Wieder ein Testament aus Erfurt - und diesmal scheint es ein Treffer zu sein!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Rolf Stichling
    Erfahrener Benutzer
    • 21.06.2011
    • 791

    [gelöst] Wieder ein Testament aus Erfurt - und diesmal scheint es ein Treffer zu sein!

    Art: Testament
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1685
    Ort der Text-Herkunft: Erfurt
    Namen: Stichling


    Leider läßt das Forum nur einen begrenzten Text zu.

    1685
    Andreas Stichling
    4. H.H.H.H.H (Haben diese Zeichen eine Bedeutung? Und wenn ja – welche?)

    Testament und Letzter Wille
    Andreas Stichlings in der An(?)gsgaßen.


    Dieses Testament hat heut (?) acto der Notari
    Joh: Laurenti Steger im sitzenden Rahte
    überreicht und Ad Reposituram zu legen ge-
    bethen und erhalten. Sign:[iert] Erffuth, den 30/20
    May a[nno] 1685.


    Publicatum Erffurth, den 14. (?) July a[nno] 1685
    in beyseyn der Interessierten dreyen Erben.


    ---------------------------------------------------------------

    Im Nahmen des Ewigen und Allmächtigen Gottes sey Jeder
    männiglichen ?????? es zu wißen nötig, durch dieses offene Instrument K(?)undt
    und offenbahr, daß im Jahr als mann nach der ???li?ertigung geburth und
    Menschwerdung Unseres Einigen Erlösers und Seeligmachers Jesu Chri-
    sti schrieb und zahlete Ein tausend Sechshundert fünf und achtzig, in der
    achten Römer Zinszahl In Latein Indictio genant (Bedeutung?)
    , Bey Her?? Und Regie-
    rung des allerdurchlauchtigsten GroßMächtigsten und un über windlichsten
    Fürstens und Herrens Herrn Leopoldi des Ersten dieses Nahmens er-
    wählten Römischen Kaysers, Zu allen Zeiten Mehrer des Reichs in Germa-
    nien, Zu Hungarn, Böhmen, Dalmatin Croatin und Schlawonien Kö-
    nigs, Ertz Hertzogs Zu Österreich, Hertzogs Zu Burgundin, Zu Braband
    Zu Stayr, Cärnten, Craiin, Luxemburgh, Würtemberg, Ober- und Nieder-
    Schlesien, Fürsten zu Schwaben, Marggrafen des Heyl. Röm. Reichs Zu
    Burgau, Mähren, Ober und Nieder Lausnitz, Gefürsteten Grafen Zu
    Habsburg, Tyrol Zu ??????, ??burg und Görtz, Landgrafen in El-
    saß, Herren auf dem Windischen Margt zu Portenau und Salins, Un-
    sers allergnädigsten Kaysers und Herrn. Ihrer Kayserl.[ichen] May[estät] Re
    gierung und Reiche, des Römisch?? In Sieben und Zwantzigstes des Hunga-
    rischen im Neun und Zwantzigsten und des Böhmischen im 28. ? Jahre, die
    tags der 12. May (st: vet) frühmorgens zwischen 6 und 7 uhre der
    Erbare und Ehren geachte Jungegeselle nahmens Andreas Stich-
    ling
    alhier Zu Erffurth mich ????? benanter kayserl.[icher] offenbaren
    und geschworen Notarium gantz eiligst zu sich in seine Behausung
    in der angßgaß berufen laßen, und als ich daselbst erschienen, und
    Ihn in der Schlafkammer über der Haußthür gegen die Regler Kirche
    außsehend in Einem Bette sehr schwachen Leibes, indoch aber bey guten
    Verstande angetroffen, Er mir die Hand geboten, und alsobald die
    Ursach, warum er mich zu Ihm zu kommen ersuchet, angezeiget
    und in gegenwarth derer zu auch eigenhändig unterschrieben
    Herren Zeugen mit deutlichen und gantz Vernehmlichen Worten mir
    zu verstehen gegeben, welcher Gestalt Er wegen seines wenigen Nach-
    laßes |: Weil?? Er fühlte das Er des Lagers allen ansehen nach
    schwerlich aufkommen, sondern Vielmehr (?), jedoch nach Gottes Gnädig
    willen die welt gesegnen wünsche : | eine Disposition und letzten willen


