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  #1  
Alt 12.09.2023, 14:34
Benutzerbild von Genau geahnt
Genau geahnt Genau geahnt ist offline männlich
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Standard Uneheliches Kind bei Pflegeeltern – wie behördlich dokumentiert?

Guten Tag!

Von meinem unehelich geborenen Opa heißt es, er sei bei Pflegeeltern aufgewachsen, und zwar zu Beginn des 20sten Jahrhunderts in Norddeutschland.

Inwieweit dürfte das ein »behördlicher Vorgang« gewesen sein, zu dem es auch Dokumente, Schriftstücke, Urkunden o. ä. geben müsste? Die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt 28 Jahre alt, so dass man wohl davon ausgehen kann, dass sie dem Ganzen irgendwie »offiziell« zugestimmt haben muss.

Danke,
schöne Grüße
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  #2  
Alt 12.09.2023, 16:38
Jürgen_W Jürgen_W ist offline
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Registriert seit: 25.08.2021
Beiträge: 241
Standard

Hallo Genau geahnt,

es müsste eine Vormundschaftsakte geführt worden sein und mit Glück ist diese erhalten. Sie könnte nun in dem Archiv zu finden sein, das die Bestände des zuständigen Amtsgerichts übernommen hat.

Außerdem könnten in Einwohnermelderegistern Informationen zu finden sein, wann Dein Großvater wo gemeldet war bzw. angemeldet/umgemeldet wurde. Bzgl. Einwohnermelderegistern könntest Du Dich an die jeweiligen Stadtarchive wenden.

Viele Grüße,
Jürgen
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  #3  
Alt 12.09.2023, 19:52
Benutzerbild von Sallymaniac
Sallymaniac Sallymaniac ist offline weiblich
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Beiträge: 218
Standard

Hallo Jürgen,
das muss nicht so gewesen sein. Ich habe 2. Fälle wo das Kind außerhalb der Familie bei Pflegeeltern aufgewachsen ist und keinerlei behördlicher Vorgang zu finden ist. Hier war es einfach eine entfernte Bekannte wohl. Bei Adoption sind Mündelakten ggf. zu finden.

Liebe Grüße Imke
__________________
Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das,
was wir dafür bekommen,
sondern das,
was wir dadurch werden.

John Ruskin
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  #4  
Alt 12.09.2023, 21:03
Jürgen_W Jürgen_W ist offline
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Registriert seit: 25.08.2021
Beiträge: 241
Standard

Hallo Imke,

bei unehelichen Geburten zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde eine Vormundschaftsakte angelegt - unabhängig davon, ob das uneheliche Kind bei Pflegeeltern, Adoptiveltern oder leiblichen Eltern aufgewachsen ist. Ob die Vormundschaftsakte heute noch existiert ist dann eine andere Frage.

Handelt es sich bei Deinen Fällen auch um uneheliche Geburten?
Kannst Du ausschließen, dass in Deinen Fällen Vormundschaftsakten angelegt und später vernichtet wurden?

Viele Grüße,
Jürgen
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  #5  
Alt 12.09.2023, 21:30
Benutzerbild von Genau geahnt
Genau geahnt Genau geahnt ist offline männlich
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Registriert seit: 01.09.2023
Beiträge: 143
Standard re: Uneheliches Kind bei Pflegeeltern – wie behördlich dokumentiert?

Zitat:
Zitat von Jürgen_W Beitrag anzeigen
Kannst Du ausschließen, dass in Deinen Fällen Vormundschaftsakten angelegt und später vernichtet wurden?
Wenn ich mich auf die Suche nach der vermeintlichen Vormundschaftsakte machen wollte, unter welcher Behörde/Amt sollte ich nachsehen? Gab es so etwas wie Jugend-(fürsorge)-Ämter derzeit?

Könnte das In-Pflege-Geben auch kirchlich dokumentiert/registriert worden sein? Ich habe Nachweise, dass der Junge bald nach seiner Geburt getauft worden ist.
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  #6  
Alt 13.09.2023, 07:44
Jürgen_W Jürgen_W ist offline
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Beiträge: 241
Standard

Zitat:
Zitat von Genau geahnt Beitrag anzeigen
Wenn ich mich auf die Suche nach der vermeintlichen Vormundschaftsakte machen wollte, unter welcher Behörde/Amt sollte ich nachsehen? Gab es so etwas wie Jugend-(fürsorge)-Ämter derzeit?

