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#1
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Hallo liebe Ahnenforscher,
ich frage mich ob man herausfinden kann, ob meine beiden Urgroßeltern Karl Deutsch und Susanna Stenzel nach dem polnischen Staatsangehörigkeitengesetz die polnische Staatsangehörigkeit hatten. Nach '45 wahrscheinlich auf jeden Fall die deutsche. Mein Urgroßvater wurde 1880 in Olszowa Kr. Kempen in Posen geboren. Sein Vater starb in den 1880ern. Schon vor 1902 zog mein Urgroßvater in den auch nach 1920 deutschen Teil des Kreises Groß Wartenberg. Dort in Rudelsdorf (Drołtowice) wurde meine Urgroßmutter schon geboren. Vor 1915 zog die Familie dann in die Nähe von Breslau. D.h. polnisch aufgrund von Wohnort fällt auf jeden Fall weg. Bleibt eigentlich nur noch polnisch von Geburt. Beide waren evangelisch. Was ich weiß ist, dass die beiden jeweils eine polnische Mutter hatten. Die Mutter von Karl Deutsch war Ioanna Gałas, katholisch, die Mutter von Susanna war Rosina Watoł. Aber ich glaube es ging bei der Staatsangehörigkeit nach dem Vater. Die Familie Deutsch wurde in den älteren Kirchenbüchern als "Dajcz" geschrieben. Wohlgemerkt in den evangelischen KB. Gibt es Quellen die eine polnische Staatsangehörigkeit nachweisen könnten? |
#2
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![]() Die Deutschen, die nach 1918 in den Polen zugeschlagenen Gebieten wie Posen und Westpreussen waren von da an polnische Staatsbürger. Die Deutschen die noch 1918 das Land verliessen waren weiterhin deutsche Staatsbürger. Die verblieben Deutsche waren polnische Staatsbürger deutscher Nationalität - so die offizielle Bezeichnung. So hat das mir ein Verwandter erzählt - meine Famile blieb in Polen.
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#3
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Gruß Reiner Geändert von ReReBe (09.09.2023 um 11:27 Uhr) |
#4
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![]() Hallo Uwe, hallo Reiner,
danke für eure Antworten. Mein Uropa wurde ja in Olszowa II Kr. Kempen geboren welches ab 1919/20 zu Polen gehörte. Nach Art. 2 Nr. 3 des politischen StAG von 1920 steht die polnische Staatsangehörigkeit jeder Person auf Grund internationaler Verträge zu. Gemeint ist damit sicherlich auch der Vertrag vom 28.06.1919. Dazu habe ich den Wikipediaartikel gelesen. Über den Art. 4 heißt es da:"Alle auf dem neu geschaffenen Staatsgebiet geborenen Personen gelten gemäß Artikel 4 ipso facto als polnische Staatsangehörige". Das Optionsrecht kommt hier nicht in Betracht, da mein Uropa spätestens 1902 schon im weiterhin preußischen Gebiet gewohnt hatte. Nehmen wir einfach mal an, dass er die polnische Staatsangehörigkeit hatte. Meine Oma wurde 1924 im Kreis Breslau geboren. Nach dem Art. 5 des polnischen StAG von 1920 hätte sie die polnische Staatsangehörigkeit von ihrem Vater, im übrigen ihre Mutter auch von dem Mann. Selbst nach Paragraph 4 RuStAG von 1913 wäre meine Oma Polin aufgrund der Tatsache, dass ihr Vater Pole ist. Aber wenn ich das richtig verstanden habe, hätte sie bei der Flucht '45 automatisch die polnische Staatsangehörigkeit verloren und die deutsche erhalten. Oder habe ich das falsch verstanden? |
#5
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![]() Hallo,
ich kommentiere mal im Text an entsprechender Stelle: Zitat:
Reiner Geändert von ReReBe (09.09.2023 um 13:55 Uhr) |
#6
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![]() Hallo allerseits:
Zitat:
Nein. Der genaue Wortlaut des Art. 4 im Kleinen Versailler Vertrag ist: "Polen anerkennt als polnische Staatsangehörige rechtmäßig und ohne jede Förmlichkeit Personen deutscher, österreichischer, ungarischer oder russischer Nationalität, die in den genannten Gebieten von daselbst ihren Wohnsitz habenden Eltern geboren wurden, wenngleich sie selbst ihren Wohnsitz z. Z. des Inkrafttretens des gegenwärtigen Vertrages dort nicht haben." (https://www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-28322) Dies definiert also die Kategorie der Auslandspolen (d.h., Personen "polnischer Herkunft", die vor 1919 auf dem Gebiet des jetzigen Polen geboren wurden, aber 1919 dort nicht mehr wohnten). Laut Art. 2(3) des Staatsangehörigkeitsgesetz hatten diese das Recht auf polnische Staatsangehörigkeit (https://web.archive.org/web/20140220...wa-1920-de.pdf). Aber laut Art. 1 des gleichen Gesetzes konnte ein polnischer Staatsangehöriger nicht gleichzeitig Staatsangehöriger eines anderen Staates sein. Daher mußten, laut Art. 3 des gleichen Gesetzes, Auslandspolen, um ihr Recht auf polnische Staatsangehörigkeit umzusetzen, "nach ihrer Rückkehr in den Polnischen Staat im Verwaltungsamt ihres Wohnorts Beweise ihrer polnischen Herkunft vorlegen, zusammen mit einer Erklärung, dass diese polnische Staatsangehörige sein möchten und auf die Staatsangehörigkeit des anderen Staates verzichten." In anderen Worten: der Uropa hatte das Anrecht auf polnische Staatsangehörigkeit, hatte sie aber nicht tatsächlich erworben, da er nicht nach Polen zurückzog und die deutsche Staatsangehörigkeit ablegte. Die Oma hat gleichermaßen das Recht auf polnische Staatsangehörigkeit, aber nicht die eigentliche Staatsangehörigkeit, ererbt. VG --Carl-Henry Geändert von Gastonian (09.09.2023 um 17:21 Uhr) |
#7
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![]() ...für eure Zuschriften. Dann habe ich jetzt verstanden, dass keiner von denen tatsächlich Pole war, aber sie hätten es werden können. Aber das war anscheinend nicht gewünscht. Wahrscheinlich weil sich die entsprechenden Vorfahren als Deutsche gefühlt haben. Danke! Das hat mir geholfen das Ganze zu verstehen.
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