Datenbankschutz auf Ahnenforschung nach § 87 a-e Urheberrechtsgesetz

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  • Xylander
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2009
    • 6447

    #16
    Hallo Lizzy,
    danke für den Link. Inzwischen haben wir ja das Thema Datenbank als Sonderfall eines Sammelwerks verlassen und beschäftigen uns mit dem Thema Sammelwerk allgemein.
    Viele Grüße
    Xylander

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    • offer
      Erfahrener Benutzer
      • 20.08.2011
      • 1731

      #17
      Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
      ...
      wir werden uns sicherlich nicht einig. Denn ich sehe das Aufstellen eines Stammbaums (im weitesten Sinn) als persönliche geistige Schöpfung.
      ...
      Da muß ich Dir Recht geben. Da werden wir uns nicht einigen können.
      Bedenken wir doch einmal statt einer Ahnenreihe eine Nachfahrenfolge.
      Begeht da nicht fast jeder eine Urherberechtsverletzung, wenn er die
      Nachfahren seines (letztgefundenen) Urhahns in einem Buch veröffentlicht?
      Diese Nachfahrenreihe ist mit Sicherheit Bestandteil einer Nachfahrenreihe
      eines anderen Forschers, der vielleicht ein oder zwei Generationen weiter
      zurück Ahnen gefunden hat.
      Und da wir ja alle von Adam und Eva abstammen, haben wir größtenteils auch
      alle die gleiche Nachfahrenreihe. Wer hat dann da das Urheberrecht, wenn
      100 Forscher (bei über 7 Milliarden Menschen nicht unwahrscheinlich) diese
      Ahnenreihe aufstellen?
      Bei einem Stammbaum ist es im Prinzip auch nicht anders. Da sind große Teile
      des Baumes identisch. Gibt es da ein Teilurheberrecht? Bekommt der das
      Urheberrecht, der am lautesten schreit oder der, der zuerst zum Gericht rennt?

      Ich denke mal, ich beende hier meine Diskussionsbeiträge und wende mich
      wieder dem FSV zu.
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      Kommentar

      • Xylander
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2009
        • 6447

        #18
        Hallo offer,

        eine identisch aufgestellte Ahnenliste oder Nachfahrenfolge wird es nicht geben, nicht mal wenn ich einen Zwillingsbruder hätte, und der würde ebenfalls Ahnenforschung betreiben.

        Wiederum Beispiel GedBas: da sieht man ja, wie unterschiedlich die Ergebnisse verschiedener Forscher zur selben Familie sind - sofern sie nicht kopiert wurden.

        Fazit: Urheberrecht kann jemand nur an seiner ganz spezifischen Version haben. Der oder die mit der abweichenden Version hat dann an dieser das Urheberrecht, selbst wenn weite Teile mit der anderen Version übereinstimmen. Interessant sind aber eben diese Abweichungen, gerade hinter ihnen kann die eigene Arbeit und eigene geistige Leistung stecken. So wie bei Firmenlogos, die aus Quadrat, Dreieck und Kreis komponiert werden.

        Der Fragenkomplex Urheberrecht und Ahnenforschung ist wichtig, aber ungeklärt, solange es nur das Gesetz gibt, jedoch keine Kommentare und keine Präzedenzfälle, also die Gesetzesinterpretation und die Rechtspraxis fehlt. Wenn einmal diese Phase erreicht wird, könnten auf Juristen und Klienten ein gewaltiges Kopfzerbrechen und heißer Streit zukommen. Alle die Fragen, die Du stellst, werden gestellt werden.

        Bis zu einer allgemein akzeptierten Klärung und Rechtssicherheit wird es Jahre dauern. Kläger oder Beklagter würde ich da nicht sein wollen. Inzwischen halte ich mich an den Gesetzestext, und der sagt mir: an meinem Sammelwerk Pastorendynastie habe ich das Urheberrecht.

        Natürlich sehe ich, dass die Praxis sich weithin so verhält, als gebe es kein Urheberrecht, und ich sehe auch, welchen enormen Sprung die Ahnenforschung durch Internetrecherche und Datenaustausch gemacht hat. Und welche Gefahr des Zurückdrehens durch endlose Urheberrechtsstreitigkeiten entstehen könnte.

