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  #1  
Alt 25.09.2014, 08:18
Xylander Xylander ist offline männlich
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Standard Rückkaufbrief für die Güter Frielinghausen 1322 - Latein

Quelle bzw. Art des Textes: Rückkaufbrief. Landesarchiv NRW
Jahr, aus dem der Text stammt: 1322
Ort/Gegend der Text-Herkunft: 2 Güter Frielinghausen, Hochgericht Schwelm
Namen um die es sich handeln sollte: Frielinghausen, Husman, Volmestein


Hallo liebe Helfer,

zum angehängten Rückkaufbrief existiert bereits eine Transkription und eine Übersetzung (letztere habe ich ein bisschen ergänzt). An den Lücken komme ich jedoch einfach nicht weiter, weil sich mir die Kürzel nicht erschließen.

Wenn Ihr die Rätsel lösen und auch das Bisherige prüfen könntet, würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Xylander

Universis Christi fidelibus presens scriptum visuris vel audituris. Ego Theodericus
dictus Husman una cum meis heredibus cupio esse notum quod honestus vir
Theodericus de Volmistene miles suique heredes bona in Vrylinchusen ambas
domos quas colunt Thylemannus et dictus Hals cum hominibus et omnibus
attinentiis a me Theoderico Husmano predicto vel a meis heredibus licite et
plane redimere poterit pro quadraginta marcis et quatuor marcis bonorum denariorum
Tremoniensium vel equivalentium infra octo dies ante cathedram beati
Petri et infra octo dies post cathedram Petri qocunque die voluerit omni
anno sed …

… In quorum testimonium presens
scriptum meo sigillo est sigillatum pro recognitione supradictorum.
Datum et actum anno domini millesimo trecentesimo vicesimo secundo crastino Katerine virginis.

Allen Christgläubigen, die dieses Schreiben sehen oder hören werden. Ich Dietrich
genannt Husmann wünsche bekannt zu machen, dass der Edle
Dietrich von Volmestein und seine Erben die Güter zu Frielinghausen, beide
Häuser, welche Thilmann und der Hals Genannte bewohnen, mit den Leuten und allem
Zubehör von mir vorgenanntem Dietrich Husmann oder meinen Erben mit vollem Recht und
ganz und gar zurückkaufen kann für vierzig Mark und vier Mark guter Dortmunder Denare
oder gleichwertiger (Währung) binnen acht Tagen vor der Stuhlfeier seligen
Petri (22. Feb.) und binnen acht Tagen nach der Stuhlfeier Petri an welchem Tage er will jeden
Jahres aber …

… Zum Zeugnis dieser (Zusicherungen) ist das vorliegende
Schreiben mit meinem Siegel gesiegelt zur Überprüfung der oben genannten Rückkäufer.
Geschehen und verhandelt im Jahre des Herrn 1322 am Tage nach Katharina der Jungfrau (26. Nov.)
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Rückkaufgarantie Frielinghausen 1322.jpg (324,3 KB, 27x aufgerufen)
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  #2  
Alt 27.09.2014, 07:53
Xylander Xylander ist offline männlich
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Hallo zusammen,

inzwischen meine ich, in den drei Lückenzeilen Folgendes entziffern zu können:

anno sed v... quod d... bonorum redd... q... m... et q... Sol...
a me ut a meis heredibus redempti ad d... Theodericum de Volmistene im...
et ad suos heredes ... ... ... ... In quorum testimonium presens

Kommt Ihr da ein Stückchen weiter?

Viele Grüße
Xylander
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  #3  
Alt 27.09.2014, 14:18
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Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Hallo Xylander,

Ergänzungsversuch zu den fehlenden Zeilen (Latein ist leider nicht mein Ding):

anno sed vide… q(uo)d d...or(um) bonor(um) reddit(us) q(ua)tuor marcar(um) et q(ua)tuor Solidor(um)
a me ut ((?)) a meis he(re)dib(us) redempti ad d... Theod(er)icu(m) de Volmistene imlite… ((?))
et ad suos he(re)des reuoluentiur lib(er)alit… ((?)) et solute(m) In quor(um) testimo(n)i(um) p(rae)sens

Es grüßt der Alte Mansfelder

PS: Für die fehlenden Kürzel solltest Du das Buch "Laterculus Notarum" konsultieren - es liegt mir leider nicht vor.

Geändert von Alter Mansfelder (27.09.2014 um 14:20 Uhr) Grund: PS hinzugefügt.
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  #4  
Alt 27.09.2014, 20:02
Xylander Xylander ist offline männlich
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Hallo Alter Mansfelder,

das ist ein großer Schritt voran, danke Dir, auch für den Literaturtipp! Zwar kann ich es noch nicht übersetzen, aber wenigstens habe ich jetzt die Ansatzpunkte und werde noch mal nachdenken. Vielleicht hat auch sonst jemand noch Vorschläge, ich bin gespannt.

