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#11
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Hallo,
in den bisherigen Infos sehe ich keinerlei Hinweis auf eine uneheliche Geburt, und diesem Satz "Er soll über Schweden zurück in seine Heimat geflohen sein, und meine Uroma blieb in Deutschland und war dann mit meinem Opa schwanger" muss/kann man das auch nicht zwingend entnehmen. "Üblicherweise" hat man früher den Vater eines unehelichen Kindes eher verschwiegen, hier ist er bekannt, also gehe ich zumindest erstmal von einem ehelichen Kind aus. - Kann natürlich ein falscher Gedanke sein ... |
#12
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[Hallo Jürgen
ich weiß, dass meine Uroma in Wanderup bei Flensburg aufgewachsen ist. Mein Opa hat sie immer gefragt, wer sein Vater ist, aber sie wollte nie antworten...irgendwann hat sie ihm dann den Namen Wassili Former gegeben. Verheiratet waren sie nicht. |
#13
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Hallo Thorben,
Dann besorge dir falls nicht schon vorhanden erstmal noch den standesamtlichen Geburtseintrag Deines Opas. Wenn dort nur dessen Mutter genannt ist, und kein Vater, tja ... Wer weiß, wie Deine Urgroßmutter auf den Namen Wassili FORMER kam und ob der wirklich der Vater war. Wie gesagt, falls polizeiliche Melderegister aus Wanderup bei Flensburg noch archiviert sind, könnte man darin nach einem Wassili FORMER darin suchen lassen. Was soll ein mutmasslicher Russe aber in Wanderup bei Flensburg? 1918 endete der Wk I, vielleicht ein Kriegsgefangener oder Landarbeiter, wer weiß ... P.S. Falls dein Opa getauft wurde, könntest Du auch noch dessen Taufeintrag kontrollieren, ob der Pfarrer dort einen vermuteten Vater eintrug. Gruß Juergen Geändert von Juergen (13.06.2020 um 17:57 Uhr) |
#14
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Zitat:
ja, ich auch. Der Schwiegervater ist auch unehelich und von dessen Vater gibt es nur einen Namen... Gruß Astrid |
#15
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Hallo, Mädels!
Da singe ich mit - Wenn ich zu den mehr als zahlreichen Haasters-Kindern, die nachweislich unehelich sind, auch nur einen Hinweis auf einen Vater hätte, wäre ich mehr als glücklich. Im "Höchstfall" fünf uneheliche Kinder, da bleibt mir nur die Spucke weg, und ich mag gar nicht dran denken, dass sie alle verschiedene Väter haben/haben können. - Nein, keine der Mütter arbeitet als Dienstmagd dergl., sodass man an "herrschaftliche Väter" denken könnte. |
#16
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Da wird im Forum wahrscheinlich ein riesiger Chor draus. |
#17
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Meine Urur-Oma war als noch junge Kriegs-Wittwe In Posen Stadt, als Dienstmädchen und Köchin um 1868 tätig.
Dann gebar sie eine uneheliche Tochter, der Vater ist mir auch unbekannt. Da gibt es auch keine Erzählung drüber, wer das war. Wie war das denn damals, hatten die Mütter denn keine rechtlichen Ansprüche an den Erzeuger? Sie dürften ja meist schon gewußt haben, wer denn als Vater in Betracht kam. Verwandte hatte sie in dieser Stadt meines Wissens nach nicht, so brauchte sie das eigentlich vor Behörden nicht verheimlichen. Später hat sie als Kreigs-Witwe sogar "staatliche" Unterstützung bekommen, wegen ihrer Bedürftigkeit. Diese Akte habe ich sogar. Der unbekannte Vater ist darin nicht erwähnt worden. P.S. Allerdings konnte derjenige die Vaterschaft ja abstreiten, dann stand Aussage gegen Aussage. Wie dann damals den Nachweis erbringen. Schönen Sonntag Juergen Geändert von Juergen (14.06.2020 um 17:03 Uhr) |
#18
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Tja, Jürgen
ob man damals rechtliche Ansprüche hatte, kann ich nicht sagen, aber ... Wie Du schon sagst, wie den Nachweis erbringen? - Will man Alimente haben, muss man den Vater "packen" können; zumindest zur Zeit "meiner" vielen unehelichen Kinder war an einen Vaterschaftstest nicht im Traum zu denken. Ich will ja nichts "böswillig unterstellen", vielleicht hat es Väter gegeben, die zwar nicht rechtlich, aber doch freiwillig "aus der Tasche" gekommen sind? Mir ist es unerklärlich wie eine junge Frau (*1806), die selbst offenbar nicht gearbeitet hat (zumindest steht davon in den Einwohnerlisten nichts), fünf uneheliche Kinder durchbringen konnte. Diese Kinder sind zwischen 1829 und 1840 geboren; Mutter und Kinder haben bei der Großmutter gelebt, die 1829 schon Witwe war. Wie die alle finanziell über die Runden gekommen sind, ist mir ein Rätsel! |
#19
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Zitat:
ich habe wenigstens einen Zahlschein über Alimente von 1935 auf dem der Name "Otto Augusto" steht. Mehr nicht.... und das Gerücht, daß er aus Südamerika war. Blöderweise hat 1. nie jemand die Oma gefragt, wer sie geschwängert hat und 2. sind in HH im WK2 sowohl die Schiffahrtslisten (vllt. war er Matrose) als auch die Meldeunterlagen verbrannt. Blöd halt, daß sich außer mir niemand in den letzten 60 Jahren für nähere Infos interessiert hat. Gruß Astrid |
#20
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Off topic
Hab eben mal Tante Google befragt Vaterschaftstest – historisch betrachtet In traditionellen Gesellschaften wurde und wird die Feststellung der Vaterschaft von den versammelten Verwandten durchgeführt. Mit kritischem Blick wird das neugeborene Baby betrachtet und seine Körperteile den diversen Anverwandten väterlicher- und mütterlicherseits zugeordnet. Durch andauernde Fortschritte in der Wissenschaft kristallisierten sich nach und nach weitere, besser nachweisbare Methoden zur Feststellung der Vaterschaft heraus. Erste wissenschaftliche Tests fanden statt, nachdem der österreichische Arzt und Biologe Karl Landsteiner 1900 die AB0 Antigene und somit die Blutgruppen entdeckte. Durch Feststellung der Blutgruppen von Mutter, Vater und Kind wurden bestimmte mögliche Kombinationen festgestellt und andere ausgeschlossen. Diese Methode wies jedoch nur eine Sicherheit von ca. 30 % auf. Vaterschaftstests auf Grundlage der Blutgruppen wurden in Deutschland 1930 gerichtlich zugelassen. Ab 1930 wurden auch erstmals serologische Tests nach Kell und Duffy, kombiniert mit Rhesusfaktoren durchgeführt, die zwar etwas bessere, jedoch immer noch unbefriedigende Ergebnisse brachten. Also, bis 1930 gab's offenbar gar nichts Gescheites und ab 1930 sieht's auch schlecht aus im Hinblick auf "Genauigkeit". |
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