    ----------------------------------------------------------------------

    durch mich schriftlich aufsetzen laßen wollte: Und damit nach seinem
    Gott gebe Seel:[igen] tödtlicher Hintritt zwischen seinen leiblichen Geschwistern
    und seiner mit ihm Ehelich verlobten Jungfer Marthen Sybillen Hen-
    ??? nicht etwa Zank, Streit oder Wiederwertigkeit sich erheben oder
    entstehen möchte; so bat er mich anders benahmbten Kayserl. ????????
    ??? und geschwo??? Notarium hiermit nochmahl?, diesen seinen letzten
    willen und Testament in gegenwart denen zu anders unterschriebenen
    Sieben(?) Zeugen ??? Ihm an Zuhörer zu protocolieren und in dieses Instru-
    mentum AvtSenticum Zu Verfaßen und zu bringen. ?nderte und
    wollte demnach der Testator daß solche Disposition wie dieselbe
    deutlich und mit warhaften gemüthsmeinung was Ihm vorgebracht
    worden in der besten und beständigsten Form, wie die zu recht am träf-
    ligsten geschehen kann und mag, gültig seyn und verbleiben möge;
    zuförderst aber will Er seine Seele Christo Jesu alß seinem Erlöser
    zu huldreichsten aufnehmung, den Leib aber wenn derselbe durch
    deren abscheidung nach Gottes willen verblichen, der Erde biß zu
    fröhlicher auferstehung am großen gerichtstage des theuren
    Richters Christi Jesu zur ruhe befohlen, ???????? aber seine
    leiblichen ????? geschwistern nahmens Frau Barbara Sybilla
    Cölerin, Hans Tobias Stichlingen und obgenante seine Ehe-
    lich verlobte Jungfer Martha Sybilla Henn??
    Zu seinem ge-
    wißen und ungezweifelten Erben seinen gantzen Verlassenschaft
    so wohl bewegl. als unbeweglich nichts davon ausgeschloßen
    waß Er Testator durch seinen Todtenmund ??????, mich
    dergestalt instituirt und eingesetzt(?) habe, daß Sie, benante
    drey Erben, nach seinem Tode, seine gemacht??????? ???? denn
    frücht?? | ??????? Sie ???? ???? auf seine im Dab???tische? ????
    ??????????? Eigenthümliches Serbs (?) atern (?) arthlande ein ???????
    habe?, so Gott vor ? ?????, Türr???? Und großes ???????????
    gnädiglich behüten wolle: | bezahlen, und hernach alle dreyn

    in seinen übrigen Nachlaß so wohl beweg. alß unbewegliche
    Güter nicht davon außgeschloßen, durch unpartheische Verlosung in


    ------------------------------------------------------------------

    drey gleiche Theile unter sich vertheilen sollen; welches wie es des Testatoris
    wohlgemeinten letzten willen und Verordnung ist, also Verlanget Er daß
    sofort demselben treulich nachgelebet werde, will demnach seine liebe
    Obrigkeit gantz demütig gebeten haben, daß Sie über solchen seinen letzten
    willen und Verordnung, oder wie es sonsten zu recht am beständigsten
    genannt werden oder gelten sollte festiglich halten, und seine einge-
    setzten drey Erben hierbey schützen; Solte auch an der Formalität
    meines Testaments hierbey sich einiger Mangel er?????, ???? nicht
    ver????? Will, so soll doch solches als im Codicill und übergabe
    auf den Todt gerichtet (?), gültig und beständig seyn. Dieses alles
    ist geschehen im Jahr Indiction Kayserl. Regierung, Monath, Tage,
    Zeit, Stadt, orth und Stelle wie eingangs dieses Instruments
    gemeldet worden, in gegenwarth derer hier zu sonderlicher
    beth??er Sieben Herren Zeugen welche sich eigenhändig un-
    terschrieben haben als


    Balthasar Christoph Steger ut testis rogat?s

    Feromias Kalmborg es testis rogatis

    Hieronymus ???????? als ein Zeuge

    Hans ????? als ein Zeuge
    Georg Mönch als ein Zeuge
    Johann ????? ???? hofman als Zeuge

    Nicolaus Lambruh (?) bat mich den Notarium seines Nahmens hieh?? ?????
    ?nd weil ???? Johann Lorenz Steger aus Römischer Kayserl. Macht, ????????
    und gewalt ???bahrer und geschworener Notari vom Vorgeschriebenen
    Testatore Andreas Stichlingen nicht allein zu concipirung gegen
    wärtiger Verordnung und letzten Willens bey seiner guten gesunden Ver-
    nunft und Verstande gebührend requirirt worden, sondern auch derselbe
    den Inhalt so Ich Ihm deutlich vorgelesen allerdings beliebet und mir
    unserer Meinung nochmahls bestätiget, auch darbey mich ferner Bitt-
    ????? vermacht, daß ich daß alle(?) in gegenwärtige Formam Instrumenti (?)

    Authenticam redigiret, umbgeschrieben und auf diesen bogen ad mundum ???????


    --------------------------------------------------------------------------

    So haben nach diesem ????? Testament auf ofterwehnten(?) Testatoris Bitte
    zu mehrer Beglaubigung vor denen Zeugen zu einer Zeit continuo ???????
    alio extraneo interveniente Actu eigenhändig unterschrieben, und ???
    ??? unter ????? ????pfosten führen ????? ?????; darauf ???? meines
    Tauf und Zunahmens Subscription beygefüget und daß mir conferir-
    te Notariat Signet ???????????????????????????????????????????????
    ??????????????????????????????????? per Testatorem


    Johann Lorenz Steger
    Notarius Casare Publicus

    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Rolf Stichling; 17.02.2016, 09:59. Grund: Fragen nach dem Sinn, die geklärt sind, herausgenommen.
    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.

