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  #1  
Alt 24.01.2021, 12:00
Kai M Kai M ist offline
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Standard Einbürgerungsurkunde USA - Frage zur Genauigkeit

Hallo zusammen,

ich befasse mich gerade mit einem Vorfahren der in die USA ausgewandert ist und habe mir jetzt die gefundenen Unterlagen genauer angesehen und für mich ein paar Ungereimtheiten festgestellt.
Konkret geht es dabei um die Einbürgerungsurkunde von dieser Person:

Rudolph Frembd,
*22.04.1822 in Gambach, Hessen, Deutschland
+15.07.1897 in Blocksburg, Kalifornien, USA

-> von Bremen abgereist und am 08.09.1865 in New York angekommen

Seine Einbürgerung fand dann schon am 17.10.1868 durch den Supreme Court statt.



Und da fangen die Ungereimtheiten für mich an. Im Vordruck des Einbürgerungsformular steht nämlich:

Zitat:
STATE OF NEW YORK, City and County of New York, }ss.Rudolph Fremd
the above-named applicant, being duly sworn, says, that he resides at 224 Stanton, that he has arrived at the age of twenty-one years, that he has resided in the United States three years next preceding his arrival at that age, and has continued to reside therein to the present time; that he has resided five years within the United States, including the three years of his minority, and one year, at least, immediately preceding this application, within the State of New York; and that for three years next preceding this application it has been, bona fide, his intention to become a citizen of the United States.
-> wenn man es wörtlich nimmt, steht doch hier, dass er mit 21 Jahren angekommen ist? Da es aber ein Vordruck ist und es bei allen anderen auch so steht, soll es wohl einfach bedeuten, dass er als Volljähriger einreiste, oder?

-> da er erst 1865 eingewandert ist, kann er keine fünf Jahre in den USA gelebt haben. Eine Prüfung kann dann wohl nicht stattgefunden haben und man hat sich auf sein Wort und das des Zeugen verlassen.

Weiter heisst es im Vordruck:

Zitat:
STATE OF NEW YORK, City and County of New York, }ss. I, Rudolph Frend(!)
the above-named applicant, do declare on oath that it is, bona fide, my intention, and has been for three years next preceding this application, to become a Citizen of the United States; and to renounce forever all allegiance and fidelity to every foreign Prince, Potentate, State or Sovereignty whatever, particularly to the Queen of the United Kingdom of Great Britain and Ireland, of whom I am now a subject.
-> Mein Vorfahre war kein Staatsbürger von UK. Er war mit seinen Eltern als Kind nach Russisch-Polen ausgewandert und ist von dort dann wieder über Deutschland in die USA ausgewandert. Ob er die Hessische Staatsbürgerschaft noch hatte oder durch die erste Auswanderung Russischer Staatsbürger war, weiß ich nicht genau.
Kann es sein, dass einfach ein falsches Formular verwendet wurde?

Mich irritiert auch, dass auf der Urkunde nicht seine eigene Unterschrift zu finden ist, sondern, dass alles mit der Handschrift des Schreibers gemacht wurde und nur als Zusatz "his Mark" geschrieben steht, wenn mein Vorfahre oder der Zeuge unterschrieben haben. Schreiben konnte er.

Also meine Frage an diejenigen unter euch die auch Auswanderer haben: Kann es wirklich sein, dass hier ein falsches Formular verwendet wurde und das bei den Voraussetzungen zur Einbürgerung geflunkert wurde, ohne dass die Behörden das prüften?

Wenn jemand aus eigener Erfahrung etwas beitragen kann, würde ich mich über eine Nachricht freuen.

Viele Grüße
Kai
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  #2  
Alt 24.01.2021, 12:09
sonki sonki ist offline
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Standard

Zitat:
Zitat von Kai M Beitrag anzeigen
-> wenn man es wörtlich nimmt, steht doch hier, dass er mit 21 Jahren angekommen ist? Da es aber ein Vordruck ist und es bei allen anderen auch so steht, soll es wohl einfach bedeuten, dass er als Volljähriger einreiste, oder?
Dazu habe ich hier folgendes gefunden - das auch auf die Problematik dieser "“one paper” naturalization, under the Act of May 26, 1824", eingeht:

https://www.legalgenealogist.com/201...ling-clueless/

Zitat:
The problem is… the law didn’t put an end date to the time when someone who came to America as a minor had to petition for naturalization under this “one paper” system. In other words, the statute essentially provides for a sliding scale. True, he couldn’t have been born later than 17 October 1856. But he could have been born any time before that date in 1856. He could have been 21 years old in 1877 — or 91 years old — and the statute didn’t care.

