Amtsblatt Zürich 1869
Vermißte Heimatscheine
Der dem Jakob Müller von Altikon am 16. Mai 1857
Ausgestellte Heimatschein wird nach fruchtlosem Aufruf mit
statthalteramtlicher Bewilligung hiermit kraftlos erklärt
Altikon, den 7 Heumonat 1869
Da der dem Heinrich Wüst Heinrichen, von Oberhausen,
geb den 23 Christmonat 1867 nach Riesbach ausgestellte Heimatschein an dessen letztem Aufenthaltsort, bei Herrn Heinrich Fürst aus Hobstiegeln,verloren gegangen sein soll, so wird derselbe mit Statthalteramtlicher Bewilligung hiermit öffentlich ausgerufen und im Falledessen Beibrinung an Unterzeichnetem innert 10 Tagen nicht erfolgt, derselbe kraftlos erklärt wird.
Opsikon, den 5. Heumonat 1869
Mit statthalteramtlicher Bewilligung wird der unterm 18. April 1864
ausgestellte, der Dorothea Brunner von Altikon gehörende Heimatschein
öffentlich ausgerufen. Wird derselbe nicht innert 14 Tagen a dato
unterteichneter Stelle zugestellt, so ist dessen Kraftloserklärung.
Artikon, den 7. Heumonat 1869
Mit statthalteramtlicher Bewilligung wird der dem Jakob Gsell, Felixen, geb 1842, von Brüttisellen, Gemeinde Wamgen, unter dem 4. März 1863 ausgestellten Heimatschein Nr. 733, welcher vermißt wird, damit öffentlich ausgerufen. Sollte derselbe nicht innert 14 Tagen an unterzeichneter Kanzlei abgegeben werden,so wird derselbe kraftlos erklärt und ein neuer Heimatschein ausgestellt.
Wangen, den 9. Heumonat 1869
Mit statthalteramtlicher Bewilligung wird anmit der vom 27. Weinmonat 1866 datirte, der Fräulein Sophie Wälti außer den Kanton ausgestellte, nunmehr vermißte Heimatschein Nr. 1702 öffentlich ausgerufen und zur Beibrinung desselben eine Frist von 14. Tagen a dato anberaumt in der Meinung, daß nach deren fruchtlosem Ablauf die Kraftloserklärung dieser Urkunde erfolgen würde.
Richtersweil, den 13. Heumonat 1869
Kraftloserklärung
Der im Amtsblatt Nr. 55 Art.28 fruchtlos ausgerufene Heimatschein für Heinrich Wüst, Heinrichen,von Oberhausen wird mit statthalteramtlicher Bewilligung anmit kraftlos erklärt.
Opsikon, den 17. Heumonat 1869
anika
Vermißte Heimatscheine
Der dem Jakob Müller von Altikon am 16. Mai 1857
Ausgestellte Heimatschein wird nach fruchtlosem Aufruf mit
statthalteramtlicher Bewilligung hiermit kraftlos erklärt
Altikon, den 7 Heumonat 1869
Da der dem Heinrich Wüst Heinrichen, von Oberhausen,
geb den 23 Christmonat 1867 nach Riesbach ausgestellte Heimatschein an dessen letztem Aufenthaltsort, bei Herrn Heinrich Fürst aus Hobstiegeln,verloren gegangen sein soll, so wird derselbe mit Statthalteramtlicher Bewilligung hiermit öffentlich ausgerufen und im Falledessen Beibrinung an Unterzeichnetem innert 10 Tagen nicht erfolgt, derselbe kraftlos erklärt wird.
Opsikon, den 5. Heumonat 1869
Mit statthalteramtlicher Bewilligung wird der unterm 18. April 1864
ausgestellte, der Dorothea Brunner von Altikon gehörende Heimatschein
öffentlich ausgerufen. Wird derselbe nicht innert 14 Tagen a dato
unterteichneter Stelle zugestellt, so ist dessen Kraftloserklärung.
Artikon, den 7. Heumonat 1869
Mit statthalteramtlicher Bewilligung wird der dem Jakob Gsell, Felixen, geb 1842, von Brüttisellen, Gemeinde Wamgen, unter dem 4. März 1863 ausgestellten Heimatschein Nr. 733, welcher vermißt wird, damit öffentlich ausgerufen. Sollte derselbe nicht innert 14 Tagen an unterzeichneter Kanzlei abgegeben werden,so wird derselbe kraftlos erklärt und ein neuer Heimatschein ausgestellt.
Wangen, den 9. Heumonat 1869
Mit statthalteramtlicher Bewilligung wird anmit der vom 27. Weinmonat 1866 datirte, der Fräulein Sophie Wälti außer den Kanton ausgestellte, nunmehr vermißte Heimatschein Nr. 1702 öffentlich ausgerufen und zur Beibrinung desselben eine Frist von 14. Tagen a dato anberaumt in der Meinung, daß nach deren fruchtlosem Ablauf die Kraftloserklärung dieser Urkunde erfolgen würde.
Richtersweil, den 13. Heumonat 1869
Zitat von anika123
Der im Amtsblatt Nr. 55 Art.28 fruchtlos ausgerufene Heimatschein für Heinrich Wüst, Heinrichen,von Oberhausen wird mit statthalteramtlicher Bewilligung anmit kraftlos erklärt.
Opsikon, den 17. Heumonat 1869
anika
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