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Hallo,
ich brauche Hilfe beim Verstehen eines Kaufvertrages von 1860 aus Königswalde im Erzgebirge, den ich in der Grundbuchakte meines Hauses gefunden habe. Da steht u.a.: ... Es verkauft nehmlich Christian Gottlieb Hegewald sein zeither besesessen Gartenhaus an den Begütherten Johann Gotthilf Wagler von hier welches zwischen Käufers Grundstücken von oben, und den Begütherten Carl Friedrich Thiele Grundstücken von unten in seinen rich- tigen Rainen und Steinen innerliegt, sowie alles, was darinnen und darauf ... als die im hiesigen Flurbuch befindliche Par- zellennummer 237... Womit ich nicht zurecht komme, sind die Bezeichnungen oben und unten im Vertrag. Oben bedeutet für mich oberhalb, unten unterhalb, aber dem ist hier nicht so... ![]() Ich hänge euch einen Plan an(von einer späteren Anrainung), damit ihr versteht, was ich meine. Das, was im Plan mit blauem Kreuz versehen ist, sind die Grundstücke von Johann Gotthilf Wagler, welche nördlich vom verkauften Grund liegen, das rote Kreuz kennzeichnet die von Carl Friedrich Thiele in südliche Richtung. Wurde immer so in Kaufverträgen geschrieben: Norden = unten, Süden = oben oder stellt das hier eine Besonderheit dar? Bin euch für jede Erklärung dazu dankbar. Lg, Claudia von den bergkellners ![]() Geändert von Bergkellner (11.02.2019 um 18:42 Uhr) |
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