        Also lieber nicht dran rühren? Nein, sondern Streit vermeiden. Im Zweifel bei Datenübernahme einmal mehr fragen. Einmal mehr danke sagen. Und immer die Quellen nennen. Gerade prüfe ich mich selber, ob ich mich auch brav daran halte.

        Gern diskutiere ich weiter, mit Dir, oder mit jedem, der mitmachen möchte. Die wesentlichen Standpunkte scheinen mir ausgetauscht, aber vielleicht gibt es ja noch anderes als unsere gegenteiligen Positionen.

        Viele Grüße
        Xylander
        Zuletzt geändert von Xylander; 12.07.2013, 11:12.

        Kommentar

        • laubi07
          Erfahrener Benutzer
          • 10.05.2013
          • 182

          #19
          Hallo,
          nur eine kleine Anmerkung am Rande.

          Viele Veröffentlichen ihre Stammbäume auf verschiedenen Portalen, ohne aber vermutlich die Nutzungsbedingungen zu lesen.

          Beispiel Mundia da steht z.B. das die Veröffentlichen Daten von Mitgliedern Frei für alle Verfügbar, kopierbar benutzbar etc.sind. Weiter steht dort:"Im Rahmen der anwendbaren Gesetze erklären Sie sich damit einverstanden, auf alle Urheberpersönlichkeitsrechte an allen Inhalten zu verzichten, die Sie im Rahmen unserer Website veröffentlichen oder versenden, einschließlich des Rechts, als Autor solcher Inhalte identifiziert zu werden."

          Also darf man sich nicht wundern wenn man seine Daten in anderen Stammbäumen findet.

          Gruß Ralf

          Kommentar

          • offer
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2011
            • 1731

            #20
            Zitat von Xylander
            ...bei Datenübernahme einmal mehr fragen. Einmal mehr danke sagen. Und immer die Quellen nennen.
            ...
            So sollte es sein.
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            • Xylander
              Erfahrener Benutzer
              • 30.10.2009
              • 6447

              #21
              Hallo Ralf,

              zum Rechtsverkehr im Urheberrecht mal Erläuterungen eines Rechtsanwalts im Urheberrecht


              Auch die intern verlinkten Seiten bzw das gesamte Thema sagt einiges aus


              Viele Grüße
              Xylander

              Kommentar

              • Xtine
                Administrator
                • 16.07.2006
                • 28378

                #23
                Hallo,

                in Xylanders Link fand ich folgende Aussage:

                Entstehen eines Urheberrechtes ist das Vorliegen eines Werkes. ... Was ein Werk ist, wird von § 2 Abs. 2 UrhG definiert. Danach ist ein Werk jede persönliche geistige Schöpfung.
                Ein Stammbaum mit Namen und Daten kann man ja eigentlich nicht als persönliche geistige Schöpfung bezeichnen.
                Viele Grüße .................................. .
                Christine

                .. .............
                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                (Konfuzius)

                Kommentar

                • Xylander
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.10.2009
                  • 6447

                  #24
                  Hallo Christine,
                  auch ein Sammelwerk kann nach § 4 Urhg eine persönliche geistige Schöpfung sein. Ein Stammbaum, verkürzt ausgedrückt für Werk der Ahnenforschung, ist für mich ein solches Sammelwerk, die Kriterien sind ja durchdiskutiert. Mit unterschiedlichen Meinungen.

                  Hallo felizitas,
                  die Frage ist, hat man ein Urheberrecht an seinem "Stammbaum"? Falls ja, wie ich es denke, dann ergeben sich daraus Konsequenzen - sofern man sie für ziehen will. Aussagen dazu im Urhg und zB im verlinkten Kommentar.

                  Viele Grüße
                  Xylander

                  Kommentar


                  • #25
                    Fazit:
                    Wer seine Forschungsergebnisse geschützt und nicht von anderen nicht übernommen wissen will, der sollte eben auf eine Veröffentlichung seines Baumes auf einer Datenbank/Homepage verzichten oder eine abgespeckte Version einstellen, ohne Angabe von genauen Daten. Diese nur auf Nachfrage!