Könnte das In-Pflege-Geben auch kirchlich dokumentiert/registriert worden sein? Ich habe Nachweise, dass der Junge bald nach seiner Geburt getauft worden ist.
Guten Morgen,

Vormundschaftsakten wurden beim Amtsgericht geführt. In Deinem Fall könnten mehrere Amtsgerichte in Frage kommen, z. B. das für den Wohnort der Pflegeeltern zuständige und das für den Wohnort der leiblichen Mutter zuständige.

Viele Grüße
Jürgen
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  #7  
Alt 13.09.2023, 14:24
debert debert ist offline
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Ort: Berlin
Beiträge: 669
Standard

Hallo Jürgen,


War diese Regelung in ganz Deutschland zutreffend? Ich habe einen unehelich geborenen Großvater 1925 in Sachsen. Die Mutter war zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt und hat 7 Jahre später geheiratet. Was würde denn inhaltlich, wenn, in solch einer Vormundschaftsakte stehen? Ich weiß aus Erzählungen, dass der Erzeuger bekannt war, aber keiner weiß den Namen. Mein Opa wurde vom Ehemann auch später offiziell adoptiert und hat dessen Namen erhalten. Besteht da Hoffnung?

Danke


Zitat:
Zitat von Jürgen_W Beitrag anzeigen
Hallo Imke,

bei unehelichen Geburten zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde eine Vormundschaftsakte angelegt - unabhängig davon, ob das uneheliche Kind bei Pflegeeltern, Adoptiveltern oder leiblichen Eltern aufgewachsen ist. Ob die Vormundschaftsakte heute noch existiert ist dann eine andere Frage.

Viele Grüße,
Jürgen
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  #8  
Alt 13.09.2023, 18:12
Benutzerbild von Genau geahnt
Genau geahnt Genau geahnt ist offline männlich
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Registriert seit: 01.09.2023
Beiträge: 143
Standard re: Uneheliches Kind bei Pflegeeltern – wie behördlich dokumentiert?

Zitat:
Zitat von debert Beitrag anzeigen
Was würde denn inhaltlich, wenn, in solch einer Vormundschaftsakte stehen?
Ja, da wäre ich auch sehr gespannt. Ich erhoffe mir im Fall meines Opas natürlich Antworten auf Fragen wie

• Auf wessen Betreiben hin und mit welcher Begründung wurde die Pflegschaft beschlossen und umgesetzt?

• Wann begann und wie lange dauerte sie?

• Wer waren die Pflegeeltern?

• Sind womöglich Hinweise auf den leiblichen Vater enthalten?


Ich habe heute zwei infrage kommende Amtsgerichte kontaktet – mal schauen ...
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  #9  
Alt 13.09.2023, 20:01
Jürgen_W Jürgen_W ist offline
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Beiträge: 241
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Zitat:
Zitat von debert Beitrag anzeigen
War diese Regelung in ganz Deutschland zutreffend? Ich habe einen unehelich geborenen Großvater 1925 in Sachsen. Die Mutter war zu dem Zeitpunkt 17 Jahre alt und hat 7 Jahre später geheiratet. Was würde denn inhaltlich, wenn, in solch einer Vormundschaftsakte stehen? Ich weiß aus Erzählungen, dass der Erzeuger bekannt war, aber keiner weiß den Namen. Mein Opa wurde vom Ehemann auch später offiziell adoptiert und hat dessen Namen erhalten. Besteht da Hoffnung?
Hallo debert,

im Idealfall enthält die Vormundschaftsakte u.a. Informationen zu Unterhaltsforderungen an den (von der Mutter benannten) Vater. Es ist Glückssache ob eine Vormundschaftsakte gefunden wird - das wurde im Forum schon häufiger thematisiert, z.B. hier:
https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=192568
Versuchen würde ich es jedenfalls und dazu im ersten Schritt klären, an welches Archiv das Amtsgericht die Vormundschaftsakten abgegeben hat. Dazu kann man direkt das Amtsgericht fragen oder auch hier im Unterforum für das jeweilige Bundesland.

Viele Grüße,
Jürgen
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  #10  
Alt 03.10.2023, 12:06
Benutzerbild von Genialoge
Genialoge Genialoge ist offline männlich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2020
Ort: Rheinbach bei Bonn
Beiträge: 201
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Hallo,
natürlich kann ein Interesse bestehen, Informationen über Adoptiv- oder Pflegeeltern zu bekommen. Aber Fakt ist doch, dass es sich dabei nicht um Vorfahren des Kindes im Sinne der Ahnenforschung handeln kann.
LG
Lothar
__________________
Aktuell suche ich primär nach Velten, Ohrem, Lommerzheim, Vianden, Nettekoven, Faßbender in Raum Bonn
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