"Eheschließung auf Grund beigebrachter standesamtlicher Ermächtigung"

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  • Robin2002
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2019
    • 869

    "Eheschließung auf Grund beigebrachter standesamtlicher Ermächtigung"

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1935
    Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Heringsdorf, Ostholstein
    Konfession der gesuchten Person(en): ev.
    Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): vorhanden
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive): vorhanden


    Guten Abend zusammen,

    in einem Ehebuch aus 1935 habe ich einen Eintrag gefunden, der mich sehr verwundert und ich ihn vorher noch nie gesehen habe bei vergleichbaren Fällen:

    -Die kirchliche Trauung geschah am 21.09.1935 in Heringsdorf
    -Der standesamtliche Eintrag geschah ebenfalls in Heringsdorf am 21.09.1935
    => Der Vermerk auf der Urkunde besagt:

    "Die vorbezeichnete Eheschließung hat auf Grund der beigebrachten standesamtlichen Ermächtigung des Standesamtes Gleschendorf vom 16. September 1935 stattgefunden".

    Nun frage ich mich:
    Wie in alles in der Welt konnte eine Ehe, die wohl in Gleschendorf bei Lübeck stattgefunden hat, in Heringsdorf (ca. 50 Kilometer Entfernung), in Gleschendorf beurkundet werden? Zudem lebte das Ehepaar weder in Gleschendorf, noch in Heringsdorf, noch in der Nähe einer der beiden Orte.

    Ich bin mit dem Fall nicht verwandt, jedoch wundert mich die Beurkundung und wollte mich erkundigen, ob ihr ähnliche Erfahrungen bei Recherchen gemacht hat und allgemein, was das auf sich hat?

    Liebe Grüße und schönen Abend,
    Robin
  • Davido
    Erfahrener Benutzer
    • 31.12.2015
    • 344

    #2
    Zitat von Robin2002 Beitrag anzeigen
    => Der Vermerk auf der Urkunde besagt:

    "Die vorbezeichnete Eheschließung hat auf Grund der beigebrachten standesamtlichen Ermächtigung des Standesamtes Gleschendorf vom 16. September 1935 stattgefunden".

    Nun frage ich mich:
    Wie in alles in der Welt konnte eine Ehe, die wohl in Gleschendorf bei Lübeck stattgefunden hat, in Heringsdorf (ca. 50 Kilometer Entfernung), in Gleschendorf beurkundet werden?
    Mir scheint ein Missverständnis vorzuliegen, die Ehe fand ja eben nicht in Gleschendorf statt, sondern in Heringsdorf. Die standesamtliche Ermächtigung dürfte aber darauf hinweisen, dass die Heirat ursprünglich in Gleschendorf stattfinden sollte (vermutlich wurden von dort aus die Aufgebote veranlasst und durch die standesamtliche Ermächtigung war es in Heringsdorf nicht erforderlich, den Aufgebotsprozess erneut durchzuführen).

    Und einen Bezug zu Gleschendorf wird es wohl gegeben haben; vielleicht war die Braut dort für einige Zeit wohnhaft.

    Davido
    Forschungsinteressen vor allem in Pommerellen (Kreise Schlochau, Konitz, Bütow), in Posen-Westpreußen (Kreise Czarnikau, Deutsch Krone) und in Berlin.

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