Trautext Latein / Kirchenlatein? 1759 Mährisch Trübau

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  • Anke's Ahnen
    Erfahrener Benutzer
    • 09.02.2012
    • 213

    [gelöst] Trautext Latein / Kirchenlatein? 1759 Mährisch Trübau

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1759
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Mährisch Trübau jetzt Tschechien
    Namen um die es sich handeln sollte: Anton Ignatz Hartmann und Anna Tischler



    Liebe Lateinexperten,

    im Anhang ein Text zu einer Trauung im Jahre 1759 in Mährisch Trübau.
    Komischerweise ist der Traueintrag in Schriftform und nicht wie die anderen tabellarisch.
    Geheiratet haben Herr Jungesell Anton Ignatz Hartmann, Schreiber und Anna Tischler beide aus Trübau.
    Das einige was ich evtl verstanden habe ist, dass irgendwer von irgendwas befreit wurde.

    Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

    Gruß
    Anke
    Angehängte Dateien
  • Anke's Ahnen
    Erfahrener Benutzer
    • 09.02.2012
    • 213

    #2
    Hallo nochmal,

    wodran liegt es, dass keiner nicht mal Teile übersetzen kann?
    Ist der Anhang zu klein? Hab es einfach nicht größer hinbekommen. Sollte dies das Problem sein, bitte mitteilen. Dann muss ich mal sehen, ob mir wer behilflich sein kann.

    Liebe Grüße
    Anke

    Kommentar

    • katrinkasper

      #3
      Guten Tag,
      den Text kann man gut lesen.
      Beim letzten Zeugen (Johann Georg Stehr) gäbe es sicherlich abweichende Lesungen.
      Stell doch mal den Text so ein, wie Du ihn liest.

      Kommentar

      • Huber Benedikt
        Erfahrener Benutzer
        • 20.03.2016
        • 4650

        #4
        wegen der Abkürzungen stell ich mal den Lateintext ein:

        Kralitzii filius

        cum gratiosissima dispensatione R(everen)dissimi Ep(isco)palis Oficiii praesito ab utroque juramento
        Caelibatissime p(ro)mulgationibus die 21 Augusti copulatus est

        D(omi)nus Juvenis Antonius Ignatius Hartman Scriba ,
        cum anna Tischlerin ambo Tribovienses, copulavit Joannes Steinbrecher cooperator.
        Testes D(omi)nus Joa(nes) Paulus Scheibe et Joa(nes) Georgius Stekr
        Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 10.03.2017, 13:23.
        Ursus magnus oritur
        Rursus agnus moritur

        Kommentar

        • Anke's Ahnen
          Erfahrener Benutzer
          • 09.02.2012
          • 213

          #5
          Das ist nett danke.

          Da ich kein Latein kann, hätte ich gerne eine Übersetzung.

          Vielen Dank1

          Gruß
          Anke

          Kommentar

          • Huber Benedikt
            Erfahrener Benutzer
            • 20.03.2016
            • 4650

            #6
            jetzt hätt ich dich bald übersehen

            Mit allergnädigster Befreiung durch die hochwürdigste bischöfliche Kammer von den Verkündigungen unter beiderseitig abgegebener eidlicher Versicherung der absoluten Ehelosigkeit wurden am 21. Aug. verheiratet der jugendliche Herr Anton Ignaz Hartman, Schreiber,
            mit der Anna Tischler, beide aus Trübau
            Trauender war Johann Steinbrecher ,Kooperator
            Zeugen Herr Johann Scheibe und Johann Georg Stekr

            praesito gibts nicht , muss wohl praestito = vorausgehend/vorliegend heissen (praestare)
            Ursus magnus oritur
            Rursus agnus moritur

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            • Heike Irmgard
              Erfahrener Benutzer
              • 22.11.2016
              • 461

              #7
              Hallo,

              bei praesito mit Längenzeichen auf dem o denke ich auch, daß es sich um einen Schreibfehler für praestito handelt. Der Abschnitt lautet aber korrekt:

              ... praes[t]ito ab utroque juramento Caelibatus (mit Längenzeichen auf dem u) sine (mit Zeichen für Kürze auf dem e) promulgationibus ...

