Per Matrimonium subsequens legitimatus vor der Ehe?

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  • Coralie
    Neuer Benutzer
    • 12.05.2021
    • 3

    Per Matrimonium subsequens legitimatus vor der Ehe?

    Servus miteinander,

    bei mir herrscht leider gerade absolute Verwirrung bezüglich ein paar anfangs als unehelich geführter Kinder einer meiner Vorfahren...

    Martin Stromer ist am 30. August 1863 als Sohn der Maria Stromer (eigentlich ja Strommer, aber kurz vor meiner Oma ist das zweite M in der Schreibweise verloren gegangen) geboren.
    https://data.matricula-online.eu/de/...ott/4-H/?pg=13 (vorletzter Eintrag #13)

    Immerhin weiß ich, dass "per matrimonium subsequens legitimatus" bedeutet, dass das Kind aufgrund der Ehe legitimiert worden ist.

    Jetzt steht dahinter aber einmal ein Kauferwelsch, das ich nicht entziffern kann und das Datum 2. Januar 1864.
    Also "per matrimonium subsequens legitimus ... 2. Januar 1864" interpretiere ich als: "Martin wurde am 2. Januar 1864 aufgrund Heirat der Maria Stromer und des Johann Keller legitimiert".
    Geheiratet haben die beiden aber erst 1867. (https://data.matricula-online.eu/de/...ott/4-H/?pg=51 2. Zeile)

    Ähnliches ist bei einem weiteren Kind zu lesen.
    Joseph - geboren 27. März 1865, Legitimation am 17. Juni 1863
    https://data.matricula-online.eu/de/...ott/4-H/?pg=16 (vorletzter Eintrag #3)

    Der kurz nach der Geburt verstorbene Jakobus/Jacob hat bei den Spalten zum Vater lediglich Striche stehen.
    https://data.matricula-online.eu/de/...ott/4-H/?pg=11 (Eintrag #7, 4. Zeile von unten)


    Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
    • Wie kann man "aufgrund einer Eheschließung" ein Kind legitimieren, wenn laut der Datumsangabe die Hochzeit noch Jahre in der Zukunft liegt?
    • Wieso sind bei den Einträgen der legitimierten Kinder Martin und Joseph keine Striche wie beim verstorbenen und somit nicht legitimierten Jacob zu erkennen? Hätte der Pfarrer nicht zum Zeitpunkt der Geburt beim Vater Striche eintragen müssen und zum Zeitpunkt der Legitimation die Daten nachtragen/darüberschreiben?
    • (hat aber nichts mit dem Titel zu tun) Ist der angegebene Wohnort Ludenhausen von Johann Keller der zum Zeitpunkt der jeweiligen Geburt oder der Eintragung? Bei den späteren ehelichen Kindern steht dort immer Rott analog Maria Stromers Wohnort
    • Übersehe ich hier etwas absolut offensichtliches??
  • Svenja
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2007
    • 4353

    #2
    Hallo

    "per matrimonium subsequens legitimus ... 2. Januar 1864"
    Also "per matrimonium subsequens legitimus" lese ich dort nicht, sondern "legitimiert nach gerichtlichem Entscheid vom 2. Januar 1864".

    Gruss
    Svenja
    Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
    https://iten-genealogie.jimdofree.com/

    Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

    Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

    Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

    Kommentar

    • Coralie
      Neuer Benutzer
      • 12.05.2021
      • 3

      #3
      Hallo Svenja,

      das ergibt ja so viel Sinn

      Aber gerade bei Josephs Geburtseintrag lese ich am Anfang immer noch "per matrim. subs. legitim." Das was ich als "matrim." entziffer muss dann aber ja etwas anderes bedeuten?

      Gruß
      Coralie

      Kommentar

      • AKocur
        Erfahrener Benutzer
        • 28.05.2017
        • 1371

        #4
        Hallo,

        ich lese da erst etwas lateinisches mit vielen Abkürzungen, das durchaus "per matrimonium subsequens legitimus" heißen könnte und dann danach "nach gerichtl Certificat ? vom". Es sieht mir auch sehr nach zwei verschiedenen Handschriften aus.

        Ich könnte mir vorstellen, dass es erst eine Vaterschaftsanerkennung vor Gericht gab, die im KB eingetragen wurde, danach dann die Eheschließung der Eltern, wonach die Legitimierung nachgetragen wurde. Das würde auch erklären, warum der lateinische Teil so gequetscht wirkt.

        Bei dem bereits verstorbenen Kind passierte, da das Kind nunmal schon tot war, weder eine Vaterschaftsanerkennung noch gab es einen Grund hier die Legitimisierung nachzutragen, also gibt es keinen der Nachträge.

        Was die Striche angeht, da scheint der Pfarrer kein Muster gehabt haben. Vielleicht hat er da keine Striche gemacht, wo er wusste, mit wem die Kindsmutter zusammen war, und er erwartete, dort den Vater irgendwann nachtragen zu müssen.

        LG,
        Antje

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        • Coralie
          Neuer Benutzer
          • 12.05.2021
          • 3

          #5
          Auch dir vielen Dank, Antje.

          Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
          Ich könnte mir vorstellen, dass es erst eine Vaterschaftsanerkennung vor Gericht gab, die im KB eingetragen wurde, danach dann die Eheschließung der Eltern, wonach die Legitimierung nachgetragen wurde. Das würde auch erklären, warum der lateinische Teil so gequetscht wirkt.
          Habe noch die Geburt einer Tochter (https://data.matricula-online.eu/de/...ott/4-H/?pg=20 #20, vorletzter Eintrag) und dort sieht man durch den leichten Versatz bzw. durch den Nachtrag in zwei Zeilen, dass das wahrscheinlich zu zwei Zeitpunkten geschehen sein muss.

          Gruß
          Coralie

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