                    Wem es egal ist, wer seine Ergebnisse gern mit anderen teilt und auch selbst gern von anderen Ergebnisse übernimmt, der sollte seine Ergebnisse veröffentlichen und ist dann ja auch nicht erbost über deren Nutzung.

                    Was mir so gänzlich widerstrebt sind die "Scheinheiligen", die ihre Forschungsergebnisse fein privat halten, sie aber gern durch Daten aus veröffentlichten Datenbanken ergänzen.

                    LG
                    Lizzy

                    Kommentar

                    • laubi07
                      Erfahrener Benutzer
                      • 10.05.2013
                      • 182

                      #26
                      @Xylander

                      Ich sehe es wie Christine.

                      Begründung, Zitiere:" Zum frei benutzbaren […] Gemeingut zählen zunächst tatsächliche Gegebenheiten und Ereignisse, alles, was durch Natur oder Geschichte vorgegeben ist. Dazu gehören die gesamte physische Umwelt des Menschen wie Länder und Landschaften, Fauna, Flora, Naturerscheinungen usw., historische Personen und Geschehnisse […], Tagesereignisse und Nachrichten tatsächlichen Inhalts […], Naturgesetze und Daten." Weiter steht dort geschrieben:"Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sind nie geschützt, immer nur ihre konkrete sprachliche Darstellung, soweit diese Schöpfungshöhe erreicht."

                      Wenn jetzt jemand seinen Stammbaum veröffentlicht sieht man ja, in den meisten Fällen, nur die Fakten (Geburt, Tod, Heirat). Ein sprachliche Darstellung ist also nicht vorhanden und somit ist der Stammbaum nicht geschützt.

                      Gruß Ralf

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                      • wowebu
                        Erfahrener Benutzer
                        • 29.01.2012
                        • 653

                        #27
                        Hallo zusammen,

                        es ist so schönes Wetter.
                        ... wir werden uns sicherlich nicht einig.
                        Letztendlich wird das doch von Fall zu Fall entschieden. Ich halte es wie Lizzy,
                        Diese nur auf Nachfrage!
                        Ein schönes Wochenende noch.
                        Gruß Wolfgang
                        Gruß Wolfgang

                        www.bulicke.com

                        BULICKE Berlin/Brandenburg
                        KRAUEL MV/Berlin und USA
                        KÜTTNER Sachsen
                        SCHMIDL Böhmen/Sachsen
                        und als Hobby SCHEUERLEIN Franken und USA

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                        • Grapelli
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.04.2011
                          • 2223

                          #28
                          Zitat von * felizitas * Beitrag anzeigen
                          Hi, darf ich erfahren, um welche konkrete Fragestellung [es] bei dieser Diskussion geht?
                          Es geht um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Ahnenforschung urheberrechtlich geschützt ist.
                          Herzliche Grße
                          Grapelli

                          Kommentar

                          • Grapelli
                            Erfahrener Benutzer
                            • 12.04.2011
                            • 2223

                            #29
                            Im Verlauf dieser Diskussion wurde des Öfteren gesagt, dass man sich bei einem juristischen Thema wie diesem nicht einigen wird, und dass die Diskussion ohne fachanwaltliche Beratung und ohne Kenntnis des jeweiligen Einzelfalls kaum sinnvoll geführt werden kann. Ich sehe das etwas anders: Diskussionen im Internet dienen der Meinungsbildung und eine gut informierte Meinung ist in jedem Fall besser als eine, die auf bloßem Hörensagen beruht. In diesem Sinne möchte ich mich als Starter dieses Themas herzlich bedanken bei offer, Xylander und allen Mit-Diskutanten.

                            Wie hat nun die Diskussion meine Meinung verändert? Ahnenforschung - mit Ausnahme von wenigen, nicht zusammenhängenden Einzeldaten - ist eine Datenbank und als solche wird sie auch von den Anbietern genealogischer Datenbanken behandelt. Ahnenforschung genießt damit vermutlich den gleichen urheberrechtlichen Schutz wie Telefon- und Adressbücher. Der Ersteller der Datenbank ist im engeren Sinne kein Urheber. Geschützt wird vielmehr die Leistung des Herstellers nach § 87 a-e Urheberrechtsgesetz, und zwar für 15 Jahre nach Herstellung bzw. Veröffentlichung. (Der Schutz endet nicht mit der Veröffentlichung - sorry offer - sondern er beginnt dann erst zu laufen.)
                            Vgl.: http://www.jura-basic.de/urheberrecht/?Datenbank

