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#11
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ich will das nicht so recht glauben. Denkbar wäre, dass die Bestimmungen durch Ländergesetze geregelt sind, aber eigentlich gilt doch der Satz "Bundesrecht bricht Landesrecht", nicht wahr? In München kann offenbar jeder, der nur ein irgendwie geartetes Interesse bekundet, die Daten eines defininierten Personenkreises erhalten - es sei denn, der oder die Betroffene haben gegenüber der Meldebehörde dies ausgeschlossen. So erhielt eine junge Kollegin von mir den Anruf (sie hatten sogar die Handy-Nummer, die sie bei der Anmeldung ihres Kindes zur Kita genannt hatte!) eines Meinungsforschungsinstituts mit der Information, man habe die Daten über das Bürgerbüro erhalten. Sie war so gutgläubig und hielt das für eine offizielle Sache der Stadt München und hat inzwischen alles an Daten herausgegeben, was man sich nur denken kann, inklusive des Einkommens der ganzen Familie, Angaben zu Großeltern, Befindlichkeiten in der Ehe und wer weiß, was noch ... Es handelt sich um eine Langzeitstudie über Familien, die ihre Kinder in einer Kindertagesstätte untergebracht haben. Gestern erst hat sie nach dem Gespräch mit mir die Datenschutzregelungen gelesen, auf die sie sich da eingelassen hat! Sieht offenbar ganz ok aus, nicht ok finde ich aber, auf welche Weise diese Unternehmen an die Daten kommen. Und für all die Zeit, die sie jetzt dafür aufwenden muss, bekommt sie keinen müden Euro! Also vielleicht solltest Du sagen, Du machst eine wissenschaftliche Studie über den Jahrgang XY und benötigst alle Daten der in Frage kommenden Personen, hehe. Viele Grüße mabelle |
#12
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Ich glaub in diesem Ort dürften die jährlichen Melderegisterauskünfte an zwei Händen abzählbar sein.
Vielleicht sollte ich als zusätzlichen Grund angeben das ich ggf. das entsprechende Grab besuchen möchte? |
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#14
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Ich hab mich jetzt nochmal bei der Sachbearbeiterin bedankt für die schnelle Antwort, es bedauert das ich so ggf. nie das Grab meiner Tante 2. Grades finden werde und mein Unverständnis über deren Antwort geäussert.
Dazu noch diesen Link: https://www.freistaat.bayern/dokumen...ng/66886554503 Allein der erste Satz auf der Seite des Freistaats Bayern macht ja schon deutlich das das mit der Ablehnung vom Meldeamt nicht zusammen passt. Oder hat die Sachbearbeiterin Angst das ich sie jetzt mit Melderegisterauskünften zuschütte? Wobei ihr das egal sein könnte weil ich ja jedesmal bezahlen darf. Wenn ich die Dame jetzt ärgern möchte, da ich ja einen offiziellen Auskunftsantrag stellte, dann könnte ich ja auf einen schriftlichen, rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen. Bei einer Ablehnung eines Antrages steht der mir ja zu |
#15
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Bei Deinem Link kann man es ja sogar online beantragen, oder sehe ich das falsch?
Links auf Online-Verfahren, dann der erste Link P.S. ich sehe grad, das geht offensichtlich nur mit dem neuen Ausweis |
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Es geht auch mit einfacher Registrierung. Allerdings macht bei dem Online Angebot ausgerechnet diese Gemeinde nicht mit
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#17
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Na bei dem Datenschutzbeauftragten, kein Wunder
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#18
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Ich bin mal auf die Antwort von meiner heutigen Mail gespannt.
Das irre ist ja, das ich in Garmisch auch eine Melderegisterauskunft wollte. Da kam heute die Ablehnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann. Das Interessante ist, das die dort gesuchte Person seit vier Jahren verstorben ist und ich rauskriegen wollte wo die Hochzeit/ der Tod war. Wobei die Antwort aus Germisch nach einer Auskunftssperre klingt. |
#19
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Die Sperrfrist bei verstorbenen Personen beträgt 30 Jahre, so ich mich nicht irre.
Da sind 4 Jahre leider noch ein wenig zu früh, um mehr herausfinden zu können. Vielleicht gibt es ein Grab der Person, wo man zumindest die Lebensdaten nachlesen kann ? |
#20
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Melderegisterauskunft zu recht verweigert?
Hallo
Dazu fällt mir folgendes ein, ist zwar nicht hilfreich zu deinem Problem aber jede Behörde scheint das in Deutschland anders zu regeln. Mein Mann hat einen Namensvetter mit gleichem Geburtsjahr nur unterschiedlichem Geburtstag und Geburtsort. Der Namensvetter hatte Mietschulden und die Wohnungsbaugesellschaft hat dann bei der Stadt angerufen um zu erfahren wo ihr säumiger Mieter nun wohl sein könnte. Jemand bei der Stadtverwaltung hat daraufhin die Adresse meines Mannes herausgegeben, die Wohnungsbaugesellschaft hatte einen Schuldtitel des säumigen Mieters und hat beim Amtsgericht die Vollstreckung beantragt. Uns wurde daraufhin das Konto gesperrt, Daueraufträge wurden nicht überwiesen und wir hatten den Ärger der auch mit einigen Kosten verbunden war. Die Stadtverwaltung konnte angeblich nicht nachvollziehen wer unsere Daten der Wohnungsbau Gesellschaft mitteilte hatte. Somit blieben wir auf den Kosten sitzen, wir haben nun bei der Stadtverwaltung einen Sperrvermerk damit so etwas nicht wieder vorkommt. Soviel zur Weitergabe von Daten, ich freue mich auch wenn mir ein Städtischer Mitarbeiter mit einem Blick in den PC Daten mitteilt aber an meiner Erfahrung kann man auch feststellen das der Schuss auch nach hinten losgehen kann anika |
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