genommen.

                      Kommentar

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