    Rolf Stichling

    PS. Ich suche die Herkunft von

    Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
    In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
    1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.
  • Rolf Stichling
    Erfahrener Benutzer
    • 21.06.2011
    • 791

    #2
    Nun kommt die Anrede / Bitte

    Liebe Lesehelfer!

    Die Forensoftware läßt keine Beiträge mit mehr als 1000 Zeichen zu. Daher muß ich meine Anrede / Bitte in einem gesonderten Beitrag 'unterbringen'. Ich hoffe, Ihr habt Verständnis.

    Ich bin ja immer noch auf der Suche nach den Erfurter Vorfahren meines Weimarer Tobias Stichling (siehe ganz unten).
    Und jetzt habe ich vielleicht den entscheidenden Fund.
    Ich habe aus dem Archiv ein Testament aus dem Jahr 1685 in Kopie erhalten. Ein Mann ist offenbar schwer erkrankt und bestellte den Notar um sein Testament zu machen.
    Und er vermachte sein Erbe seiner Verlobten (daraus schließe ich mal, daß es noch kein ganz alter Mann gewesen sein wird) und seinen Geschwistern (und wenn er noch jung gesesen ist, dann kann es sein, daß auch sein Bruder noch sehr jung ist).

    Und sein Bruder heißt offenbar Hans Tobias Stichling.

    Im Bürgerbuch in Weimar wurde der Vorfahr von mir, zu dem ich eindeutig die Abstammung nachweisen kann, im Jahr 1697 nur als der Gürtlermeister Tobias Stichling aus Erfurt erwähnt.
    Nachdem ich aber vor einiger Zeit einen Eintrag im Zunftbuch der Gürtler in Erfurt gefunden habe, der belegt, daß einer der Erfurter Gürtler 1688 einen Hans Tobias Stichling als Lehrjungen annahm, bin ich ziemlich überzeugt, daß der Erfurter Hans Tobias Stichling und mein Weimarer Tobias Stichling identisch sind.

    So ... nun muß ich in Erfurt die Eltern dieses Hans Tobias Stichling finden.
    Das ist mir bisher nicht gelungen. Zu oft heißt es nur: der xy Stichling läßt ein Söhnlein taufen.

    Wenn ich nun auch noch nach Einträgen der Geschwister suchen kann, dann sind die Hoffnungen natürlich neu belebt.

    Darf ich euch zunächst um Hilfe bei der Entzifferung / Transkription des Testaments bitten?

    Ich sage schon mal DANKE!
    Zuletzt geändert von Rolf Stichling; 15.02.2016, 18:11.
    Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.

    Rolf Stichling

    PS. Ich suche die Herkunft von

    Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
    In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
    1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

    Kommentar

    • hhw
      Erfahrener Benutzer
      • 25.10.2015
      • 655

      #3
      Hallo,
      zur Frage aber was denn nun? 30. oder 20. Mai? Julianischer und Gregorianischer Kalender?)
      Gregorianischer Kalender: Mittwoch, 30. Mai 1685
      Julianischer Kalender: Mittwoch, 20. Mai 1685
      Viele Grüße
      Hans

      Kommentar

      • mawoi
        Erfahrener Benutzer
        • 22.01.2014
        • 3968

        #4
        Hallo,
        ein Anfang:

        Im Nahmen des Ewigen und Allmächtigen Gottes sey Jeder
        männiglichen wehme es zu wißen nötig, durch dieses offene Instrument Kundt
        und offenbahr, daß im Jahr als mann nach der Heylwertigen geburth und
        Menschwerdung Unseres Einigen Erlösers und Seeligmachers Jesu Chri-
        sti schrieb und zehlete Ein tausend Sechshundert fünf und achtzig, in der
        achten Römer Zinszahl zu Latein Indictio genant (Bedeutung?)
        , Bey Hersch Und Regie-
        rung des allerdurchlauchtigsten GroßMächtigsten und un über windlichsten
        Fürstens und Herrens Herrn Leopoldi des Ersten dieses Nahmens er-
        wählten Römischen Kaysers, Zu allen Zeiten Mehrer des Reichs in Germa-
        nien, Zu Hungarn, Böhmen, Dalmatin Croatin und Schlawonien Kö-
        nigs, Ertz Hertzogs Zu Österreich, Hertzogs Zu Burgundin, Zu Braband
        Zu Stayr, Cärnten, Craiin, Luxemburgh, Würtemberg, Ober- und Nieder-
        Schlesien, Fürsten zu Schwaben, Marggrafen des Heyl. Röm. Reichs Zu
        Burgau, Mähren, Ober und Nieder Lausnitz, Gefürsteten Grafen Zu
        Habsburg, Tyrol Zu Pfyrdt, ??burg und Görtz, Landgrafen in El-
        saß, Herren auf dem Windischen Margk zu Portenau und Salins, Un-
        sers allergnädigsten Kaysers und Herrn. Ihrer Kayserl.[ichen] May[estät] Re
        gierung und Reiche, des Römisch?? In Sieben und Zwantzigstes des Hunga-
        rischen im Neun und Zwantzigsten und des Böhmischen im 28. ? Jahre, din-
        stags der 12. May (st: vet) frühmorgens zwischen 6 und 7 uhre der
        Erbare und Ehren geachte Jungegeselle nahmens Andreas Stich-
        ling
        alhier Zu Erffurth mich anders benanter kayserl.[icher] offenbaren
        und geschworen Notarium gantz eiligst zu sich in seine Behausung
        in der augßgaß berufen laßen, und als ich daselbst erschienen, und
        Ihn in der Schlafkammer über der Haußthür gegen die Regler Kirche
        (verstehe ich das recht, daß sein Zimmer ein Fenster in Richtung zur Reglerkirche hatte?) ?????