Geändert von sonki (24.01.2021 um 12:12 Uhr)
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  #3  
Alt 25.01.2021, 15:06
Kai M Kai M ist offline
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Hallo Sonki,

da hast du das passende gefunden!

Jetzt kann ich diese Einbürgerungsurkunde schon besser einordnen.
Zumindest einen Teil der Ungereimtheiten kann man damit erklären.

Viele Grüße
Kai
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  #4  
Alt 26.01.2021, 16:27
Benutzerbild von hmw
hmw hmw ist offline
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Zitat:
Zitat von Kai M Beitrag anzeigen
-> Mein Vorfahre war kein Staatsbürger von UK. Er war mit seinen Eltern als Kind nach Russisch-Polen ausgewandert und ist von dort dann wieder über Deutschland in die USA ausgewandert. Ob er die Hessische Staatsbürgerschaft noch hatte oder durch die erste Auswanderung Russischer Staatsbürger war, weiß ich nicht genau.
Kann es sein, dass einfach ein falsches Formular verwendet wurde?
Hallo Kai,

ich würde das so verstehen, dass man schwört, sich jeder Verpflichtung gegenüber einem anderen Staat loszusagen - insbesondere jeglicher Verpflichtung gegenüber dem Vereinigten Königreich. Das "of whom I am now a subject" würde sich demnach auf das "every foreign Prince, Potentate, State or Sovereignty (also die bisherige Staatsangehörigkeit der Person) beziehen.

Bin kein Experte für Amerikanische Geschichte, aber vielleicht ist das noch eine Spätfolge des Unabhängigkeitskriegs gegen Großbritannien?

Gruß
Martin
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  #5  
Alt 26.01.2021, 17:26
Kai M Kai M ist offline
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Hallo Martin,

mein "Problem" ist, es gibt dieses Formular auch wo dieser letzte Teil mit Großbritannien fehlt und handschriftlich der Name des Staates bzw. des entsprechenden Königs eingetragen wurde. Z.B. König von Preußen.

https://www.familysearch.org/ark:/61...=58&cat=305732

Deswegen mutet es einfach seltsam an - es ist nicht besonders akkurat. Aber so scheint es irgendwie immer mit den amerikanischen Unterlagen zu sein.

Viele Grüße
Kai
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  #6  
Alt 26.01.2021, 18:41
Benutzerbild von hmw
hmw hmw ist offline
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Hallo Kai,

erkenne das Problem. Weißt du denn wo er lebte, nachdem er aus Polen zurück war und bevor er in die USA ging? Habe gerade überlegt ob er vielleicht staatenlos gewesen sein könnte - aber selbst wenn er keine russische Staatsbürgerschaft angenommen hat, dann müsste er 1868 immer noch die des Großherzogtums Hessen (1806-1916) gehabt haben. Also vermutlich ist doch das richtige Formular vergriffen gewesen

Noch etwas zu den 21-years: Damit ist bestimmt die Volljährigkeit gemeint. Er muss ja schwören, das Alter von 21 Jahren erreicht zu haben - das hätte er auch mit 46.

Gruß
Martin
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  #7  
Alt 27.01.2021, 16:24
Kai M Kai M ist offline
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Hallo Martin,

anhand von Sterbe- und Geburtseinträgen, lässt es sich recht gut rekonstruieren, wann Rudolph Frembd wo war:

am 16.03.1865 noch in Polen
am 04.05.1865 schon in seinem Geburtsort Gambach (Hessen)
am 08.09.1865 in New York

Eigentlich müsste er russischer Untertan gewesen sein. Als die Eltern nach Russisch-Polen auswanderten, müssten sie aus der Hessischen Staatsbürgerschaft entlassen worden sein.

Viele Grüße
Kai
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