Namenserteilung durch Ehemann der Mutter

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  • HErtlFernwald
    Erfahrener Benutzer
    • 27.03.2017
    • 197

    Namenserteilung durch Ehemann der Mutter

    Hallo Zusammen!
    Ich habe folgenden Fall: Mein Uropa * 1891 hatte eine uneheliche Tochter *1919/20. Eine passende "Kandidatin" habe ich gefunden. Da aus Erzählungen lediglich eine sogen. Zahlvaterschaft vorlag, sind schriftliche Nachweise Mangelware. Die genannte Tochter wäre 1920 geboren und erhält im Jahre 1923 bei Heirat der Mutter, durch diesen seinen Nachnamen erteilt. Da ich weiß, dass mein Uropa immer für sie zahlte (dem Lohnbeutel vorab entnommen), würde es auf mich authentisch wirken, dass man vorzugsweise "nur" ihr den Namen erteilte, ohne sie zu adoptieren, da ja so die regelmäßigen Zahlungen durch den Kindsvater ausgeblieben wären. Macht das Sinn? Interessanterweise wussten weder die Schwägerin dieses 2013 mit 93 Jahren verstorbenen "Kindes" sowie der Neffe nichts davon, dass der Ehemann der Mutter nicht der Vater war. Man hüllte sich also in Schweigen! Danke für Eure wertvolle Einschätzung. Hendrik
  • Roswitha
    Erfahrener Benutzer
    • 10.10.2009
    • 507

    #2
    Ja HErtlFernwald,

    da liegst Du richtig. Ich habe auch so einen Fall aus jüngerer Zeit. Der Junge wurde 1943 unehelich geboren. Die Mutter heiratete 1948 einen anderen Mann. Dieser gab dem Kind seinen Namen. Das Kind wurde einbenannt, so die offizielle Bezeichnung. Der Stiefvater hat das Kind nicht adoptiert, weil der leibliche Vater im Krieg gefallen war und die Mutter Waisengeld bezog. Darauf hätten sie bei einer Adoption verzichten müssen.


    Viele Grüße
    Roswitha
    Suche nach Kreutzburg, Kreuzburg, Creutzburg, Creuzburg.

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    • HErtlFernwald
      Erfahrener Benutzer
      • 27.03.2017
      • 197

      #3
      Vielen Dank Roswitha!!
      Das gibt mir eine gewisse Bestätigung, da es ja häufig Kinder gab, wo keiner sich zu bekannte und somit ist dieser Fall insofern selten, da der Vater nicht angegeben war und trotzdem augenscheinlich ein Zahlvater existierte! Dementsprechend ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich im gleichen Ort auch um die „richtige uneheliche Tochter“ handelte !

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      • HErtlFernwald
        Erfahrener Benutzer
        • 27.03.2017
        • 197

        #4
        Übrigens war die Urururgroßmutter meiner Frau, die Anna Catharine Creutzburg (* 15.02.1837 in Kleintabarz + 12.09.1904 in Großtabarz), verh. mit Jacob Linde.
        Zuvor hatte sie mit Georg Göring einen unehelichen Sohn namens Richard Edmund Creutzburg * 23.06.1863 in Großtabarz, dessen Verbleib ich verzweifelt suche !
        Liebe Grüße, Hendrik

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        • Roswitha
          Erfahrener Benutzer
          • 10.10.2009
          • 507

          #5
          Hallo Hendrik,


          ich bin eine geborene Kreutzburg. Mein Spitzenahn Sebastian Creutzburg war um 1700 Reitender Förster in Iber, Amt Rotenkirchen, Solling, Niedersachsen. Leider konnten wir nicht herausfinden, von wo er ursprünglich kam.


          Viele Grüße
          Roswitha
          Suche nach Kreutzburg, Kreuzburg, Creutzburg, Creuzburg.