Viele Grüße
Xylander

Danke an die Moderatoren fürs Verschieben.
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  #5  
Alt 29.09.2014, 07:32
Xylander Xylander ist offline männlich
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Hallo liebe Experten,
noch ein paar Fitzelchen, ausgehend vom Vorschlag des Alten Mansfelders:

anno sed vide… q(uo)d denarior(um) bonor(um) reddit(us) q(ua)tuor marcar(um) et q(ua)tuor Solidor(um)
a me vel a meis he(re)dib(us) redempti ad dominum Theod(er)icu(m) de Volmistene imlite… ((?))
et ad suos he(re)des reuoluentur lib(er)aliter ((?)) et solute(m) In quor(um) testimo(n)i(um) p(rae)sens

Kommt jemand damit weiter?

Viele Grüße
Xylander
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  #6  
Alt 29.09.2014, 23:18
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Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Hallo Xylander,

ich kann mit Deinen Ergänzungen mitgehen. Nur beim "denariorum" bin ich mir unsicher. Der Rest stimmt meiner Meinung nach.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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  #7  
Alt 30.09.2014, 07:43
Xylander Xylander ist offline männlich
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Hallo Alter Mansfelder,
danke, ja, da bin ich auch im Zweifel. Es entspricht nicht dem bonorum denariorum in Zeile 6 des Dokuments, weder im Schriftbild, noch in der Wortstellung.

Was hältst Du von dictorum bonorum - besagter Güter (dh der beiden Güter Frielinghausen)? Die Wendung kommt häufiger in ähnlichen Zusammenhängen vor.
https://www.google.de/#q=dictorum+bonorum&tbm=bks

Bei liberaliter et solute(m) schlage ich vor, das (m) zu streichen. Da liberaliter das Adverb von liberalis - großzügig, freigebig ist, müsste auch solute eine Adverbform sein, und zwar von solutus - frei, ungebunden.

Einen möglichen Sinn, der uns helfen würde, den Rest zu erschließen, bekomme ich in den Satz aber immer noch nicht.

Viele Grüße
Xylander
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  #8  
Alt 01.10.2014, 08:38
Xylander Xylander ist offline männlich
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Oh, oh, ich muss mich entschuldigen. Nachdem ich vor einiger Zeit beim mehrfachen Googeln erfolglos war, habe ich gerade das gefunden:
http://books.google.de/books?id=yMZV...ed=0CCIQ6AEwAA
und mit Trick auch ein bisschen Fortsetzung:
https://www.google.de/search?tbm=bks...us+testimonium

Demnach lauten die lückenhaften drei Zeilen:
anno, ita videlicet, quod dictorum bonorum redditus quatuor marcarum et quatuor solidorum
ante vel a me vel a meis heredibus redempti ad dictum Theodericum de Volmistene militem
et ad suos heredes revolventur liberaliter et solute. In cuius rei testimonium presens

Wobei bei rei eine vielleicht hochgestellte 1 erscheint (Fußnote? Andere Deutung?)

Auf gelöst mag ich noch nicht stellen, denn der Sinn ist mir zwar klar (Dietrich von Volmestein oder seine Erben können nach Zahlung die Güter zurückbekommen, so ist es dann auch tatsächlich gewesen), aber eine ordentliche Übersetzung bekomme ich nicht hin.
Also:
so ist offenbar, dass... und wie weiter? redditus - zurückgegeben scheint mir grammatisch nicht zu passen.

Ich hoffe auf Eure Hilfe

Viele Grüße
Xylander
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  #9  
Alt 01.10.2014, 09:21
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Alter Mansfelder Alter Mansfelder ist offline
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Guten Morgen Xylander,

schön, dass Du noch die Vergleichstranskription/ -übersetzung gefunden hast.

Das "ita videlicet" in der ersten Zeile und das "ante vel" in der zweiten sehe ich jetzt auch. Dass man "dictorum" so abkürzt, wusste ich nicht - wieder etwas dazu gelernt. Dass ich aber den "militem" (Ritter) nicht erkannt habe - eieiei - aber es stimmt.

Dass nach "ante vel" noch einmal "a me vel" steht, ist sicher eine fehlerhafte Doppelung in der Transkription - das zweite steht ja im Original gar nicht da. Auch "In cuius rei" am Ende zu lesen, habe ich Schwierigkeiten. Es mag aber sein, dass die Überschreibung dies inhaltlich bedeuten soll - dafür fehlen mir, wie gesagt, die Lateinkenntnisse.

Es grüßt der Alte Mansfelder
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  #10  
Alt 01.10.2014, 09:55
Xylander Xylander ist offline männlich
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Guten Morgen Alter Mansfelder,

danke, ja die Doppelung fiel mir auch auf, ebenso in cuius rei. Das ist sicher falsch transkribiert, und die Formel in quorum testimonium durchaus geläufig
https://www.google.de/#q=in+quorum+testimonium
Vielleicht steht was in der Fußnote, die im Snippet nicht freigegeben wird.

redditu... ist hier übrigens wohl nicht Partizip Perfekt von reddere, sondern eine Form des Substantivs red(d)itus (u-Deklination) - Rückkehr, Einkommen

Viele Grüße
Xylander
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