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Einbürgerungsurkunde USA - Frage zur Genauigkeit
Hallo zusammen,
ich befasse mich gerade mit einem Vorfahren der in die USA ausgewandert ist und habe mir jetzt die gefundenen Unterlagen genauer angesehen und für mich ein paar Ungereimtheiten festgestellt. Konkret geht es dabei um die Einbürgerungsurkunde von dieser Person: Rudolph Frembd, *22.04.1822 in Gambach, Hessen, Deutschland +15.07.1897 in Blocksburg, Kalifornien, USA -> von Bremen abgereist und am 08.09.1865 in New York angekommen Seine Einbürgerung fand dann schon am 17.10.1868 durch den Supreme Court statt. Und da fangen die Ungereimtheiten für mich an. Im Vordruck des Einbürgerungsformular steht nämlich: Zitat:
-> da er erst 1865 eingewandert ist, kann er keine fünf Jahre in den USA gelebt haben. Eine Prüfung kann dann wohl nicht stattgefunden haben und man hat sich auf sein Wort und das des Zeugen verlassen. Weiter heisst es im Vordruck: Zitat:
Kann es sein, dass einfach ein falsches Formular verwendet wurde? Mich irritiert auch, dass auf der Urkunde nicht seine eigene Unterschrift zu finden ist, sondern, dass alles mit der Handschrift des Schreibers gemacht wurde und nur als Zusatz "his Mark" geschrieben steht, wenn mein Vorfahre oder der Zeuge unterschrieben haben. Schreiben konnte er. Also meine Frage an diejenigen unter euch die auch Auswanderer haben: Kann es wirklich sein, dass hier ein falsches Formular verwendet wurde und das bei den Voraussetzungen zur Einbürgerung geflunkert wurde, ohne dass die Behörden das prüften? Wenn jemand aus eigener Erfahrung etwas beitragen kann, würde ich mich über eine Nachricht freuen. Viele Grüße Kai |
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Zitat:
https://www.legalgenealogist.com/201...ling-clueless/ Zitat:
Geändert von sonki (24.01.2021 um 12:12 Uhr) |
#3
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Hallo Sonki,
da hast du das passende gefunden! Jetzt kann ich diese Einbürgerungsurkunde schon besser einordnen. Zumindest einen Teil der Ungereimtheiten kann man damit erklären. Viele Grüße Kai |
#4
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Zitat:
ich würde das so verstehen, dass man schwört, sich jeder Verpflichtung gegenüber einem anderen Staat loszusagen - insbesondere jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Vereinigten Königreich. Das "of whom I am now a subject" würde sich demnach auf das "every foreign Prince, Potentate, State or Sovereignty (also die bisherige Staatsangehörigkeit der Person) beziehen. Bin kein Experte für Amerikanische Geschichte, aber vielleicht ist das noch eine Spätfolge des Unabhängigkeitskriegs gegen Großbritannien? Gruß Martin |
#5
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Hallo Martin,
mein "Problem" ist, es gibt dieses Formular auch wo dieser letzte Teil mit Großbritannien fehlt und handschriftlich der Name des Staates bzw. des entsprechenden Königs eingetragen wurde. Z.B. König von Preußen. https://www.familysearch.org/ark:/61...=58&cat=305732 Deswegen mutet es einfach seltsam an - es ist nicht besonders akkurat. Aber so scheint es irgendwie immer mit den amerikanischen Unterlagen zu sein. Viele Grüße Kai |
#6
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Hallo Kai,
erkenne das Problem. Weißt du denn wo er lebte, nachdem er aus Polen zurück war und bevor er in die USA ging? Habe gerade überlegt ob er vielleicht staatenlos gewesen sein könnte - aber selbst wenn er keine russische Staatsbürgerschaft angenommen hat, dann müsste er 1868 immer noch die des Großherzogtums Hessen (1806-1916) gehabt haben. Also vermutlich ist doch das richtige Formular vergriffen gewesen Noch etwas zu den 21-years: Damit ist bestimmt die Volljährigkeit gemeint. Er muss ja schwören, das Alter von 21 Jahren erreicht zu haben - das hätte er auch mit 46. Gruß Martin |
#7
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Hallo Martin,
anhand von Sterbe- und Geburtseinträgen, lässt es sich recht gut rekonstruieren, wann Rudolph Frembd wo war: am 16.03.1865 noch in Polen am 04.05.1865 schon in seinem Geburtsort Gambach (Hessen) am 08.09.1865 in New York Eigentlich müsste er russischer Untertan gewesen sein. Als die Eltern nach Russisch-Polen auswanderten, müssten sie aus der Hessischen Staatsbürgerschaft entlassen worden sein. Viele Grüße Kai |
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