        außsehend in Einem Bette sehr schwachen Leibes, iedoch aber bey guten
        Verstande angetroffen, Er mir die Hand geboten, und alsobald die
        Ursach, warumb er mich zu Ihm zu kommen ersuchet, angezeiget
        und in gegenwarth derer zu ende eigenhändig unterschriebener
        Herren Zeugen mit deutlichen und gantz Vernehmlichen Worten mir
        zu verstehen gegeben, welcher Gestalt Er wegen seines wenigen Nach-
        laßes |: Weilen Er fühlte das Er des Lagers allen ansehen nach
        schwerlich aufkommen, sondern Vielmehr jedoch nach Gottes Gnädig
        willen die welt gesegnen würde : | eine Disposition und letzten willen


        ----------------------------------------------------------------------

        durch mich schriftlich aufsetzen laßen wollte: Und damit nach seinem
        Gott gebe Seel:[igen] tödtlichen Hintritt zwischen seinen leiblichen Geschwistern
        und seiner mit ihm Ehelich verlobten Jungfer Marthen Sybillen Hen-
        nin nicht etwa Zank, Streit oder Wiederwertigkeit sich erheben oder
        entstehen möchte; so bat er mich anders benahmbten Kayserl. offenbah-
        ren und geschwornen Notarium hiermit nochmahlen, diesen seinen letzten
        willen und Testament in gegenwart derer zu endes unterschriebenen
        Sieben H. Zeugen von Ihm an Zuhören zu protocolliren und in dieses Instru-
        mentum Avthenticum Zu Verfaßen und zu bringen. Ordnete und
        wollte demnach der Testator daß solche Disposition wie dieselbe
        deutlich und mit warhaften gemüthsmeinung von Ihm vorgebracht
        worden in der besten und beständigsten Form, wie die zu recht am kräf-
        tigsten geschehen kann und mag, gültig seyn und verbleiben möge;
        zuförderst aber will Er seine Seele Christo Jesu alß seinem Erlöser
        zu huldreichster aufnehmung, den Leib aber wenn derselbe durch
        deren abscheidung nach Gottes willen verblichen, der Erde biß zu
        fröhlicher auferstehung am großen gerichtstage des theuren
        Richters Christi Jesu zur ruhe befohlen, hierneben aber seine
        leiblichen zwey geschwistern nahmens Frau Barbara Sybilla
        Cölerin, Hans Tobias Stichlingen und obgenante seine Ehe-
        lich verlobte Jungfer Martha Sybilla Hennin
        Zu seinen ge-
        wißen und ungezweifelten Erben seiner gantzen Verlassenschaft
        so wohl bewegl. als unbeweglich nichts davon ausgeschloßen
        waß Er Testator durch seinen Todtenmund verledigen
        dergestalt instituirt und eingesetzethabe, daß Sie, benante
        drey Erben, nach seinem Tode, seine gemachten Schulden vondenen
        früchten, welche Sie diß Jahrauf seinem im Daberstischen? Felde
        liegendenEigenthümlichen Sechs akern arthlande ein zu erndten
        haben, so Gott vor Hagel,TürrungUnd große wasserfluthen
        gnädiglich behüten wolle: | bezahlen, und hernach alle dreyn

        in seinen übrigen Nachlaß so wohl beweg. alß unbewegliche
        Güter nicht davon außgeschloßen, durch unpartheische Verlosung in

        VG
        mawoi

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #5
          ...