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          • HErtlFernwald
            Erfahrener Benutzer
            • 27.03.2017
            • 197

            #6
            Hallo liebe Gruppe !
            Ich habe mal die Sache präzisiert und einen Anhaltspunkt wie folgt:
            Nun steht in ihrem Familienstammbuch (00 1948) der Ehemann der Mutter als Vater und auch im Taufeintrag wurde hinzugefügt "legitimiert durch Eheschließung...".
            Verwandte behaupten, wie im Geburtseintrag ersichtlich, dass der Ehemann der Mutter NICHT der Vater war.
            Meine Frage/Vermutung ist, dass eine Adoption immer explizit im Geburtseintrag vermerkt ist, korrekt?
            Ich weiß, dass mein Uropa als Zahlvater für sie aufkam und auch bei seiner Beerdigung 1972 ein Kranz von seiner Tochter da war..
            Durch eine Adoption wäre sie doch faktisch nicht mehr Zahlungsempfänger gewesen, da ein Adoptivvater doch immer gesetzlich die Rolle des leiblichen Vaters einnimmt, korrekt?
            Ich muss mich korrigieren, aas den Zeitpunkt der „Einbennung“ angeht: Es ist interessant, dass die Mutter 1923 heiratet, 1925 die Einbenennung ihrer Tochter (von Hartmann auf Fuhr) stattfindet, sie erst jetzt das Kind zu sich holt und 9 Monate später das erste gemeinsame, eheliche, Kind geboren wird! Also sollte der Schein gewahrt sein und gleichzeitig wollte man nicht auf die Zahlungen an das Kind verzichten.
            Vielleicht könnt Ihr ja meine Vermutung untermauern?
            Liebe Grüße und herzlichen Dank!! Hendrik

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            • HErtlFernwald
              Erfahrener Benutzer
              • 27.03.2017
              • 197

              #7
              Irritierende Angabe im Taufeintrag

              Hallo Ihr Lieben!

              Ich habe eine irritierende Konstellation im Taufeintrag, dass der einbenennende Ehemann der Mutter vom ev. Pfarrer nachträglich (!) als der leibliche, anerkennende, Vater dargestellt wird.

              Schaut Euch das doch bitte mal an

              Tausend Dank!!

              Hendrik
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              • HelenHope
                Erfahrener Benutzer
                • 10.05.2021
                • 690

                #8
                Ich glaube, das ist gar nicht so selten. Es gab genug voreheliche Kinder, die erst bei späterer Eheschließung legitimiert wurden.

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                • HErtlFernwald
                  Erfahrener Benutzer
                  • 27.03.2017
                  • 197

                  #9
                  Hallo!

                  Es geht nicht darum, dass hier eine Legitimation vorliegt!

                  Es steht im Verlauf, dass lediglich „einbenannt“ wurde; das Mädchen wurde 1920 geboren, 1923 heiratet die Mutter, 1925 findet die Einbenennung durch den Ehemann der Mutter statt. Sie wurde stets als Tante bzw. Tochter betrachte, eine Adoption erfolgte aber nie!

                  Das Stammbuch weist den Stiefvater als Vater aus, genauso die nachträglich manipulierten Einträge der Taufe sowie Konfirmation!

                  Meines Erachtens alles, um die nachweislichen Zahlungen durch den leiblichen Vater auch weiter zu erhalten!

                  Ich freue mich auf Eure Meinung!

                  LG
                  Hendrik

                  Kommentar

                  • HelenHope
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.05.2021
                    • 690

                    #10
                    Entschuldige bitte, ich hatte den neuen Beitrag nicht mit den alten Beiträgen in Verbindung gebracht.

                    Zu den Beweggründen : wieso hätte er das Kind adoptieren sollen? Selbst wenn der leibliche Vater nicht gezahlt hätte, wäre es wohl bei einer Einbenennung geblieben, schon deshalb, weil vermutlich auch damals schon der Vater sein Einverständnis hätte geben müssen. Wenn er offiziell bezahlt hat, war er vermutlich auch als Vater bekannt. Ich vermute, dass dir das Geburtsregister der Tochter nicht vorliegt. Das wäre ja nochmal spannend.

