Amtbuch um 1650, Niederbayern

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  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #16
    Der Empfänger des Geldes wird hier nicht erwähnt. Es ist ein "Geschäft", bzw. Vertrag zwischen den drei Herren.

    Gab es sowas wie eine Mitbürgschaft?

    Stäpfler ist die dritte Person in diesem Geschäft.
    Binder, ist Bürge für Renner. Ganz eindeutig!
    Wenn Renner kein Geld hat, muss der Bürge Binder zahlen.
    Was ist, wenn der Bürge Binder auch kein Geld hat?
    Wurde deshalb dem Stäpfler die Zahlung des zuerkannten Restgeldes an den Bürgen angeordnet, bzw. befohlen?

    Etwas ratlose Grüße.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 4829

      #17
      Zitat von Verano Beitrag anzeigen
      Der Empfänger des Geldes wird hier nicht erwähnt. Es ist ein "Geschäft", bzw. Vertrag zwischen den drei Herren.
      Doch, der Stäpfl soll dem Binder das Restgeld bezahlen. Rest von was ist da die Frage...


      Gab es sowas wie eine Mitbürgschaft?
      Vielleicht. Frühneuzeitliche Geldgeschäfte sind noch ziemliches Neuland für mich.

      Stäpfler ist die dritte Person in diesem Geschäft.
      Binder, ist Bürge für Renner. Ganz eindeutig!
      Warum bekommt dann der _Bürge_ vom Stäpfl Geld?

      Wenn Renner kein Geld hat, muss der Bürge Binder zahlen.
      Was ist, wenn der Bürge Binder auch kein Geld hat?
      Dann hatte der Darlehensgeber Pech. Ich kenne da einen Fall aus der Zeit, da waren Darlehensnehmer und Bürgen an der Pest verstorben. Die Kirchengemeinde mußte das Darlehen abschreiben.

      Wurde deshalb dem Stäpfler die Zahlung des zuerkannten Restgeldes an den Bürgen angeordnet, bzw. befohlen?

      Etwas ratlose Grüße.

      Ja, so richtig schlau werd ich auch nicht draus.

      Ich hab mir eine Notiz gemacht, daß ich bei Gelegenheit mal im Archiv nachschaue, ob ich den früheren Eintrag finde.
      Gruß
      gki

      Kommentar

      • Jürgen Wermich
        Erfahrener Benutzer
        • 05.09.2014
        • 5692

        #18
        Ich wage mich zurück in das Haifischbecken der Leseversuche und Interpretationen:
        Der komische Anfangsbuchstabe - teils als A, teils als S gedeutet -,
        ich hatte oben nur auf die gemeinsame Ähnlichkeit hingewiesen, könnte meines Erachtens ein Vor oder Ver sein. Damit:

        Peter Stäpfeln im Stha: wirdt auferladen, das Er Hannsen
        Röckhinger Pinder zu Fürstenzehl, als porge gegen Hannsen
        Renern von Krembs die Crafft den 26 Martij (1)633 ergangene
        Vorbeschaidung zuerkhente 30 f Restgelt (Die Er ... änt
        salte bezalt habe) auf negste Stephani bei Verpfendung
        der Execution, under genuegsamber bescheinung bezallen solle.

        Ich deute wie folgt:
        Schulden hat Hans Renner zu Krems (= B).
        Sein Bürge ist Peter Stäpfel (= C). Dieser wird hier dazu verdonnert, die Restschuld an den Geldgeber Hans Röckinger zu Fürstenzell (= A) zu zahlen.
        Hans Röckinger ist von Beruf (Fass-)Binder.

        Meinungen dazu ? Was bedeutet eigentlich "Stha:" ?

        Kommentar

        • gki
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2012
          • 4829

          #19
          Hallo Jürgen,

          die Interpretation, daß der Peter Stäpfl der Bürge sei, trägt der Text mMn nicht, da doch der Binder explizit als solcher bezeichnet wird.

          "Stha:" ist wohl eine lokale Abkürzung für "Steinharrer Amt", das Amt der Grafschaft Neuburg in dem der Stäpfel-Hof lag:



          im oberen Teil.
          Gruß
          gki

          Kommentar

          • Jürgen Wermich
            Erfahrener Benutzer
            • 05.09.2014
            • 5692

            #20
            Zitat von gki Beitrag anzeigen
            die Interpretation, daß der Peter Stäpfl der Bürge sei, trägt der Text mMn nicht, da doch der Binder explizit als solcher bezeichnet wird.
            Nicht unbedingt, "als borge" kann sich grammatikalisch auch auf Peter Stäpfel beziehen, nicht unbedingt auf Hans Röckinger: Die deutsche Sprache lässt folgende Interpretation zu (ich ergänze und stelle der Deutlichkeit halber um):

            Peter Stäpfel wird auferladen, dass er (in seiner Eigenschaft) als Bürge des Hans Renner (dem) Hans Röckinger die 30 Gulden Restgelt bezahlen soll.

            Weiterhin spricht m. E. auch die innere Logik dafür, denn dem Peter Stäpfel wird hier etwas "auferladen", er ist es also, der Geld zahlen soll.
            Wäre er der eigentliche Schuldner, müsste man einen Bürgen überhaupt nicht erwähnen, denn dessen Funktion wird nicht benötigt, solange der Schuldner zahlen kann.

            Kommentar

            • gki
              Erfahrener Benutzer
              • 18.01.2012
              • 4829

              #21
              Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen
              Nicht unbedingt, "als borge" kann sich grammatikalisch auch auf Peter Stäpfel beziehen, nicht unbedingt auf Hans Röckinger: Die deutsche Sprache lässt folgende Interpretation zu (ich ergänze und stelle der Deutlichkeit halber um):

              Peter Stäpfel wird auferladen, dass er (in seiner Eigenschaft) als Bürge des Hans Renner (dem) Hans Röckinger die 30 Gulden Restgelt bezahlen soll.
              Das stimmt natürlich. Aber warum hat's der Schreiber dann andersrum aufgeschrieben?

              Weiterhin spricht m. E. auch die innere Logik dafür, denn dem Peter Stäpfel wird hier etwas "auferladen", er ist es also, der Geld zahlen soll.
              Wäre er der eigentliche Schuldner, müsste man einen Bürgen überhaupt nicht erwähnen, denn dessen Funktion wird nicht benötigt, solange der Schuldner zahlen kann.
              Es könnte ja durchaus sein, daß der Stäpfl ursprünglich nicht zahlen konnte und der Binder für ihn einspringen mußte, aber der nun, da es dem Stäpfl besser geht, sein Geld zurück will.

              Vielleicht finde ich zu dem Vorgang irgendwann noch weitere Informationen in den Akten. Es waren noch etlich Seiten, die ich wegen Kürze der Zeit nicht mehr ansehen konnte.
              Gruß
              gki

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