          drey gleiche Theile unter sich vertheilen sollen; welches wie es des Testatoris
          wohlgemeinter letzter wille und Verordnung ist, also Verlanget Er daß
          sofort demselben treulich nachgelebet werde, will demnach seine liebe
          Obrigkeit gantz demütig gebeten haben, daß Sie über solchen seinen letzten
          willen und Verordnung, oder wie es sonsten zu recht am beständigsten
          genannt werden oder gelten sollte festiglich halten, und seine einge-
          setzten drey Erben hierbey schützen; Solte auch an der Formalität
          eines Testaments hierbey sich einiger Mangel ereignen, wie nicht
          verhoffen Will, so soll doch solches als im Codicill und übergabe
          auf den Todt gerichtet, gültig und beständig seyn. Dieses alles
          ist geschehen im Jahr Indiction Kayserl. Regierung, Monath, Tage,
          Zeit, Stadt, orth und Stelle wie eingangs dieses Instruments
          gemeldet worden, in gegenwarth derer hier zu sonderlicher
          bethener Sieben Herren Zeugen welche sich eigenhändig un-
          terschrieben haben als


          Balthasar Christoph Steger ut testis rogat?s

          Jeremias Kalmborg es testis rogatis

          Hieronymus Wendel als ein Zeuge


          VG
          mawoi

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 3968

            #6
            ...
            Hans ????? als ein Zeuge
            Georg Mönch als ein Zeuge
            Johann ????? ???? hofman als Zeuge

            Nicolaus Lambrich bat mich den Notarium seinen Nahmen hieher zu setzen
            Und weil sichJohann Lorenz Steger aus Römischer Kayserl. Macht, freyheit
            und gewalt offenbahrer und geschworener Notari vom Vorgeschriebenen
            Testatore Andreas Stichlingen nicht allein zu concipirung gegen
            wärtiger Verordnung und letzten Willens bey seiner guten gesunden Ver-
            nunft und Verstande gebührend requirirt worden, sondern auch derselbe
            den Inhalt so Ich Ihm deutlich vorgelesen allerdings beliebet und mir
            ernster Meinung nochmahls bestätiget, auch darbey mich ferner Bitt-
            lich vermacht, daß ich daßelbe in gegenwärtige Formam Instrumenti (?)

            Authenticam redigiret, umbgeschrieben und auf diesen bogen ad mundum gebracht


            --------------------------------------------------------------------------

            So haben nach diesem solchTestament auf ofterwehnten(?) Testatoris Bitte
            zu mehrer Beglaubigung vor denen Zeugen zu einer Zeit continuo ???????
            alio extraneo interveniente Actu eigenhändig unterschrieben, und wel-
            cheunter Ihnen Pettschaftenführen, besiegeln lassen ; darauf ich meines
            Tauf und Zunahmens Subscription beygefüget und daß mir conferir-
            te Notariat Signet wissentlich vorgedrucket???????????????????????????????????????????????



            VG
            mawoi
            ??????????????????????????????????? per Testatorem


            Johann Lorenz Steger
            Notarius Casare Publicus

            Kommentar

            • Rolf Stichling
              Erfahrener Benutzer
              • 21.06.2011
              • 791

              #7
              Wo er wohl gewohnt hat?

              Guten Abend mawoi,

              danke für Deine Mühe! Du bist immer dabei, wenn jemand Hilfe braucht! Danke.

              Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
              Hallo,
              ein Anfang:

              und geschworen Notarium gantz eiligst zu sich in seine Behausung
              in der augßgaß berufen laßen, und als ich daselbst erschienen, und
              Ihn in der Schlafkammer über der Haußthür gegen die
              Regler Kirche
              (verstehe ich das recht, daß sein Zimmer ein Fenster in Richtung zur Reglerkirche hatte?) ?????

              Ob die Augustinerstraße gemeint sein könnte?



              Was meint Ihr?
              Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.

              Rolf Stichling

              PS. Ich suche die Herkunft von

              Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
              In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
              1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

              Kommentar

              • rocco
                Erfahrener Benutzer
                • 21.12.2009
                • 734

                #8
                Hallo Rolf,

                wie wäre es mit der Angergasse oder einfach nur der Anger:



                VG

                Rocco
                Zuletzt geändert von rocco; 15.02.2016, 22:40.
                "Wish I didn't have to see now what back then I didn't see" Tobias Sammet (Avantasia)

                Kommentar

                • Rolf Stichling
                  Erfahrener Benutzer
                  • 21.06.2011
                  • 791

                  #9
                  Zur Straße, in der der Testator wohnte ...

