Familiengesetze von Adligen <- Beispiele ???

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  • Aqua75
    Benutzer
    • 23.07.2015
    • 8

    Familiengesetze von Adligen <- Beispiele ???

    Hallo,


    man hört manchmal davon, dass einige Adlige Familien sogenannte Familiengesetze haben, worin die Erbnachfolge etc geregelt ist. Das ist aber nicht vergleichbar mit einem Testament, sondern dadurch soll das Vermögen und die eventuelle Macht der Familie über die Generationen erhalten bleiben.


    Ich würde mir gerne Beispiele solcher Familiengesetze ansehen.
    Wo kann man sich diesbezüglich erkundigen?
  • consanguineus
    Erfahrener Benutzer
    • 15.05.2018
    • 5533

    #2
    Hallo,

    ich gehe mal davon aus, daß derlei Hausgesetze heutzutage keinen rechtlich bindenden Charakter mehr haben können, zumindest nicht in Deutschland. Man hebelt das BGB sicherlich nicht so einfach aus, nur weil man einen historischen Namen trägt. Vermutlich einigt man sich unter den beteiligten Personen auf gütliche und vernünftige Weise und orientiert sich dabei an den althergebrachten Abmachungen.

    Viele Grüße
    consanguineus
    Suche:

    Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
    Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
    Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
    Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
    Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
    Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561

    Kommentar

    • ReiSt
      Benutzer
      • 30.05.2012
      • 35

      #3
      Als Beispiel kann ich das "kaiserlich österreichischee Familienstatut" anbieten
      Das "Kaiserlich Oesterreichische Familien-Statut" vom 3. Februar 1839 regelte erstmals die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder des Kaiserhauses. Bis dahin, so ist im Familienstatut zu lesen, beruhten diese familiären Beziehungen "entweder auf bloßen Gewohnheiten oder auf zerstreuten Verfügungen". Unter Kaiser Ferdinand I. wurde das 61 Paragraphen umfassende Statut erlassen,




      lg
      Stephan
      Zuletzt geändert von ReiSt; 04.02.2019, 11:53.

      Kommentar

      • Scherfer
        Moderator
        • 25.02.2016
        • 2512

        #4
        G..gle mal nach "Geschlechtsordnung" - da findest du einiges online.

        Kommentar

        • Wolfg. G. Fischer
          Erfahrener Benutzer
          • 18.06.2007
          • 4917

          #5
          Bei den Berleburgern geht es gerade um ein Testament von 1943:

          Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist Haupterbe des Fürstenvermögens. Doch weil er nicht standesgemäß mit einer Adligen liiert ist, will ihm Cousin Ludwig Ferdinand Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg das gesamte Erbe entziehen.

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