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eheeignung nachweis
Moin
in unserem Kreisarchiv habe ich über die Comuputersuche einen bestand gefunden mit dem namen "Eheeignung Lenchen X 1943",also die urkunde,in der sie nachweisen musste das sie Arisch ist,keine krankheiten hat usw. Da sie einen Soldaten heiraten wollte. Nun habe ich gefragt ob ich es sehen könne. Sie sagte in pampigen Ton "Nein" ich fragte ob der direkte nachfahre das Heiratsdokument einsehen dürfte. Sie wurde noch pampiger und sagte schnell und genervt: "Nein,dieses Dokument darf nur für Wissenschaftliche Arbeiten genutzt werden,und nur mit zensiertem Namen." und drehte auf dem absatz um,und ging zurück an ihren Schreibtisch. So. Bevor ich mich weiterärger. Unter "Eheeignung" finde ich nichts per google. Wie heißt es richtig? was steht in soeinem Dokument,und wo kann ich es noch bekommen? mfg Kim |
#2
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Hallo Kim,
da wäre ich aber auch verärgert. Möglicherweise findest du eine Argumentationsmöglichkeit für die Einsichtnahme wenn du in das betreffende Landesarchivgesetz schaust? Eheeignung ist schon das richtige Wort. Festgestellt wurde diese im Eheeignungszeugnis. LG, Antje |
#3
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Hallo Kim,
Schau mal hier ab Seite 11, ob dir das Erklärung genug ist https://www.bundesarchiv.de/DE/Conte...ublicationFile LG Silke |
#4
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danke an beide Antworten! kling ja doch sehr interressant was auf soeiner Karte steht.
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