              Der Sinn bleibt zwar einigermaßen derselbe, es heißt aber genau:
              ... nachdem von beiden der Ledigkeitseid geleistet worden war, ohne Verkündigungen ...

              Juvenis würde ich hier mit Junggeselle übersetzen.

              Viele Grüße von Heike

              Kommentar

              • Huber Benedikt
                Erfahrener Benutzer
                • 20.03.2016
                • 4650

                #8
                Caelibatus sine....

                Das ist richtig,
                hatte mich schon über den Superlativ der Ehelosigkeit gewundert
                Ursus magnus oritur
                Rursus agnus moritur

                Kommentar

                • Anke's Ahnen
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.02.2012
                  • 213

                  #9
                  Vielen lieben Dank für die Übersetzung.

                  Welchen Grund kann es gegeben haben, dass die Trauung in dieser Weise vermerkt wurde? Ansonsten sind sie in tabellarischer Form. Sprich Namen, Paten, Trauender. Evtl. weil die Braut schwanger war? Aber das hat es ja öfter mal gegeben.

                  Gruß
                  Anke

                  Kommentar

                  • Heike Irmgard
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.11.2016
                    • 461

                    #10
                    Hallo,

                    vielleicht handelt es sich um einen Nachtrag. Dafür spricht auch, daß die Trauung ganz unten auf der Seite steht. Für einen Eintrag in tabellarischer Form reichte wahrscheinlich der Platz nicht aus, oder der Schreiber hielt es bei einem Nachtrag nicht für nötig. Mit der Schwangerschaft dürfte es nichts zu tun haben.

                    Viele Grüße von Heike

                    Kommentar

                    • Asterix
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.12.2014
                      • 142

                      #11
                      Zitat: >> Welchen Grund kann es gegeben haben, dass die Trauung in dieser Weise vermerkt wurde? .... Evtl. weil die Braut schwanger war? <<

                      Ein besonderer Grund muss schon vorgelegen haben. Das Entscheidende hier ist ja, dass es um einen Dispens (dispensatio = Befreiung) geht, d.h. einer Ausnahme von einer nach katholischem Eherecht bestehenden Anforderung oder einem 'Ehehindernis'. Hier wurde offensichtlich auf die sonst übliche (dreimalige, öffentliche) Ankündigung der Eheabsicht verzichtet (die ja - weiß es nicht genau - so etwa 6 bis 8 Wochen zeitlichen Vorlauf braucht) - die beiden wollten also wohl möglichst schnell heiraten.

                      Als plausibler Grund dafür fällt mir auch nur eine (hoch-)schwangere Braut ein: Ist die Geburt des ersten Kindes bekannt?
                      Viele Grüße
                      Asterix

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                      • Anke's Ahnen
                        Erfahrener Benutzer
                        • 09.02.2012
                        • 213

                        #12
                        Hallo Asterix,

                        ja die Geburt des ersten Kindes ist bekannt (14.10.1759, also knapp 2 Monate nach der Trauung), daher ja meine Frage, ob es mit der schon schwangeren Braut zusammen hängen könnte.
                        Evtl. konnten sie ja nicht eher heiraten weil der Vater des Kindes grade nicht "zu Hause" war. Zu der Zeit war da ja auch grade der 7Jährige Krieg.
                        Warum es nur diesen "Nachtrag" gibt, ist mir allerdings schleierhaft. Die Brautleute stammten ja aus der höheren Schicht. So etwas vergisst man doch eigentlich nicht.

                        Gruß
                        Anke

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                        • Anke's Ahnen
                          Erfahrener Benutzer
                          • 09.02.2012
                          • 213

                          #13
                          Hallo Heike,

                          ein Nachtrag ist es sicherlich. Das die gewählte Form weniger Platz wegnimmt bezweifele ich allerdings. Es ist ja viel ausführlicher.

                          Gruß
                          Anke

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