Beim Antrag auf einen 'Militärischen Werdegang' wird man nach dem Verwandschaftsgrad gefragt.
Wenn man der Sohn bzw. die Tochter, oder der Enkel bzw. die Enkelin ist, dann ist die Sache ja einfach.
Wenn dem nicht so ist, und man auch keine Vollmacht (mehr) beibringen kann, welche Angaben sollten man dann machen, und wie werden diese Angaben von der WASt geprüft ?
Ich nehme mal an, dass man keinen notariell beglaubigten Arier-Nachweis (der Stammbaum, der im 2. Weltkrieg von jedem Soldaten erstellt werden mußte) einreichen muß.
Ich nehme auch an, dass man nicht alle Familen- Stammbücher beibringen muß.
Bei der Recherche zu diesem Thema bin ich auf folgenden Beitrag gestoßen.
Wenn man der Sohn bzw. die Tochter, oder der Enkel bzw. die Enkelin ist, dann ist die Sache ja einfach.
Wenn dem nicht so ist, und man auch keine Vollmacht (mehr) beibringen kann, welche Angaben sollten man dann machen, und wie werden diese Angaben von der WASt geprüft ?
Ich nehme mal an, dass man keinen notariell beglaubigten Arier-Nachweis (der Stammbaum, der im 2. Weltkrieg von jedem Soldaten erstellt werden mußte) einreichen muß.
Ich nehme auch an, dass man nicht alle Familen- Stammbücher beibringen muß.
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