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  #21  
Alt 24.02.2018, 12:45
Ilja_CH Ilja_CH ist offline
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Kann ein Sohn als direkter Nachfahre die Geburtsurkunde seines noch lebenden Vaters bestellen auch wenn die Schutzfrist (110 Jahre) noch gilt? Und muss er dies begründen?
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  #22  
Alt 24.02.2018, 14:32
Benutzerbild von Xtine
Xtine Xtine ist offline weiblich
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Ort: z' Minga [Mail: chatty1@gmx.de]
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Hallo Ilja,

Auszug aus Wikipedia:
Zitat:
Man kann sich jederzeit eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ausstellen lassen, wenn man zum berechtigten Personenkreis gehört.
Zitat:
Berechtigte Personen sind natürlich die Person, die der Registereintrag betrifft sowie Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern). Weitere berechtigte Personen regelt das Personenstandsgesetz.
__________________
Viele Grüße .................................. .
Christine
.. .............
Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
(Konfuzius)

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  #23  
Alt 08.10.2021, 15:37
Daniel86 Daniel86 ist offline männlich
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Hallo in der Runde,

das Thema ist für mich gerade aktuell: Ich habe versucht, die Kopie einer Geburtsurkunde von 1936 zu bestellen. Das Kind starb nach 36 Stunden und hat nicht mal einen Vornamen erhalten, der Vater starb 1966, die Mutter allerdings erst 1993. Sie ist aber meine Urgroßmutter. Würde das in diesem Fall die 30-Jahres-Frist aushebeln, weil gerade Linie?

Dies ist mein erster Kontakt mit einem Standesamt in Sachen Familienforschung. Bin mal gespannt, ob es klappt. Die Mitarbeiterin am Telefon meinte zumindest, ich könne nur Urkunden für die gerade Linie bekommen und wusste auch nicht so recht damit anzufangen, dass ich eine Kopie des Originaleintrags will und keine neu ausgestellte Urkunde. Aber sie hat meinen Vorschlag angenommen, den Sachverhalt nochmal per Mail zu schildern, damit sie die Chefin fragen kann. Daumen drücken...
__________________
Namensliste meiner Vorfahren in Niedersachsen, Hessen, Thüringen und Sachsen
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  #24  
Alt 08.10.2021, 15:40
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Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Was sollte im Geburtseintrag stehen,
was nicht auch im Sterbeeintrag nicht steht? Außer der Geburtsstunde und dem Namen des Anzeigenden?

Für die Sterbeurkunde ist die Frist ja bereits eindeutig abgelaufen.
__________________
Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
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Und zum Schluss:
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  #25  
Alt 08.10.2021, 15:48
Daniel86 Daniel86 ist offline männlich
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Genau, die Sterbeurkunde habe ich schon im Stadtarchiv fotografiert. Dort werden die Namen der Eltern aber leider nicht genannt.
Das hätte ich oben noch dazu schreiben müssen. Es kommen zwei Ehepaare als Eltern in Frage. Das andere Ehepaar ist bereits 1973/1989 verstorben. Also nur mit der Geburtsurkunde kann ich eindeutig klären, wer die Eltern sind.
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Geändert von Daniel86 (08.10.2021 um 15:51 Uhr)
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  #26  
Alt 08.10.2021, 15:55
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Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Stimmt, von 1920 bis 1938 stehen die Eltern nicht dabei.
Bliebe noch das Friedhofsbuch. Aber ob da die Eltern dabeistehen?
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  #27  
Alt 08.10.2021, 16:03
Daniel86 Daniel86 ist offline männlich
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Interessant, wo liegt denn sowas? Nachfragen kann ja nicht schaden.
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  #28  
Alt 08.10.2021, 16:06
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Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Bei der Stadtverwaltung.
Wenn die Stadt groß ist: Bei der Friedhofsverwaltung.


Ich hatte vor 35 Jahren mal einige Wochen lang ein Original für die Jahre 188x-196x bei mir zuhause. Heute freilich undenkbar.
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  #29  
Alt 08.10.2021, 16:13
Basil Basil ist offline männlich
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Hallo Daniel,

in der Sache wäre ich bei dir, befürchtete aber, dass Standesbeamte unterschiedlich entscheiden könnten, da möglicherweise keine klare Regelung besteht. Versuch es einfach und schick die Mail mit Scans der relevanten Dokumente. Vielleicht hat die Chefin mehr Erfahrung mit den Anliegen von Familienforschern und trifft eine für dich positive Entscheidung. Und wenn nicht, dann in zwei Jahren, wenn die 30 Jahre seit Tod der Mutter um sind, nochmal versuchen. Dann wird der Fall ja klarer sein.

Grüße
Basil
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Zimmer: Oberlausitz und Dresden; Stephanus: Zittau, Altenburg und Ronneburg
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  #30  
Alt 08.10.2021, 16:25
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Horst von Linie 1 Horst von Linie 1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Basil Beitrag anzeigen
wenn die 30 Jahre seit Tod der Mutter um sind,

Guten Tag, falls es Ehepaar 2 ist.
Bei Ehepaar 1 wären die Schutzfristen bereits abgelaufen.
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