                            Ich bin eher skeptisch, ob die Auswahl von Ahnendaten eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (wie von Xylander angedacht). Nur dann wird aber aus einer Datenbank ein Datenbankwerk, das vollen urheberrechtlichen Schutz genießt. Ahnenforschung ist also in der Regel kein Datenbankwerk und kein Sammelwerk nach der Definition des Gesetzes.
                            Vgl.: http://www.jura-basic.de/urheberrecht/?Datenbankwerk

                            Fazit für mich: Texte zur Ahnenforschung sind natürlich immer urheberrechtlich geschützt (bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers). Wer reine Datensammlungen veröffentlicht oder privat weitergibt, verliert in Deutschland nach 15 Jahren offenbar jeden Schutz. Wenn jedoch - wie es leider häufiger passiert - die eigenen Daten von einem fremden Forscher im Internet veröffentlicht werden, hat man vermutlich gute Chancen, Recht zu bekommen, wenn sich die Geschichte in Deutschland abspielt. Dann kann man immer noch den Fachanwalt konsultieren.

                            Interessant sind solche rechtlichen Diskussionen natürlich immer dann, wenn sie die eigene Lebenswirklichkeit betreffen. Zum Beispiel: Darf ich große Teile eines veröffentlichten Ortsfamilienbuches auch ohne Genehmigung auf meiner Website veröffentlichen? Ich denke ja! - wenn das Buch spätestens 1997 veröffentlicht wurde.
                            Herzliche Grße
                            Grapelli

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                            • offer
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.08.2011
                              • 1731

                              #30
                              Hallo Grapelli!

                              Ich darf mal aus dem ersten Link von Dir zitieren:
                              Urheberrecht (Datenbanken)


                              Sammlung ohne geistige Schöpfung

                              Nicht jede Auswahl und Anordnung von unabhängigen Elementen stellt eine besondere geistige Schöpfung dar. Fehlt es der Sammlung an einer persönlichen geistigen Schöpfung, kann kein Sammelwerk (vgl. § 4 Abs. 1 UrhG) und damit auch kein Datenbankwerk vorliegen (vgl. § 4 Abs. 2 UrhG) . Einer Sammlung fehlt es am Werkcharakter, wenn weder die Auswahl der Elemente noch die Anordnung der Elemente individuellen Charakter haben z.B. Telefonbuch (wegen der vollständigen Auflistung aller Telefonteilnehmer fehlt der individuelle Charakter der Auswahl der Namen und wegen der alphabetischen Ordnung der Namen hat die Anordnung der Namen keinen individuellen Charakter). Mühen und Fleißarbeiten alleine begründen keine persönliche geistige Schöpfung. Eine einfache Sammlung kann aber eine Datenbank sein.
                              Auch hier ist eindeutigt festgehalten, daß für einen Urheberrechtschtuz die
                              eindeutigen Merkmale bei einer Ahnenreihe fehlen.
                              Diese ist keine persönliche geistige Schöpfung. Weder die Auswahl noch
                              die Anordnung der Elemente haben individuellen Charakter.
                              (Außer jemand möchte die Enkelin als Mutter der Großmutter eintragen.)
                              Die Auswahl und Anordnung der Elemente ist biologisch vorgegeben. Groß-
                              mutter, Mutter und Tochter stehen in einem festen, biologisch vorgegeben
                              Verhältnis.
                              Die Vollständigkeit der Ahnenreihe ("Mühen und Fleißarbeit") begründen keine
                              persönliche geistige Schöpfung.

                              Ob diese Daten einer Ahnenreihe von Anbietern genealogischer Portale als
                              Datenbanken angesehen werden oder behandelt oder die Daten in einer solchen
                              gehalten werden ist zu allererst unerheblich. Die Frage nach einer Datenbank
                              erhebt sich erst, wenn ich die Datenbank als Gesamtheit "angreife". Das ist
                              hier sicher nicht der Punkt um den es sich hier dreht. Wir sind doch keine Hacker.
                              This is an offer you can't resist!

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