                    Meine Oma und ich wurden übrigens auch nur einbenannt und nicht adoptiert, auch ohne Unterhaltszahlungen Mir wäre ehrlich gesagt nichtmal in den Sinn gekommen, eine Nicht-Adoption zu begründen.

                    Kommentar

                    • HErtlFernwald
                      Erfahrener Benutzer
                      • 27.03.2017
                      • 197

                      #11
                      Hallo Helen,

                      alles gut!

                      Ich verstehe nun die Reaktion, aber es macht außerordentlich viel Sinn:

                      Der Zahlvater ist eben nicht registriert!
                      Und hätte, da er zeitgleich einen ehelichen Sohn zeugte, gem. Zeitgeist das Kind nicht anerkannt, da a) kein Interesse seitens der Mutter [Skandal im Dorf!] und b) da meine Uroma, die nunmehrige Ehefrau, ein massives Problem mit dem Vorhandensein des "Kegels" hatte, dies auch nicht tun können...
                      Jedoch regelte er mit dem Arbeitgeber (Bergwerk) eine Zahlvaterschaft, sodass die freiwilligen (!) Alimente/Zahlungen netto abgezweigt wurden u. kamen der Tochter bzw. deren Mutter/Stiefvater zugute!
                      Zur Chronologie: Heirat 25.10.1919, Geburt unehel. Tochter 19.04.1920, Geburt ehel. Sohn 24.05.1920.

                      Da besagte Tochter in der Famile des (Stief-) Vaters 100% integriert und beliebt war, wurde kein Unterschied zu den beiden nachgeborenen, ehelichen Kindern der Mutter gemacht.

                      Nun möchte doch der "Erzieher" alle Kinder gleich gegütern im Falle des Ablebens u. genau dies geschieht vollkommen unaufwändig, wenn er das Mädchen adoptiert/gleichgestellt hätte! Dann hätte man aber auf die Zahlungen des leiblichen Vaters verzichten müssen! Wir reden von der Weimarer Republik und nicht von trüben Zeiten vor der Jahrhundertwende! Und wir reden von Preußen. Das Standesamt bestand seit 1874, eine ganz reguläre Einbenennung steht als Randvermerk im Geburtseintrag des Mädchens (anbei).
                      Die übrigen, m.E. nach manipulierten Dokumente hänge ich mal mit gerne an.

                      Ich freue mich auf Deine/Eure wertvolle Meinung .

                      LG Hendrik
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                      • HErtlFernwald
                        Erfahrener Benutzer
                        • 27.03.2017
                        • 197

                        #12
                        Hallo liebe Gruppe !


                        Schade, dass nicht einer eine Meinung dazu zu haben scheint.
                        Ähnliche Themen wurden schon eingehend beleuchtet, ist ein wenig enttäuschend, wenn man bedenkt, dass man schon bei einigen geholfen hat, Sachverhalte eingehender aus dem eigenen Blickwinkel heraus zu analysieren.


                        Falls sich jemand in mein Thema verirrt, wäre ich sehr für Euren Input dankbar!


                        Nichts für ungut!


                        LG
                        Hendrik

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                        • Su1963
                          Erfahrener Benutzer
                          • 08.01.2021
                          • 1243

                          #13
                          Hallo Hendrik,
                          was genau versuchst du herauszufinden?
                          Geht es dir darum herauszufinden, wer nun tatsächlich der leibliche Vater ist oder um die formalrechtlichen verwandthschaftliche Beziehung von vor- bzw. außerehelicher Tochter und späterem Ehemann und den daraus abzuleitenden Rechten (z.B. Erbrecht)?
                          In Östereich gab es in der fraglichen Zeit jedenfalls die Möglichkeit, vorehelich geborene Kinder als Vater als eigene anzuerkennen und somit ehelich geborenen gleichzustellen. Adoption dagegen ist NUR für nicht leibliche Kinder vorgesehen.


