... mal wieder etwas in Latein

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  • usegen
    Erfahrener Benutzer
    • 19.11.2012
    • 370

    [gelöst] ... mal wieder etwas in Latein

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauregister
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1766
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Kreis Hoya
    Namen um die es sich handeln sollte: Ohleman/Bükman



    Liebe LateinerInnen,
    ich habe mir mal wieder die Zähne an einem lateinischen Text ausgebissen (keine Beileidsbekundungen bitte - nur eine Redewendung!):
    Ich lese:
    "Am 22. und 23. post Trinitatis ist, binis fratribus natu majoribus inuitis(?), me ipso et pluribus aliis dispendentibus*) hier proclamirt Johan Dieterich Ohleman von Culencamp und bis ab aliis vitiata **) Anna Gerdrut Bükmans von Päbsen, sind d. 27. Novembr. zu Mellinghausen copulirt
    Ich versuchte zu übersetzen:
    *) Zweifach Bruder Sohn groß ___ ich selbst um ein Vielfaches stärker andere Verbreitete??
    **) von anderen entehrt

    Der 2. Lateinabschnitt dürfte klar sein, im ersten lese ich das Schlüsselwort "inuitis" - dies kann aber auch ein Lesefehler sein, da ich ein solches Wort nicht im Latein-Wörterbuch finde. Könnt ihr mir weiter helfen?
    Vielen Dank im voraus!
    Angehängte Dateien
    Viele Grüße
    Uwe
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #2
    Hallo,
    Übersetzungen und Flexionsformen zu "inuitis" im Latein-Wörterbuch von Latein.me.

    Gruss
    Viele Grüße

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    • usegen
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2012
      • 370

      #3
      Hallo Anna Sara,
      das ging schnell!
      Leider verstehe ich es nicht so ganz: Wenn ich es recht sehe, sind das antike Textstellen, in denen das Wort "inuitis" vorkommt, dann ist es aber zu "invitus" mutiert ( = unwillig - ungern - unfreiwillig) ??
      Den Sinn des Abschnittes finde ich damit leider nicht, muss auch eingestehen, dass ich noch nicht mal das kleine Asterix-Latinum habe!
      Viele Grüße
      Uwe

      Kommentar

      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #4
        inuitis me ipso [= ohne ihn habe ich begonnen] > Diese Übersetzung nennen verschiedene online-Übersetzungsprogramme
        Verb-Grundform ist vermutlich "inire" [= beginnen]

        allerdings auch: inuitis me ipso = all along myself = alle zusammen mit mir
        Gruss

        "natu majoribus" wörtlich übersetzt: der an erster Stelle (zuerst) Geborene. Und bedeutet:
        natu majoribus = der Ältere [von den zwei Brüdern]

        "binis fratribus natu majoribus" könnte vielleicht auch heißen: "zwei ältere leibliche Brüder" ?
        Viele Grüße

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        • usegen
          Erfahrener Benutzer
          • 19.11.2012
          • 370

          #5
          Zitat von Anna Sara Weingart
          "binis fratribus natu majoribus" könnte vielleicht auch heißen: "zwei ältere leibliche Brüder" ?
          ... das könnte stimmen - aber was haben die damit zu tun - was haben die begonnen? Hat der 3. Bruder etwa die von den zwei älteren "abgelegte" Braut geheiratet?

          Könnte der 2. Teil ("me ipso ...) eine Anmerkung des Pastors sein: " (wie) ich selbst und viele meinen .."?
          Zuletzt geändert von usegen; 05.04.2017, 14:34.
          Viele Grüße
          Uwe

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #6
            Am besten Du schaust mal, was an den Tagen 22. und 23. post Trinitatis (= 19.11.1766 und 26.11.1766) im Kirchenbuch zu finden ist!!
            Falls Du das leicht ermitteln kannst?
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 05.04.2017, 15:08.
            Viele Grüße

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            • usegen
              Erfahrener Benutzer
              • 19.11.2012
              • 370

              #7
              Da ist nichts weiter zu finden, weil der Traueintrag die Information über das Aufgebot enthält - ein gesondertes Proclamationsregister gibt es nicht.
              Aber das ist vielleicht ein guter Hinweis, denn der lateinische Abschnitt ist im Proclamationsteil des Eintrags. Wurden während des Aufgebotes vielleicht irgendwelche Einsprüche erhoben?
              Viele Grüße
              Uwe

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              • j.steffen
                Erfahrener Benutzer
                • 18.04.2006
                • 1425

                #8
                Hallo,
                1.) binis fratribus natu majoribus invitis = gegen den Willen der zwei älteren Brüder2.) statt dispendentibus lese ich dissuadentibus = wobei ich selbst u. mehrere andere [von der Eheschließung] abrieten
                Zuletzt geändert von j.steffen; 05.04.2017, 17:13.
                MfG,
                j.steffen

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                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 15113

                  #9
                  Hallo,
                  wenn es im Zusammenhang zu sehen ist mit der Entehrung der Braut ("bis ab aliis vitiata" = zweimal entehrt), dann könnte ich mir vorstellen, dass die beiden älteren Brüder der Braut gegen die Vermählung waren ("binis fratribus natu majoribus inuitis" = zwei unwillige ältere Brüder), wenn der Bräutigam schuldig war an der Entehrung.
                  Die Brüder hätten also bei den Proklamationen ihre Unwilligkeit gegenüber dem Pfarrer geäußert.

                  P.S. jetzt lese ich erst Steffens Beitrag; so sehe ich es auch
                  Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 05.04.2017, 17:49.
                  Viele Grüße

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                  • usegen
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.11.2012
                    • 370

                    #10
                    Vielen Dank euch beiden, das scheint mir logisch zu sein!

                    P.S. Ich habe gerade einen anderen Eintrag, in dem die Trauung praema censura und 2 maliger Proclamation erfolgte. Welche Zensur wird da ausgeübt?
                    Angehängte Dateien
                    Viele Grüße
                    Uwe

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                    • Huber Benedikt
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.03.2016
                      • 4650

                      #11
                      praeVia censura / nach vorausgegangener Schelte /Kritik/ Einrede

                      bezieht sich auf die vorherige Ablehnung
                      Ursus magnus oritur
                      Rursus agnus moritur

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                      • usegen
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.11.2012
                        • 370

                        #12
                        Vielen Dank Huber Benedikt! Damit kann ich erstmal weitermachen.
                        Viele Grüße
                        Uwe

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