                  Zitat von rocco Beitrag anzeigen
                  wie wäre es mit der Angergasse oder einfach nur der Anger:
                  Rocco
                  Hallo Rocco,

                  ich danke für das Mitdenken und den Vorschlag.
                  Zunächst hatte ich im Text auch "Ang" gelesen, aber mawoi hat die Textstelle als "Aug" entziffert.
                  Der Anger erschien mir zu groß für eine Bezeichnung als Gasse. Insofern suchte ich nach einer Straße, die vielleicht nach Ansgar oder so ähnlich benannt worden wäre, fand aber keine.
                  Inzwischen habe ich die Frage nach der Straße durch einen Quervergleich mit anderen Unterlagen gelöst:
                  Im Band 37 der Stiftung Stoye sind die Bürgerrechtsverleihungen in Erfurt seit 1670 zusammengestellt. Und da fand ich auf Seite 77

                  964. Stichling, Andreas, Metzger, hier gebürtig, wohnt in der Augustgasse (AUG. IN.);
                  Datum der Bürgerrechtsverleihung 8. 5. 1685

                  Wenn er im Juli 1685 gestorben ist, dann hat er sein Bürgerrecht nicht lange genießen können. Im Testament vom Ende Mai 1685 erwähnt er seine Verlobte. Die Verleihung des Bürgerrechts paßt mit der Absicht sich zu verehelichen zusammen.

                  So mein Gedankengang verbindet die einzelnen Bausteine.
                  Der 1685 sterbende Andreas Stichling erwähnt im Testament seinen Bruder Hans Tobias Stichling.
                  1688 tritt ein Hans Tobias Stichling beim Gürtlermeister Hucke in Erfurt die Lehre als Gürtler an. Dieser Tobias Stichling müßte also so um 1674 geboren worden sein.
                  1697 erhält ein Tobias Stichling in Weimar das Bürgerrecht und wird dort als Gürtler aus Erfurt bezeichnet. In seinem Traueintrag wird er aber als Joh. Tobias Stichling bezeichnet. Dieses Johann paßt zu der Bezeichnung als Hans Tobias in Erfurt.

                  In den Kirchenbüchern der Thomasgemeinde findet sich im Jahr 1660 die Trauung eines Tobias Stichling mit folgenden Angaben:

                  "Tobias Stichling adolescens. et virgo Anna Regina Apfelstedt
                  D. 11. Novemb"

                  Dieser Tobias Stichling läßt am 25. November 1661 seinen ersten Sohn taufen. Die Eintragung im Kirchenbuch hierüber lautet:

                  "Tobias Stichlingen einen sohn getaufft der Gevatter war Andreas Stützel

                  den 25 Novemb,"

                  Ich gehe mal davon aus, daß dieser 1661 geborene Sohn der Andreas Stichling war, der das Testament geschrieben hat.
                  Dann wäre "mein" Tobias, der sich später in Weimar angesiedelt hat, auch ein Sohn des Tobias Stichling, der 1660 in Erfurt Anna Regina Apfelstedt geheiratet hat.

                  Und dann habe ich jetzt nach 28 Jahren der Suche eine neue Spur ....



                  ... oder zumindest eine weitere Bestätigung für eine Spur, deren Witterung mir schon länger in der Nase lag, die ich aber lange für zu unsicher hielt.

                  Ich glaube, ich kann die Fußzeile bei meinen Beiträgen bald löschen!
                  Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.

                  Rolf Stichling

                  PS. Ich suche die Herkunft von

                  Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
                  In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
                  1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

                  Kommentar

                  • Wanderer40
                    Erfahrener Benutzer
                    • 06.04.2014
                    • 881

                    #10
                    Hallo,

                    Ich mache bei der Baustelle von mawoi weiter:

                    Ich lese:

                    Seite 1 links:

                    No. 4. H.H.H.H.H
                    Testament und letzter Wille
                    Andreas Stichlings in der

                    Augsgaßen.
                    Dieses Testament hat heüt acto der Notarius
                    Joh: Laurentius Steger im sitzendem Rahte
                    überreichet und Ad Reposituram Zu legen ge-
                    bethen und erhalten. Sign: Erffurth, den 30/20ten
                    May ao:1685.
                    Publicatum Erffurth, den 14ten July ao 1685
                    in beyseyn der Interessirten dreyen Erben.


                    Seite 1 rechts:

                    Im Nahmen des Ewigen und Allmächtigen Gottes sey Jeder
                    männiglichen, wehme es Zu wißen nötig, durch dieses offene Instrument Kundt-
                    und offenbahr, daß im Jahr alß mann nach der Heylwertigen geburth und
                    Menschwerdung Unsers Einigen Erlösers und Seeligmachers Jesu Chri-
                    sti schrieb und zehlete Ein tausend Sechs hundert fünf und achtzig, in der
                    achten Römer Zinßzahl Zu Latein Indictio genant, bey hersch und Regie-
                    rung des allerdurchlauchtigsten GroßMächtigsten und unüberwindlichsten
                    Fürstens und Herrens, Herrn Leopoldi des Ersten dieses Nahmens er-
                    wehlten Römischen Kaysers, Zu allen Zeiten Mehrern des Reichs in Germa-
                    nien, Zu Hungarn, Böhmen, Dalmatien Croatien, und Schlawonien Kö-
                    nigs, Ertz Hertzogs Zu Österreich, Hertzogs Zu Burgundien, Zu Braband
                    Zu Stayr, Cärnten, Crayn, Luxemburgk, Würtemberg, Ober- und Nieder-
                    Schleßien, Fürsten Zu Schwaben, Marggrafen des Heyl. Röm. Reichs Zu
                    Burgau, Mähren, Ober und Nieder Laußnitz, Gefürstetem Grafen Zu
                    Habspurgk, Tyrol Zu Pfyrdt, burg und Görtz, Landgrafen in El-
                    saß, Herren auf dem Windischen Margk Zu Portenau und Salins, Un-
                    sers allergnädigsten Kaysers und Herrn Ihrer Kayserl. May. p. Re-
                    gierung und Reiche, des Römischen im Sieben und Zwantzigsten des Huga-
                    rischen im Neün und Zwantzigsten und des Böhmischen im 28sten Jahre, din-
                    stags der 12 Maii st: vet: frühmorgens Zwischen 6 und 7 uhren der
                    Erbare und Ehrengeachte Jungegeselle nahmens Andreas Stich-
                    ling alhier Zu Erffurth mich endes benanten kayserl. offenbahrer
                    und geschwornen Notarium gantz eiligst Zu sich in seine behausung
                    in der augßgaß beruffen laßen, und alß ich daselbst erschienen, und
                    Ihn in der Schlafkammer uber der Haußthür gegen die Regler Kirch
                    außsehend in Einem bette sehr schwachen Leibes, iedoch aber bey guten
                    Verstande angetroffen, Er mir die Hand geboten, und alsobald die
                    Ursach, warumb er mich Zu Ihm Zu kommen ersuchet, angezeiget
                    und in gegenwarth derer Zu ende eigenhändig unterschriebener
                    Herren Zeugen mit deutlichen und gantz Vernehmlichen Worten mir
                    Zu verstehen gegeben, Welcher gestalt Er wegen seines wenigen Nach-
                    laßes /: weilen Er fühlete das Er des lagers allen ansehen nach
                    schwerlich aufkommen, sondern Vielmehr, iedoch nach Gottes Gnädigen
                    willen die welt gesegnen würde :/ eine Disposition und letzten willen

                    Kommentar

                    • Wanderer40
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.04.2014
                      • 881

                      #11
                      Seite 2 links:

                      Durch mich schriftlich aufsetzen laßen wolte: Und damit nach seinem
                      Gott gebe Seel: tödtlichen Hintritt Zwischen seinen leiblichen Geschwistern
                      und seiner mit ihm Ehelich verlobten Jungfer Marthen Sybillen Hen-
                      nin nicht etwa Zank, Streit, oder Wiederwertigkeit sich erheben oder
                      entspinnen möchte; so bat er mich endes benahmbten Kayserl. offenbah-
                      ren und geschwornen Notarium hiermit nochmahlen, diesen seinen letzten
                      willen und Testament in gegenwart derer Zu endes unterschriebener
                      Sieben Hl. Zeugen von Ihm anZuhören zu protocolliren und in dieses Instru-
                      mentum Authenticum Zu Verfaßen und Zu bringen. Ordnete und
                      wolte demnach der Testator daß solche Disposition, wie dieselbe
                      deütlich und mit warhafter gemüthsmeinung Von Ihm vorgebracht
                      worden in der besten und beständigsten Form, wie die Zu recht am kräf-
                      tigsten geschehen kan und mag, gültig seyn und verbleiben möge;
                      Zuförderst aber will Er seine Seele Christo Jesu alß seinem Erlöser
                      Zu huldreichster aufnehmung, den Leib aber wenn derselbe durch
                      deren abscheidung nach Gottes willen Verblichen, der Erden biß Zu
                      frölicher auferstehung am großen gerichtstage des theüren
                      Richters Christi Jesu Zur ruhe befohlen, hierneben aber seine
                      leiblichen Zwey geschwistere nahmens Frau Barbara Sybilla
                      Cölerin, Hans Tobias Stichlingen und obgenante seine Ehe-
                      lich Verlobte Jungfer Martha Sybilla Hennin Zu seinen ge-
                      wißen und ungezweifelten Erben seiner gantzen Verlaßenschafft
                      so wohl bewegl. alß unbeweglich nichts davon außgeschloßen
                      waß Er Testator durch seinen Todten mund verledigen wird,
                      dergestalt instituiret und eingesetzet haben, daß Sie, benante
                      drey Erben, nach seinem Tode, seine gemachten Schulden von denen
                      früchten :/ welche Sie diß Jahr auf seinem im Daberstatischen Felde
                      liegenden Eigenthümlichen Sechs akern arthlande ein Zu erndten
                      haben, so Gott vor Hagel, Türrung und großen waßerfluthen
                      gnädiglich behüten wolle :/ bezahlen, und hernach alle dreye
                      in seinen übrigen Nachlaß so wohl beweg. alß unbewegliche
                      Güter nicht davon außgeschloßen, durch unpartheische Verlosung in

