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#1
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Guten Tag!
Von meinem unehelich geborenen Opa heißt es, er sei bei Pflegeeltern aufgewachsen, und zwar zu Beginn des 20sten Jahrhunderts in Norddeutschland. Inwieweit dürfte das ein »behördlicher Vorgang« gewesen sein, zu dem es auch Dokumente, Schriftstücke, Urkunden o. ä. geben müsste? Die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt 28 Jahre alt, so dass man wohl davon ausgehen kann, dass sie dem Ganzen irgendwie »offiziell« zugestimmt haben muss. Danke, schöne Grüße |
#2
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![]() Hallo Genau geahnt,
es müsste eine Vormundschaftsakte geführt worden sein und mit Glück ist diese erhalten. Sie könnte nun in dem Archiv zu finden sein, das die Bestände des zuständigen Amtsgerichts übernommen hat. Außerdem könnten in Einwohnermelderegistern Informationen zu finden sein, wann Dein Großvater wo gemeldet war bzw. angemeldet/umgemeldet wurde. Bzgl. Einwohnermelderegistern könntest Du Dich an die jeweiligen Stadtarchive wenden. Viele Grüße, Jürgen |
#3
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![]() Hallo Jürgen,
das muss nicht so gewesen sein. Ich habe 2. Fälle wo das Kind außerhalb der Familie bei Pflegeeltern aufgewachsen ist und keinerlei behördlicher Vorgang zu finden ist. Hier war es einfach eine entfernte Bekannte wohl. Bei Adoption sind Mündelakten ggf. zu finden. Liebe Grüße Imke |
#4
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![]() Hallo Imke,
bei unehelichen Geburten zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde eine Vormundschaftsakte angelegt - unabhängig davon, ob das uneheliche Kind bei Pflegeeltern, Adoptiveltern oder leiblichen Eltern aufgewachsen ist. Ob die Vormundschaftsakte heute noch existiert ist dann eine andere Frage. Handelt es sich bei Deinen Fällen auch um uneheliche Geburten? Kannst Du ausschließen, dass in Deinen Fällen Vormundschaftsakten angelegt und später vernichtet wurden? Viele Grüße, Jürgen |
#5
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![]() Zitat:
Könnte das In-Pflege-Geben auch kirchlich dokumentiert/registriert worden sein? Ich habe Nachweise, dass der Junge bald nach seiner Geburt getauft worden ist. |
#6
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![]() Zitat:
Vormundschaftsakten wurden beim Amtsgericht geführt. In Deinem Fall könnten mehrere Amtsgerichte in Frage kommen, z. B. das für den Wohnort der Pflegeeltern zuständige und das für den Wohnort der leiblichen Mutter zuständige. Viele Grüße Jürgen |
#7
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![]() Hallo Jürgen,
War diese Regelung in ganz Deutschland zutreffend? Ich habe einen unehelich geborenen Großvater 1925 in Sachsen. Die Mutter war zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt und hat 7 Jahre später geheiratet. Was würde denn inhaltlich, wenn, in solch einer Vormundschaftsakte stehen? Ich weiß aus Erzählungen, dass der Erzeuger bekannt war, aber keiner weiß den Namen. Mein Opa wurde vom Ehemann auch später offiziell adoptiert und hat dessen Namen erhalten. Besteht da Hoffnung? Danke Zitat:
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#8
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Ja, da wäre ich auch sehr gespannt. Ich erhoffe mir im Fall meines Opas natürlich Antworten auf Fragen wie
• Auf wessen Betreiben hin und mit welcher Begründung wurde die Pflegschaft beschlossen und umgesetzt? • Wann begann und wie lange dauerte sie? • Wer waren die Pflegeeltern? • Sind womöglich Hinweise auf den leiblichen Vater enthalten? Ich habe heute zwei infrage kommende Amtsgerichte kontaktet – mal schauen ... |
#9
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![]() Zitat:
im Idealfall enthält die Vormundschaftsakte u.a. Informationen zu Unterhaltsforderungen an den (von der Mutter benannten) Vater. Es ist Glückssache ob eine Vormundschaftsakte gefunden wird - das wurde im Forum schon häufiger thematisiert, z.B. hier: https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=192568 Versuchen würde ich es jedenfalls und dazu im ersten Schritt klären, an welches Archiv das Amtsgericht die Vormundschaftsakten abgegeben hat. Dazu kann man direkt das Amtsgericht fragen oder auch hier im Unterforum für das jeweilige Bundesland. Viele Grüße, Jürgen |
#10
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![]() Hallo,
natürlich kann ein Interesse bestehen, Informationen über Adoptiv- oder Pflegeeltern zu bekommen. Aber Fakt ist doch, dass es sich dabei nicht um Vorfahren des Kindes im Sinne der Ahnenforschung handeln kann. LG Lothar |
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