                          Ob dein Großvater nun zurecht gezahlt hat lässt sich jedenfalls über Rechtsformm die die Mutter des Kindes gewählt hat nicht beweisen. Auch die Motive, die für die gewählte Form der Legitimierung/Namensänderung ausschlaggebend waren, kennt nur die Mutter selbst. Dass es dabei vor allem um das Beibehalten der Zahlungen ging, ist ja lediglich deine Vermutung.


                          Gruß, Susanna

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                          • HErtlFernwald
                            Erfahrener Benutzer
                            • 27.03.2017
                            • 197

                            #14
                            Hallo Susanna!


                            Die Ausgangssituation wie folgt:


                            In einem knapp 800-Seelen-Dorf gibt es im fragl. Zeitraum 1919-20 nur eine uneheliche Tochter und die Geburtsurkunde beweist, dass eine Einbenennung stattfand, keine Adoption!


                            Die Folgedokumente, wie nachträgliche Änderung des Taufeintrags, Taufschein ausgestellt im Nachhinein sowie die Heiratsurkunde (alles vorher anhängend), suggerieren, dass Heinrich Karl Fuhr der Vater war!
                            Er hat dem Mädchen lediglich seinen Namen erteilt, warum die Verdrehung??


                            Schlampigkeit? Absicht?


                            Warum lässt der Vater in latein die Legitimierung durch den Ehemann der Mutter suggerieren? Vaterschaftsanerkennungen wie Adoptionen müssen zwingend im standesamtl. Geburtseintrag in Form eines Randvermerks angebracht werden! Dort steht aber "nur" die Einbenennung.


                            Nun gut, warum adoptiere ich ein Kind ohne rechtlichen Vater nicht? Der Neffe und die Schwägerin wussten jedenfalls nichts von der Unehelichkeit der Tante!


                            Im Gegensatz zu Österreich gab es in Preußen das Standesamt in der Form bereits seit dem 01.10.1874; die Formvorschriften waren stringent!
                            Ich selbst habe auch viel in der KuK-Monarche geforscht, wo die Statuten bis 1939 völlig andere waren.


                            LG
                            Hendrik

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                            • Su1963
                              Erfahrener Benutzer
                              • 08.01.2021
                              • 1243

                              #15
                              Zitat von HErtlFernwald Beitrag anzeigen
                              die Geburtsurkunde beweist, dass eine Einbenennung stattfand, keine Adoption

                              Legitimiert bedeutet ja, dass das das Kind einem ehelichen Kind gleichgestellt ist. Es kommt dabei also das selbe heraus, wie bei einer Adoption.Der Unterschied liegt in der Ausgangslage: Eine Adoption bedeutet die Annahme eines nicht leiblichen Kindes "an Kindes statt", Legitimierung stellt für ein leibliches Kind nachträglich die Ehelichkeit her.
                              Wäre die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt gerichtlich angeodnet gewesen, wäre sie durch die Legitimation ebenso beendet wie durch eine Adoption.


                              Die Zahlung deines Großvaters ist ja offenbar freiwillig, ohne gerichtliche Anordnung erfolgt. Meine Vermutung ist die, dass zwar alle drei Beteiligten um die tatsächliche Vaterschaft Bescheid wussten aber sich auf eine Regelung verständigt haben, die das Beste für das betroffene Kind bringt:
                              Der tatsächliche Vater zahlt und der "Neue" bekennt sich zur Tochter und gibt ihr den Namen und alle familiären und gesellschaftlichen Vorteile. Durch eine Adoption wäre ja die außereheliche Geburt quasi offiziell geworden und damals leider wohl als Makel erhalten geblieben.


                              Gruß, Susanna

                              Kommentar

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