Nicht bezahlte Rechnung einer Reparatur an einer Orgel (3)

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  • amyros
    Erfahrener Benutzer
    • 03.11.2009
    • 922

    [gelöst] Nicht bezahlte Rechnung einer Reparatur an einer Orgel (3)

    Quelle bzw. Art des Textes: Streit um Rechnung
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1758
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Müllheim
    Namen um die es sich handeln sollte: Bronner



    Hallo,
    hier fehlt etwas mehr.
    Danke
    Gruß Harald


    Daß der Schulmeister Bronner mit der Orgel 30 Tag zugebracht ist
    eben so unbegreiflich, als überhaupt die Orgel an und vor
    sich selbst ein elend und liederliches Gemächt folglich einer
    solch Costbarn reparation cumwerth? ist da.... nun ab
    Seiten des Pfarramts um den Vorgesezten nach verhero?
    eingezogenes genauer und pflichtmäßiger Erkundigung
    der würkliche Aufwand sothaner Zeit hierauf alles mit
    seye wird: So mag die Sache dermahlen auf sich berufen
    und der kosten von denen,die denn Zu cont....
    haben mit Beobachtung der Rechnungs- Gebühr bezahlt.
    in Zukunft solle an ermeldte liederliche Orgel
    ohne vorhero dahier anzufragen von Beträchtlichkeit weglich
    nichts verwendet- sondern die sich auß...... G.....
    Zu weiten Verfügung anhero berichtet werden.
    Wan aber nicht so viel
    Zeit darauf verwendet worden, So ist darvon nach Pro-
    portion abzuziehen und der allenfalls sich aus....
    Anstand bey dem nächsten scheitel? Gericht mit Vorlegung
    dises anzuzeigen Müllheim den 13ten 9br. 1758

    Salms
    Angehängte Dateien
  • Julio
    Erfahrener Benutzer
    • 01.05.2015
    • 677

    #2
    Hallo Harald,
    ich lese:

    Daß der Schulmeister Bronner mit der Orgel 30 Tag zugebracht ist
    eben so unbegreiflich, als überhaupt die Orgel an und vor
    sich selbst ein elend und liederliches Gemächt folglich einer
    solch Costbarn reparation Unwerth ist da? nun ab
    Seiten des Pfarramts um den Vorgesezten nach vorhero
    eingezogenes genauer und pflichtmäßiger Erkundigung
    der würkliche Aufwand sothaner Zeit hierauf alles mit
    seye wird: So mag die Sache dermahlen auf sich berufen
    und der kosten von denen, die daran Zu contribuiren
    haben mit Beobachtung der Rechnungs- Gebühr bezahlt.
    in Zukunft solle an ermeldte liederliche Orgel
    ohne vorhero dahier anzufragen von Beträchtlichkeit lediglich
    nichts verwendet- sondern die sich äußerende Gebrechen
    Zu weitern Verfügung anhero berichtet werden.
    Wan? aber nicht so viel
    Zeit darauf verwendet worden, So ist darvon nach Pro-
    portion abzuziehen und der allenfalls sich äußernde
    Anstand bey dem nächsten Scheitel Gericht mit Vorlegung
    dises anzuzeigen Müllheim den 13ten 9br. 1758

    Gruß Julio

    Kommentar

    • amyros
      Erfahrener Benutzer
      • 03.11.2009
      • 922

      #3
      Danke Julio,
      das letzte Wort heist glaube ich daferne.

      Gruß Harald

      Kommentar

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