                      Seite 2 rechts:

                      drey gleiche theile unter sich vertheilen sollen; Welches wie es des Testatoris
                      wohlgemeinter letzter wille und Verordnung ist, also verlanget Er daß
                      sofort dem selben treülich nachgelebet werde, will demnach seine liebe
                      Obrigkeit gantz demütig gebeten haben, daß Sie über solchen seinen letzten
                      willen und Verordnung, oder wie es sonsten Zu recht am beständigsten
                      genennet werden oder gelten solte festiglich halten, und seine einge-
                      setzten drey Erben hierbey schützen; Solte auch an der Formalität
                      eines Testaments hierbey sich einiger Mangel ereignen, wie nicht
                      verhoffen will, so soll doch solches alß ein Codicill und übergabe
                      auf den todt gerichtet, gültig und beständig seyn. Dieses alles
                      ist geschehen im Jahr Indiction Kayserl. Regierung, Monath, Tage,
                      Zeit, Stadt, orth und Stelle wie eingangs dieses Instruments
                      gemeldet worden, in gegenwarth derer hier Zu sonderlicher
                      bethener Sieben Herrn Zeugen welche sich eigenhändig un-
                      terschrieben haben alß

                      Balthasar Christoph Steger

                      ut testis rogatus
                      Jeremias Kalmberg P(?)
                      Cop.
                      et testis rogatis
                      Hieronymus Wendel

                      als ein Zeige
                      Hans Fröbel als ein Zeüge
                      Georg Mönch als ein Zeüge
                      Johanes Casbarus (?) hoffman alls Zeige
                      Nicolaus Lembrich bat mich den No-

                      tarium seinen Nahmen hieher Zu setzen
                      Und weil Ich Johann Lorenz Steger auß Römischer Kayserl. Macht, freyheit
                      und gewalt offenbahrer und geschworener Notarius vom Vorgeschriebenen
                      Testatore Andreas Stichlingen nicht allein Zu concipirung gegen-
                      wärtiger Verordnung und letzten willens bey seiner guten gesunden Ver-
                      nunfft und Verstande gebührend requiriret worden, sondern auch derselbe
                      den Innhalt so Ich Ihm deütlich vorgelesen allerdinges beliebet und mit
                      ernster meinung nochmahls bestätiget, auch darbey mich ferner bitt-
                      lichen vermacht, daß ich daßelbe in gegenwärtige Formam Instrumenti
                      Authenticam redigiret, umbgeschrieben und auf diesen bogen ad mundum gebracht

                      Kommentar

                      • Wanderer40
                        Erfahrener Benutzer
                        • 06.04.2014
                        • 881

                        #12
                        Seite 3:

                        so habe nach diesem Solch Testament auf ofterwehnten Testatoris bitte
                        Zu mehrer beglaubigung vor denen Zeügen zu einer Zeit continuo et nullo
                        alio extraneo interveniente Actu eigenhändig unterschrieben, und wel-
                        che unter Ihnen Pettschafte führen, besiegeln laßen ; darauf ich meines
                        tauf und Zunahmens Subscription beygefüget und daß mir conferir-
                        te Notariat Signet wissentlich vorgedruket ad hoc omnia et singu-

                        la specialiter ac legitime per testatorem vocatus rogatus requisitus

                        Johann Lorenz Steger
                        Notarius Caesareus Publicus





                        LG
                        Wanderer40

                        Kommentar

                        • Rolf Stichling
                          Erfahrener Benutzer
                          • 21.06.2011
                          • 791

                          #13
                          Ich danke Euch!

                          Hallo Wanderer,

                          ich danke Dir und mawoi für Eure Hilfe!

                          Dies war ein wirklich wichtiges Dokument für meine Forschungen, da kann ich Euch nur dankbar sein, daß Ihr mir dabei so geholfen habt.
                          Ich bin mir schon bewußt, daß es eine abschreckende Länge hat und daß manche Passagen eher für das "Erfühlen" in den Zeitgeist denn für die Klärung der eigentlichen Abstammungsfrage von Bedeutung sind.
                          Dennoch übernehme ich so ein Dokument natürlich ungern mit unvollständiger Transkription in die Chronik.




                          So langsam bin ich soweit, daß ich an einem Punkt, den ich jahrzehntelang für einen toten Punkt hielt, nun doch weiter komme - und damit in die vielen Erfurter Kirchenbücher eintauchen kann.
                          Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Suche nach den Ahnen.

                          Rolf Stichling

                          PS. Ich suche die Herkunft von

                          Tobias Stichling. Er erhielt als Gürtlermeister 1697 in Weimar das Bürgerrecht und stammt dem Bürgerbuch nach aus Erfurt.
                          In Erfurt gibt es aber so viele Stichlinge! Von welchem Zweig der Stichlinge in Erfurt mag mein Tobias abstammen?
                          1688 hat er seine Lehre als Gürtler in Erfurt beim Gürtlermeister Hucke begonnen. Jetzt suche ich die Eltern von Tobias.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X